Man muss meiner Meinung nach, den Sachverhalt an sich betrachten. Völlig losgelöst von den Beteiligten Mannschaften, Spielstand und Spielzeit. Dann stellen sich wertfrei folgende Fragen:
1.) spielt es eine Rolle, das mehr als 11 Spieler auf dem Feld standen
2.) wer trägt dafür die Verantwortung
zu 1.) ja, es spielt (grundsätzlich) eine Rolle, denn ab welchen Zeitpunkt und welcher Dauer bzw bei welchem Spielstand ist es unerheblich das statt 11 gegen 11 eben 12 gegen 11 gespielt wird?
zu 2.) die Verantwortung muss eigentlich bei den Vereinen liegen, denn sonst bestünde ja die Möglichkeit jederzeit, unbemerkt vom Schiedsrichter, einen zusätzlichen Spieler aufs Feld zu schicken.
Das es im aktuellen Fall von Freiburg gegen Bayern für den Ausgang des Spiels keine Rolle mehr gespielt hat, steht außer Frage, aber hier geht es meiner Meinung nach um eine grundsätzliche Sachlage.
Auch der immer wieder zitierte Fall aus der Oberliga Baden-Württemberg kann hier nicht als Präzedenzfall herhalten. Zum einen hat der Schiedsrichter seinerzeit den Vorfall nicht mitbekommen, bzw. nicht im Spielbericht vermerkt und zum anderen ist im Amateurbereich aus gründen der Gleichberechtigung kein Videomaterial (was in dem Fall wohl vorlag) zulässig.
Was mich aber viel mehr verwundert, wie von Freiburg richtig angeführt, das der Verband nicht von selbst tätig wird. Ich war jahrelang selbst im Amateurbereich als Funktionär tätig. Sobald der Schiedsrichter einen Vermerk bzw. eine Medlung im Spielbericht einträgt, meldet sich normalerweise der Verband und fordert eine Stellungnahme von den/dem Verein an.
Im Umkehrschluss bleibt den Verantwortlichen in Freiburg, auch gar keine andere Wahl, als Einspruch einzulegen. Die Handelnden Personen sind haftbar und müssten sich ggf. rechtfertigen oder gar mit Privatvermögen haften. Für Freiburg geht es ums internationale Geschäft, Champions League oder Europa League. Da stehen Millionen von Euro zur Debatte.