Was besagt die Fußball Regel, wenn der eigene Spieler einen Mitspieler beim Klärungsversuch aus dem Strafraum an den ausgestreckten arm schießt?
Kurzfassung: Wird ein Spieler von einem eigenen Mitspieler aus kurzer Distanz an den Arm geschossen, liegt in der Regel kein strafbares Handspiel vor – es sei denn, der Arm war unnatürlich abgespreizt oder der Spieler macht eine aktive Bewegung zum Ball.
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Was sagt die offizielle Regel?
Die Handspielregel basiert auf den IFAB‑Regeln (Regel 12). Entscheidend sind drei Kernpunkte:
- Absicht: Bewegt der Spieler den Arm aktiv zum Ball?
- Unnatürliche Vergrößerung der Körperfläche: Ist der Arm in einer Haltung, die nicht zur Bewegung passt?
- Unmittelbare Torerzielung nach Handkontakt: Immer strafbar, auch wenn unabsichtlich.
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Spezieller Fall: eigener Mitspieler schießt den Ball an den Arm
Laut IFAB‑Leitfaden zur Regelauslegung gilt:
- Wird ein Spieler von einem eigenen Mitspieler angeschossen, soll grundsätzlich kein Handspiel geahndet werden,
wenn die Situation unvorhersehbar ist und der Spieler keine aktive Bewegung zum Ball macht.
Dies soll verhindern, dass Spieler für Zufallssituationen aus kurzer Distanz bestraft werden.
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Wann ist es trotzdem strafbar?
Trotz des Grundsatzes „kein Handspiel bei Anschuss durch Mitspieler“ kann der Schiedsrichter doch pfeifen, wenn:
- der Arm bereits vorher deutlich unnatürlich abgespreizt war,
z. B. weit über Schulterhöhe oder seitlich ausgestreckt ohne Bezug zur Bewegung.
- der Spieler trotz des Abprallers eine aktive Bewegung zum Ball macht.
- der Arm die Körperfläche unnatürlich vergrößert, also ein Risiko eingegangen wurde.
Beispiel: Ein Verteidiger springt zum Blocken hoch und hat den Arm weit abgespreizt – wird er dann angeschossen, kann es trotz Mitspieler-Abpraller Handspiel sein.
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Praxisbeurteilung durch Schiedsrichter
Schiedsrichter achten besonders auf:
- Distanz (kurz = eher kein Handspiel)
- Reaktionszeit (keine Chance zu reagieren = eher kein Handspiel)
- Armhaltung (natürlich vs. unnatürlich)
- Bewegung des Arms (aktiv zum Ball = strafbar)
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Fazit für deinen Fall
Wenn ein Spieler beim Klärungsversuch im eigenen Strafraum einen Mitspieler anschießt, der den Ball an den ausgestreckten Arm bekommt, gilt:
- War der Arm unnatürlich abgespreizt → Handspiel möglich.
- War der Arm Teil einer natürlichen Bewegung oder der Spieler konnte nicht reagieren → kein Handspiel.
Die Regel ist also situationsabhängig, aber der Grundsatz lautet:

Anschuss durch Mitspieler = meist kein strafbares Handspiel, außer der Arm ist klar unnatürlich.
Es lag keine kurze Entfernung vor. Der Arm geht eher unnatürlich weit raus.
Der Schiri hat ausreichend Ermessensspielraum und hat auf kein 11er entschieden.
War ein 50:50 Ding