in dem fall meint buscho die 12 mio €, die magath aufgrund des 4 jahres vertrags noch zustünden (2x 6 mio €) und die ihm im fall der weiterbschäftigung nicht weiter gezahlt würden.
einen gesetzlichen anspruch auf eine abfindung gibt es, soviel ich weiß, gar nicht. in "normalen" arbeitsverhältnissen befriedigt man den entlassenen häufig mit einer abfindung, damit er gegen seine kündigung nicht mit der kündigungsschutzklage vorgeht. findet er danach irgendwo einen job, würde auch sein rechtliches interesse an einer kündigungsschutzklage entfallen. MMn auch ein Ansatzpunkt für eine Abfindung.
es kann aber sein, dass es im profi fußball abweichende regelungen gibt, da hier befristete arbeitsverträge auch üblich sind, im "normalen" arbeitsleben eher weniger.