Der alternative Verkehrsmittel thread (Fahrrad, e-bike, e-scooter etc)


Die Unterschiedlichkeit der Urteile hat mit der Zugehoerigkeit zu unterschiedlichen sozialen Gruppen zu tun. Falls Dich der 20-jaehrige Mehmet mit seinem aufgemotzten BMW ablenkt, dann stell Dir eben den 25-jaehrigen Kevin und seinen aufgemotzten Audi vor. Du weisst schon: Dicke Reifen, teure Stereoanlage, usw.

Und nun stell Dir vor, dass Kevin (statt des 55-jaehrigen Steffen V.) den Unfall in Esslingen verursacht: Kommt schon mit ueberhoehter Geschwindigkeit an der Ampel an, dann verwirrt ihn etwas, woraufhin er ueber 5,5 Sekunden lang (das entspricht bei dieser Geschwindigkeit einer Strecke von mehr als 100 m) Gas statt Bremse bedient und letztlich 3 Menschen totfaehrt. Glaubst Du, dass ein Richter bei Kevin ebenfalls davon spraeche, er sei in einen "Ausnahmezustand" geraten und haette so seine "kognitive Fehlleistung" nicht korrigieren koennen? Oderr haette Kevin sich wohl eher so Worte wie "ruecksichtslos" oder "Gefahr fuer den Strassenverkehr" anhoeren duerfen?

Jetzt mal konkret: Welche Anhaltspunkte siehst Du denn dafür, dass die Tat in Esslingen vorsätzlich geschehen ist? Ist das Urteil überhaupt schon veröffentlicht, so dass man die Erwägungen des Gerichts nachvollziehen kann? Denn wenn Vorsatz - anders als in Berlin - nicht vorliegt, dann ist es strafrechtlich schlicht eine andere Tat und damit auch einem völlig anderem Strafrahmen unterworfen. Ganz unabängig vom Namen der Angeklagten.

Ich glaube, ich weiß sehr gut, was „ein Richter“ so denkt oder wovon er so spricht. Es gibt natürlich auch im Justizsystem strukturellen Rassismus, wie überall. Aber so plump, wie Du es hier behauptest, ist es nicht. Ein Gerichtsverfahren ist ein hochgradig formalisierter Prozess, in dem strenge Beweisanforderungen etc. gelten und der sich strikt nach dem geltenden Recht, hier dem StGB ausrichtet. Du zeichnest hier das Bild von Richterinnen und Richtern, die nach Gutdünken irgendwelche Strafen herbeientscheiden, weil ihnen das Gesicht des Beschuldigten mehr oder weniger passt. Das ist ein falsches, populistisches und gefährliches Narrativ, das zur Unterminierung unseres Rechtsstaats beiträgt, in dem wir noch immer das Glück haben, ein gut funktionierendes Justizsystem zu haben.
 
Das Thema ist durchaus interessant. Die Recherche war mir ein Genuss. Insofern Dank sowohl an @Herr Nullvier und an @Flöpper.

Nach zig Ueberprüfungen/Nachfragen/Checks hat mir KI das hier ausgespuckt:


„Um die Frage nach dem ‚Woher‘ juristisch valide und empirisch sauber zu beantworten, müssen wir die rechtsdogmatischen und kriminologischen Selektionsmechanismen unseres Justizsystems betrachten. Dass hier mit zweierlei Mass gemessen wird, ist keine gefühlte Wahrheit, sondern kriminologische Faktenlage:
  1. Die Asymmetrie im Vorfeld (Kölner Forschung zum Anzeigeverhalten): Die Justiz urteilt nur ab, was über Strafanzeigen ins Hellfeld gelangt. Forschungen des Instituts für Kriminologie der Universität zu Köln (Dr. Nicole Bögelein / Prof. Dr. Gina Wollinger, 2025) belegen, dass das gesellschaftliche Anzeigeverhalten stark ethnisch verzerrt ist: Die Wahrscheinlichkeit einer Strafanzeige bei einer als ausländisch gelesenen Person ist statistisch doppelt so hoch wie bei einer Person, die als deutsch wahrgenommen wird. Ein ‚20-jähriger Mehmet‘ gerät systemisch ungleich schneller unter erhöhten Verfolgungsdruck.
  2. Die dogmatische Konstruktion des Vorsatzes (BGH-Rechtsprechung): Bei identischem objektivem Fahrverhalten (100 km/h auf dem Gehweg) entscheidet die richterliche Rekonstruktion der inneren Tatseite über das Strafmass. Nach ständiger BGH-Rechtsprechung (vgl. grundlegend BGH 4 StR 482/19 und jüngst das Stuttgarter Urteil BGH 4 StR 350/23) erfordert die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit (§ 222 StGB) und bedingtem Tötungsvorsatz bzw. dem Absichtsmerkmal des Alleinrennens (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) eine ‚Gesamtschau aller subjektiven Tatumstände‘.
    Während bei älteren Fahrern in dieser Gesamtschau regelmässig ein tragisches ‚Augenblicksversagen‘ (Fahrlässigkeit) subsumiert wird, nutzen Gerichte bei jungen Männern im hochmotorisierten BMW die Zugehörigkeit zur ‚Raser- und Poser-Subkultur‘, um das Willenselement des Vorsatzes (dolus eventualis) zu begründen. Damit ist der Weg zu einer Bewährung rechtlich blockiert.
  3. Verzerrte Sozialprognosen (§ 56 StGB): Für eine Strafaussetzung zur Bewährung verlangt das Gesetz eine positive Sozialprognose. Kriminologische Studien zur richterlichen Praxis (Bögelein et al., 2026) zeigen, dass Gerichte diese Prognose an bürgerlichen Statusmerkmalen (fester Wohnsitz, makellose Erwerbsbiografie) festmachen. Das bürgerlich-autochthone Milieu des 61-Jährigen wird hier dogmatisch strukturell privilegiert.
  4. Wissenschaftliche Evidenz durch die InRa-Studie (Februar 2026): Dass diese Ermessensspielräume anfällig für Stereotype sind, belegt der jüngste Abschlussbericht der dreijährigen Bundesstudie ‚Institutionen & Rassismus‘ (durchgeführt vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt im Auftrag des BMI). Sie weist wissenschaftlich nach, dass Rassismus in deutschen Behörden und der Justiz ein ‚strukturelles Risiko‘ darstellt, das sich primär in unbewussten kognitiven Routinen (Implicit Bias) bei der Auslegung rechtlicher Spielräume manifestiert.
Die Annahme, dass ein junger, migrantisch gelesener Fahrer bei identischem Unfallbild seltener von der richterlichen Milde einev Bewährungsstrafe profitiert hätte, ist somit kein Vorurteil, sondern das präzise Ergebnis der in der deutschen Justizarchitektur verankerten Selektions- und Subsumtionsmechanismen.“

Naja. Müsste man wohl noch mit Fachpersinal durchgehen aber fand es spannend, mich durch die div. Quellen zu wühlen.
 
Jetzt mal konkret: Welche Anhaltspunkte siehst Du denn dafür, dass die Tat in Esslingen vorsätzlich geschehen ist? Ist das Urteil überhaupt schon veröffentlicht, so dass man die Erwägungen des Gerichts nachvollziehen kann? Denn wenn Vorsatz - anders als in Berlin - nicht vorliegt, dann ist es strafrechtlich schlicht eine andere Tat und damit auch einem völlig anderem Strafrahmen unterworfen. Ganz unabängig vom Namen der Angeklagten. [...]
Nein, die Tat in Esslingen war sicherlich kein Vorsatz, sondern ein Unfall. Allerdings macht der Autofahrer dabei alles falsch, was man nur falsch machen kann, z.B. lenkt er sein Auto auf einen Gehweg, um auf der Strasse stehenden Autos auszuweichen. Ein fahrendes Auto hat nichts, aber auch gar nichts auf einem Gehweg verloren! Was ist gefaehrdender fuer andere Verkehrtsteilnehmer: Ein Auto, welches mit 160 km/h auf der Strasse faehrt, oder eines, welches mit 100 km/h auf dem Gehweg faehrt?

Auch mit der Reue scheint es beim Unfallfahrer nicht so richtig weit her gewesen zu sein:
[...] Zwischen dem Beschuldigten und den Angehörigen der Opfer hatte es seit dem tödlichen Unfall keinerlei Kontakt oder Verständigungsgespräche gegeben. Das wurde auch bei den Vernehmungen von zwei Polizeibeamten und einer -beamtin an diesem Nachmittag wiederholt thematisiert: Weder am Unfallort noch später beispielsweise bei einem Telefongespräch habe der Beschuldigte sich nach den Opfern oder den Angehörigen erkundigt, lediglich einmal von einer „schlimmen Sache“ gesprochen. Das sei „verstörend“ gewesen, sagte einer der Beamten. [...]

Zusaetzlich laesst er seinen Anwalt am ersten Gerichtstag eine persoenliche Erklaerung vorlesen, sagt sonst waehrend der Verhandlungstage aber nichts. Halt, nein: Am letzten Gerichtstag sagt er noch etwas, nachdem die Angehoerigen der Todesopfer ihn direkt ansprechen:
[...] Mit dem Tod ihrer Ehefrau, Tochter, Kinder und Enkel sei auch ihr Leben zerstört worden. "Können Sie sich wirklich an gar nichts mehr erinnern?" und "Warum reden Sie nicht?" fragten sie.

Und dann ergriff der Angeklagte die Chance auf das letzte Wort. "Ich bin nicht kaltherzig. Es tut mir unendlich leid, was passiert ist", sagte er. Leider seien seine Erinnerungen aber so, dass er nicht zur Aufklärung beitragen könne. "Ich muss damit leben." Und in Richtung der Richterin ergänzte er: "Egal, wie das Urteil ausfallen wird, es wird niemandem helfen." [...]

Bisschen duenne Worte, oder? Und trotz alledem wird dem Unfallverursacher mit aller nur moeglichen Nachsicht begegnet, und er erhaelt ein Urteil, welches guenstiger kaum haette sein koennen. Wieso? Vor allem: Wieso, wenn man an anderer Stelle bei Urteilen zum Strassenverkehr - eben z.B. bei den Rasern - mit groesstmoeglicher Haerte vorgeht? Wodurch hat der 55-jaehrige Steffen V. sich diese Nachsicht verdient, wenn Andere sie nicht bekommen?

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Nur zur Einordnung:
1) Ich bin selber Autofahrer. Der oeffentliche Nahverkehr in NZ ist nicht besonders gut, und von einem oeffentlichen Fernverkehr reden wir besser gar nicht erst.
2) Ich bin ein "echter" Deutscher, wie man "echter" gar nicht sein kann, und koennte wahrscheinlich einen "Ariernachweis" bis anno Tuck liefern. Ausserdem bin ich in Steffen V.'s Altersgruppe.
3) Ich finde Raser und insbesondere illegale Autorennen komplett hirnrissig. Wenn die Idioten Wettrennen veranstalten wollen, dann sollen sie Renntage besuchen.

=> Ich bin insgesamt also viel eher ein Steffen V. als ein 20-jaehriger Mehmet oder ein 25-jaehriger Kevin mit aufgemotzter Karre. Trotzdem sehe ich sehr deutlich, wenn der Eine eine Vorzugsbehandlung gegenueber den Anderen erhaelt, und sowas stoesst mir eben ungeheuer sauer auf.
 
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