Es sagt doch niemand, dass da der Leasinggeber verantwortlich sein soll?? Es wird einfach das "Corpus delicti" in dem Fall das Auto eingezogen, egal wem es gehört. Der Leasinggeber oder wem auch immer das Auto gehört, kann ja dann den Leasingnehmer (oder Sohn oder Freund oder so...) für den entstandenen Schaden belangen. Ich gehe davon aus, auch wenn ich zugegebenermassen nicht gross Ahnung davon habe, dass die Leasingfirmen im Kleingedruckten schon die nötigen Mittel in der Hand haben, um so weit möglich zu ihrem Recht zu kommen.
Was wäre denn eine sinnvolle Alternative, etwa so? "Huch, das Auto ist geleast, können wir nicht einziehen, weiterhin viel Vergnügen. Ach, das Auto gehört dir: Dumm gelaufen, wir nehmen es". Es sollten die Täter gleich behandelt werden, egal ob ihnen das Auto gehört oder nicht.