Das Insolvenzverfahren gegen die S.B.Y. Sport GmbH wurde eröffnet, weil ein großes Darlehen zurückgefordert wurde. Das bestätigte der vorläufige Insolvenzverwalter Marc Heinrich (Kanzlei Esche Schümann Commichau) gegenüber dem „Abendblatt“. Özen betonte jedoch im Gespräch mit BILD, dass die S.B.Y. Sport GmbH ihrerseits offene Forderungen in Höhe von 4,1 Mio. Euro gegenüber einer Werbe-Agentur habe. Diese habe im Auftrag der Otto Group Werbespots geschaltet, die von 2022 bis 2024 bei Box-Übertragungen auf YouTube ausgestrahlt wurden.
Ob die offenen Forderungen berechtigt sind, müssen nun offenbar die Juristen klären. Eine Sprecherin der Otto Group erklärte dem „Abendblatt“: „Es liegen in diesem Zusammenhang keine berechtigten Forderungen gegenüber Otto vor, weder dem Grunde noch der Höhe nach. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns nicht zu weiteren Details äußern möchten.“