DFB Pokal 20./21.12.05


Westkurve1

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Weniger das Urteil selbst, als vielmehr die Begründungen sind wirklich eine Unverschämtheit. Ich erhoffe mir von Jäggi noch eine Stellungnahme, die sich gewaschen hat. Ich finde auch folgendes skandalträchtig:
Langer schrieb:
" "(...) Ein bloßer Wahrnehmungsfehler stellt hingegen, selbst wenn er auf Nachlässigkeit oder pflichtwidriger Unaufmerksamkeit beruhen sollte, nach dem weltweit zur Anwendung kommenden Fußballrecht der FIFA und all seiner Mitgliedsverbände keinen Einspruchsgrund, sondern eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung dar. (...)"
Man hätte ja begründen können, dass der Regelverstoß nicht nachweisbar ist. Ok, wäre einzusehen. Aber hier wird doch ausgesagt, dass jede Pflichtverletzung des Schiedsrichters folgenlos bleibt (für die Wertung von Spielen)? Das bedeutet, ein Schiri kann wirklich alles zusammen pfeifen, was er will, er kann und darf gegen jede Regel verstoßen, "pflichtwidrige Unaufmerksamkeit", Tasache. Wie ist es nun mit dem Helmer-Tor?
 

Langer

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Zitat le corbeau:
"aber Langer mein neuer Freund ist"

So langam verliere ich die Contenance, zuerst Bombe nun auch noch der
Latzenburger :skepsis:

Irgendwann reichts, ich such mir meine Freunde selbst aus. :laugh2: :wavey:
:laugh2:
 
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