Die Elite Box Promotion hat bei der European Boxing Union (EBU) Protest gegen das Versteigerungsergebnis für den Europameisterschaftskampf im Halbschwergewicht zwischen Stipe Drews und Kai Kurzawa eingelegt. Die Beschwerde des Berliner Promoters über das Ergebnis der so genannten "Purse Bid" vom vergangenen Montag ging dem europäischen Verband gestern per Fax und gleichzeitig per Brief zu.
"Die EBU schreibt in ihrem Regelwerk unter 'Artikel 7 Absatz G' vor, dass neben dem Gebot zur Ersteigerung des Kampfes jeweils eine Bestätigung des nationalen Verbandes vorliegen muss, in der erklärt wird, dass der Veranstalter eine finanzielle Sicherheit hinterlegt hat. Doch bei der European Boxing Union lag zum Zeitpunkt der Versteigerung weder die Bestätigung für die Universum Box-Promotion GmbH noch für die Sauerland Event GmbH vor", erklärt Herr Zamboni, Geschäftsführer der Elite Box Promotion GmbH.
"Das Reglement des europäischen Verbandes ist in diesem Fall eindeutig. Ohne das Dokument der nationalen Föderation ist es null und nichtig", fährt er fort. Zwar hätte der Promoter aus der Hansestadt Hamburg die höchste Summe geboten, doch aufgrund der fehlenden Erklärung durch den Bund Deutscher Berufsboxer sei das Gebot ungültig. Damit hätte die Sauerland Event GmbH zum Zuge kommen können. Da aber auch diese Erklärung, die im Falle des renommierten Boxstalls durch den Faustkämpferverband Austria zugestellt hätte werden müssen, nicht vorlag, könne auch dieses Gebot nicht in Betracht gezogen werden.
"Die Elite Box Promotion hat zwar weniger als die beiden anderen Interessenten geboten, doch im Gegensatz zu den anderen Bietern die erforderliche Sicherheitsbestätigung fristgerecht bei der EBU eingereicht. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir den Europameisterschaftskampf im Halbschwergewicht wie ursprünglich von uns geplant am 27. Mai austragen werden. Veranstaltungsort ist Chemnitz. Hier hätte der dort aufgewachsene Kai Kurzawa ein echtes Heimspiel. Die European Boxing Union wird dem Protest zustimmen müssen, schließlich beruht er auf dem eigenen Regelwerk des Verbandes", fährt der Geschäftsführer abschließend fort.
. . . .