Woraus schließt Du denn, dass die DSQ wegen seines Namens nicht ausgesprochen wurde?
Die Jury wird ganz sicher andere Gründe haben, wahrscheinlich sah man das Vergehen als zu gering für eine solche Strafe an (nur einmalig, nicht der ganze Fuß neben der Hürde oder sonst etwas).
Und daher bleibe ich dabei - eine faire Entscheidung im Sinne des Sportlers und der Sportart.
Es ist eine allgemeine Feststellung, dass - sofern ein Regelverstoß vorliegt - eine Entscheidung unabhängig vom Namen getroffen werden muss. In dem Fall geht es halt um Karsten Warholm. Also habe ich nur geschrieben, dass die Entscheidung unabhängig von seinem Namen und natürlich in der Folge unabhängig von der damit einhergehenden Bewertung des Bewerbs getroffen werden muss, selbst wenn der Beste dann nicht am Start sein kann. Regeln gelten für einen Warholm, einen Abuako oder den Langsamsten des Vorlaufs.
Sind die Regeln so fixiert, ist selbst ein einmaliges Vergehen strafbar. Muss es sogar. Ansonsten werden Regeln ad absurdum geführt. Man macht sich dann auch angreifbar, da jede kommende unklare Entscheidung an dieser gemessen werden muss.
Fair wäre es dann bei Unklarheit über die Einordnung der möglichen Disqualifikation, wenn man dem Neunten, in dem Fall dem Italiener Sibilio, die Chance gibt, ebenfalls am Finale teilzunehmen.