Auf ORF kam eben noch eine Erklärung wann ein Schanzenrekord zählt und wann nicht
1. Der Sprung muss als gestanden gewertet sein
2. Für alle Schanzen ausser Flugschanzen muss es in einem Wertungsdurchgang gewesen sein
3. Für Flugschanzen reicht es, dass der Flug bei einem abgeschlossenen Training stattfand
Mit der Gatelänge hörte ich nix, war aber auch gerade in der Küche
Du bist oft in der Küche :hihi: