Ich zitiere jetzt mal - stellvertretend für viele andere Beiträge, in denen ohnehin fast das Gleiche steht - den folgenden:
Ja, und bei Messungen sollte man immer auch Messfehler ganz klar geben
Es ist aber klar, warum das man hier nicht tut:
1. es waere laecherlich +/- 5 mm Messfehler angeben
2. FIS Kontrolle beherrscht NICHT Physik Basis
Zum einen:
Ja, du hast natürlich recht, dass kein Messverfahren absolut exakt ist, sondern dass es bei jedem Messverfahren einen gewissen Messfehler gibt. Die Größe des Messfehlers hängt vom Messverfahren ab. Möchte man einen starren Körper mit dem Maßband abmessen, liegt er im Millimeterbereich. Bei Verwendung einer Schiebelehre kann man den Fehler auch auf ungefähr ein Zehntel Millimeter verringern, und mit einer Mikrometerschraubae geht es noch genauer.
Umgekehrt ist der Messfehler, den man bei der Weitenbestimmung per Videoweitenmessung macht, deutlich größer - nicht umsonst wird ja die erzielte Weite nur auf halbe Meter genau angegeben (warum wird da eigentlich kein Messfehler angegeben? Den will ich haben!! Vielleicht war ja Domens Flug letztes Jahr gar kein Weltrekord, die haben sich bloß vermessen!!).
Wie groß nun der Messfehler bei dem Verfahren ist, das die FIS zur Messung der Beinlänge verwendet, kann ich auch nicht genau sagen. Aber nehmen wir einmal an, er läge bei 3 mm. Nehmen wir als Beispiel weiterhin an, das Bein eines einzelnen Springeranzugs darf nach der Vermessung des Athleten nicht kürzer sein als meinetwegen 83,5 cm. Nehmen wir nun an, dass bei der Messung ein Wert von 83,3 cm herauskommt. Dann wäre es natürlich korrekt, das Messergebnis in der Form x = 83,3 ± 0,3 cm anzugeben. Und es wäre außerdem angeraten, den Springer
nicht zu disqualifizieren, weil man durch die Messung eben noch nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass das Bein zu kurz war.
Wenn man aber stattdessen nur 82,9 cm gemessen hat, dann wäre die Angabe 82,9 ± 0,3 cm für die gemessene Beinlänge korrekt. In diesem Fall wäre man sicher, dass die Beinlänge kürzer ist als erlaubt, und die Disqualifikation wäre rechtens. Es wäre weiterhin korrekt, den Regelverstoß dann mit dem Wert Δx = 0,6 ± 0,3 cm anzugeben.
So macht es die FIS in der Einblendung tatsächlich nicht. Meiner Meinung nach sollte man daraus allerdings nicht schließen, dass die Leute bei der FIS ja alle so blöd sind und keine Ahnung von der Materie haben. Die beschäftigen sich schließlich beruflich damit, und da darf man durchaus erwarten, dass sie das wissen. Ich könnte mir vorstellen, dass man die Zuschauer nur nicht mit noch mehr Zahlen überfrachten will.
Ich halte es für wahrscheinlich, dass man in diesem Fall einen Regelverstoß von 0,3 cm bzw. 3 mm angeben würde - weil das eben der Wert ist, um den das Bein in meinem Beispiel
mindestens zu kurz war.
Das ist übriges auch etwas, was die meisten Menschen aus dem Alltag gut kennen. Vor einigen Wochen habe ich einen Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens erhalten; ich wurde außerhalb der Ortschaft mit 66 km/h geblitzt, wo nur 60 km/h erlaubt waren. Hier wurde auch eine Überschreitung von 6 km/h ohne Messfehler angegeben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ich sogar ein bisschen mehr als 6 km/h zu schnell war, aber die 6 km/h sind eben der Wert, den man mir unter Berücksichtigung der Messgenauigkeit mindestens nachweisen konnte, also steht der auf dem Strafzettel.
Und daher könnte ich mir gut vorstellen, dass man es bei der FIS auch so handhabt. Die 3 mm oder 4 mm sind vermutlich der Wert, den man bei der Messung zweifelsfrei als
Mindestverstoß nachweisen konnte, also wird der angegeben; es ist aber gut möglich, dass das Anzugbein von Timi Zajc sogar noch kürzer war.