Für HansaJan
bei kress-report habe ich diese beiträge aus den letzten wochen gefunden:
Versuchte Erpressung und Nötigung
wirft die Schülerin Lisa Loch, 17, dem TV-Moderator Stefan Raab vor. Ihre Anwälte haben Raab und seine Produktionsfirma Brainpool jetzt angezeigt. Raab hatte sich in seiner Sendung TV total über Lisa Loch lustig gemacht und war daraufhin von der Schülerin auf Schadenersatz verklagt worden. Die Brainpool-Anwälte ließen sich aber nicht lumpen und warfen Lisa Loch Prozessbetrug vor (täglichkress vom 3. September 2002). Darin sehen ihre Anwälte nun eine "unmissverständliche Drohung mit dem Inhalt `Klagerücknahme, sonst Strafverfahren´". Ob Stefan Raab jetzt eingelocht wird? Demnächst mehr an dieser Stelle!(hk)
Im Fall Raab vs. Loch
bahnt sich neuer Zündstoff an. Die 17-jährige Miss Rhein-Ruhr Lisa Loch hatte Stefan Raab und die Produktionsfirma Brainpool TV auf 300.000 Euro Schmerzensgeld verklagt und wegen versuchter Erpressung, Nötigung und Verleumdung angezeigt. Jetzt will sich die Kölner Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter, die Raab vertritt, nach kress-Infos mit einem Bewerbungsbrief der besonderen Art zur Wehr setzen. In dem Schreiben vom 6. Januar 2002 bewirbt sich Lisa Loch um ein Betriebspraktikum bei "TV total" - "als Nachfolge vom Elton sozusagen". Zu ihren Vorzügen schreibt sie: "Ich liebe das Shoppen und Parties, wobei ich im Moment, dank Stefan Raab, die Partyattraktion schlechthin bin." Raab hatte zuvor in seiner Show TV-Ausschnitte mit Lisa Loch gezeigt und über ihren Namen gewitzelt. Der Brief lässt die Klage, die u.a. auf starke Depressionen in Folge der öffentlichen Verunglimpfung gegründet ist, in neuem Licht erscheinen. Raabs Anwalt Heiko Klatt sieht "die Straftatbestände der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Aussage sowie des versuchten Prozessbetrugs verwirklicht". Da Lochs Anwalt Frank Roeser die Klage dennoch nicht zurückgenommen hat, muss nun das Landgericht Essen entscheiden. (tz)
Schmerzensgeld erhält eine Kölner Lehrerin von der Brainpool. Die Produktionsfirma muss wegen Stefan Raabs "Bimmel Bingo" in "tv total" 2.550 Euro latzen. Die Frau wurde nächtens von Raab-Adlatus Elton aus dem Bett geklingelt und ohne ihr Einverständnis im Schlafanzug gefilmt worden. In diesem Falle wogen die Persönlichkeitsrechte schwerer als die Satire.
Klingelingeling,
bei "TV Total" läutet das Amtsgericht Köln. Die Show von Stefan Raab hat eine Schmerzensgeld-Klage am Hals. Grund ist eine Folge des berüchtigten "Bimmel-Bingos" mit Raabs Showpraktikant Elton. Eine Kölnerin war im Nachhinein garnicht mehr begeistert, dass Sie von Elton zu nachtschlafender Zeit aus dem Bett geklingelt wurde und im Nachthemd auf ProSieben zu sehen war. Sie klagt wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild und will mindestens 2.500 Euro Entschädigung.(dm)