Typische Juristenantwort: Das kommt darauf an
Es gibt im deutschen Recht einen sog.
Verbotsirrtum, bei dem der Täter nicht wusste, dass ein Handeln verboten war.
Wichtig hierbei ist, ob der Irrtum
vermeidbar war. War er unvermeidbar, wird man mangels Schuld nicht bestraft. An diese Unvermeidbarkeit werden aber hohe Anforderungen gestellt. Da ist ein ausgewiesener Fachmann natürlich schon einmal ein Anfang. Es reicht aber in der Regel nicht, ihm alles zu geben, ohne ihn zu kontrollieren. Umso komplexer und höher die Summen umso mehr Überwachungspflichten treffen den Betreffenden dann. Gegebebenfalls muss er er auch Zweitmeinungen einholen. Wenn dein Steuerberater dir bestätigt, dass ein Nebenverdienst von z. B. 50 € nicht in der Steuererklärung angegeben werden muss, dann dürfte diese Auskunft für die Straffreiheit reichen. Bei Steuerersparnissen von Millionen ist man wahrscheinlich verpflichtet, wenigstens ein umfassendes Gutachten einholen. Gerade wenn man ein Konstrukt mit Briefkastenfirmen nicht versteht, was ja keine Schande ist. Aber die Aussage, ich habe meinem Steuerberater vertraut, reicht nicht.