In der Regel nicht. Erstens nutzt du es nicht kommerziell, was zwar den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung nicht außer Kraft setzt, aber zumindest mindert, und zweitens geht es da um einen Streit zwischen Warner und YouTube, der den einzelnen Nutzer nicht zum Ziel hat.
Da brauch man als User nichts befürchten.
Ich habe mir nochmal das erste Video angeguckt und wenn da nicht eine gewisse Asynchronität aufgrund des Hochladens auf YouTube vorliegt, dann ist es tatsächlich nicht auf den Takt, Beat oder die Lyrics geschnitten.
Das soll jetzt keine übermäßige Kritik sein, aber achte mal drauf - zumindest die ersten 30-40 Sekunden von "Boom" (mehr habe ich mir gerade nicht angeguckt) ist kein konsequent umgesetzter Rhythmus vorhanden.
Du hast ja selbst gesagt, dass es dein erster Versuch war, und dafür empfinde ich ihn auch als sehr gelungen, aber in Zukunft kriegst du das besser hin