reRechtliches Problem...


CocaCoala

Nachwuchsspieler
Beiträge
6.198
Punkte
38
Hallo zusammen, nach ewig langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort und zwar mit einem persönlichen Problem aus der Juristerei. Also,
folgender Sachverhalt.

Ich bin zum 01.11.2012 mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen, wir haben beide gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet und
haften, soweit ist mir das klar, beide gesamtschuldnerisch für die ganze Sache. Jetzt ist es, wie es halt im Leben mal so passiert, so, dass ich mich von
ihr getrennt habe und am 10.08.2013 meine Sachen, bis auf die Küche (die habe ich erstmal in der Wohnung belassen, da sie so auf die Schnelle keinen
Ersatz organisieren konnte), gepackt habe und ausgezogen bin. Problem ist jetzt, ich alleine kann den Mietvertrag nicht kündigen, da ich Ihre Einwilligung
bzw. Unterschrift unter der Kündigung benötige. Sie würde prinzipiell einer Kündigung oder meinem Ausscheiden aus dem Mietvertrag zustimmen, aber
nur, wenn Sie den Mietvertrag alleine übernehmen kann, dies wiederum hat aber der Vermieter abgelehnt, weil er mich als den solventeren Part von
uns beiden sieht und ihr alleine die Wohnung nicht geben möchte, weil er nicht glaubt, dass Sie die Miete alleine bedienen kann. Sie arbeitet nur halbtags
als Hauswirtschafterin im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus hat sie zwei Kinder (17 u. 5 Jahre) die auch mit uns unter einem Dach wohnen, der Vater
der Kids bin ich allerdings nicht. Wir waren nie verheiratet. Ich habe Ihr dann, weil ich halt aus dem Vertrag will, eine Trennungsvereinbarung vorgeschlagen.
In dieser habe ich ihr verschiedene Dinge (z.B. die Küche, die ich angeschafft habe) aufgelistet, die sie behalten kann, wenn sie der Kündigung des Mietvertrages
zustimmt. Sie hat diese Vereinbarung aber abgelehnt und die Kündigung nicht unterschrieben, im Gegenteil, sie ist mit der Kündigung zum Anwalt
gegangen der mir nun folgendes Schreiben (via Email, auf postalischem Wege hab nichts erhalten) zukommen hat lassen:

------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr D.,



wir zeigen an, Frau A., Musterstraße 99, 00000 Musterstadt unter Vorlage auf uns lautender Vollmacht zu vertreten.



Gegenstand unserer Beauftragung ist Ihr Schreiben an die Vermieterin unserer Mandantin, Frau W. vom 31.07.2013 sowie die uns von unserer Mandantin hereingereichte von Ihnen entworfene Trennungsvereinbarung.



Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Sie beide Mietvertragsparteien sind und dass die von Ihnen beabsichtigte Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber Ihrer Vermieterin insoweit ins Leere geht, als dass Sie weder eine Entlassung Ihrer Person aus dem Mietverhältnis zur Folge hat noch insbesondere das Mietverhältnis zwischen unserer Mandantin und Frau W. zu beenden in der Lage ist.



Selbstverständlich verschließt sich unsere Mandantin einer Regelung in Bezug auf die Zahlung der Miete im Innenverhältnis (zwischen Ihnen und unserer Mandantin) nicht, wobei die anteilige Beteiligung auch davon abhängt, inwieweit unsere Mandantin aufgrund Ihres Auszuges weiter Sozialleistungen erhält.



Grundsätzlich wäre auch eine dreiseitige Vereinbarung unter Einbeziehung Ihrer Vermieterin möglich, wobei eine Änderung des Inhalts des Mietvertrages im Verhältnis zum Vermieter jedenfalls nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.



Vorerst und vorbehaltlich einer abschließenden Vereinbarung haben wir Sie aufzufordern, Ihre bisherigen Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlung der Miete weiter zu erfüllen und uns die Erfüllung durch Übersendung entsprechender Kontoauszüge jeweils rechtzeitig nachzuweisen.



Nach Zugang der Rückäußerung des von uns angeschriebenen Landratsamtes sowie Ihrer Vermieterin kommen wir unaufgefordert auf den Vorgang zurück.



Mit freundlichen Grüßen
Der Rechtsanwalt

--------------------------------------------------

Jetzt meine Frage, verstehe ich das korrekt, das ich, ohne Ihre Zustimmung niemals aus diesem Vertrag komme? Das liest sich ein bisschen so.
Was ich mir ja aber absolut überhaupt nicht vorstellen kann. Wenn es doch irgendwie eine Möglichkeit gibt aus dem Vertrag zu kommen, WIE und was
würdet Ihr (sofern ihr euch damit auskennt) mir hierfür raten? Soll ich irgendwas unternehmen oder einfach mal abwarten? Und wie ist der Punkt mit
den Sozialleistungen zu verstehen? Hängt jetzt mein Anteil an der Miete davon ab ob sie weiterhin Geld vom Amt bekommt und je weniger das sein wird
umso mehr muss ich bezahlen oder wie ist dies zu verstehen?

Für einen Rat wäre ich euch zunächst mal sehr dankbar.

Grüße
CC
 

Barea

Bankspieler
Beiträge
4.477
Punkte
113
[Laienrat ohne juristische Ausbildung!]

D sagt: ich will die Wohnung nicht mehr nutzen und den Vertrag beenden.
A sagt: ich will Wohnung nicht aufgeben.

Unabhängig von gesamtschuldnerischer Haftung nach Außen (Mietzahlungen an den Vermieter) kann D im Innenverhältnis sagen: "ich nutze nicht & will für nichts aufkommen ; wenn du nutzen willst mußt du zahlen".



Anwalt von A sagt: Rückzahlung im Innenverhältnis gibt es (anteilig?) nur, wenn weiterhin Sozialleistungen fließen.

==> indirektes Eingeständnis: A kann für Miete nicht alleine aufkommen. Hier zu sagen "Ich kann evt. (Sozialleistungen) nicht im Innenverhältnis zurückzahlen und deshalb da wir nur zusammen kündigen können: ätsch" ist ziemlich dreist.



Doof für dich: der Vermieter kann die Miete von dir fordern. Du müsstest deinen Anspruch im Innenverhältnis gegebenfalls gerichtlich geltend machen. Du gehst da mit Aufwand und Kosten in Vorleistung. Ausgang ungewiss.

Gut für dich: der Vermieter erkennt, dass du wohl der solventere Mieter warst und hat an Alleinmieter A kein Interesse. Was spricht dagegen, dass du den Vermieter dazu bringst, das Mietverhältnis von seiner Seite aus zu beenden. Wenn er hört, dass die beiden Mietparteien im Streit auseinandergehen, liegt eine Beendigung auch in seinem Interesse. Wenn du die Küche nicht mehr benötigst, kannst du sie als Verhandlungsmittel auch dem Vermieter anbieten.
Bei nichtmal zweijähriger Mietdauer sollte eine Kündigung mit berechtigtem Interesse durchaus realistisch erscheinen. Zumindestens so realsitisch, dass A ihre Position überdenkt wenn sie diese drohende Option realisiert.



Bestcase: Mit Vermieter verständigen, Trennungsvereinbahrung gegenüber A widerrufen (für A keine Küche oder sonst irgendwas), A mitteilen das Vermieter kündigen will und du dagegen nicht vorgehen wirst. Nun muss A prüfen, ob sie alleine gegen die Kündigung vorgehen könnte (hat nun das Problem, welches bei Kündigung von Mieterseite aus bei dir gelegen hätte: Mieter D will etwas und Mieter A nicht und so kann keine einheitliche Willenserklärung zustandekommen).

Vielleicht kommt A dann zu dem Schluß, dass "Ich bleib erstmal hier und lasse mir das bezahlen" doch nicht die allerbeste Idee ist.
 

emkaes

Nachwuchsspieler
Beiträge
10.844
Punkte
0
Ort
Hinter der Stirn
Ich bin nicht sicher, dass das hier so breit diskutiert werden soll. Es gibt Juristen hier im Forum und vielleicht wäre es besser, die melden sich dann per PM bei Dir. "Rechtsberatung" ist ja immer so eine Sache.
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
Beiträge
12.475
Punkte
0
http://www.deutsche-anwaltshotline....ieterpartei-alleine-den-mietvertrag-kuendigen

So habe ich es auch in Erinnerung, kenne aber keine aktuelle Rechtsprechung.

Dass Anwälte jetzt schon erste Kontakte zum Gegener per Email aufnehmen ist :crazy:n

Mein Vorschlag selbst zum Anwalt gehen und Gegendruck machen lassen, nämlich kurze Frist zur Zustimmung setzen, sonst Klage, wodurch weitere Kosten entstehen.

Bareas Kommentar ignorieren, da der Vermieter im Wohnsachen nur sehr eingeschränkt ordentlich kündigen kann und dir daher nicht "helfen" kann.
 

Barea

Bankspieler
Beiträge
4.477
Punkte
113
Bareas Kommentar ignorieren, da der Vermieter im Wohnsachen nur sehr eingeschränkt ordentlich kündigen kann und dir daher nicht "helfen" kann.

Bei nichtmal zweijähriger Mietdauer sollte eine Kündigung mit berechtigtem Interesse durchaus realistisch erscheinen. Zumindestens so realsitisch, dass A ihre Position überdenkt wenn sie diese drohende Option realisiert.

Ob eine Kündigung des Vermieters einer gerichtlichen Prüfung stand halten würde, ist doch (ungeachtet der Frage, ob A alleine gegen diese vorgehen könnte wenn sowohl A als auch D im Mietvertrag stehen) vollkommen egal.
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
Beiträge
12.475
Punkte
0
Auch wieder einer der mit Jura erklären will:crazy:. Berechtigtes Interese wird extrem eng ausgelegt, es gibt die Widerspruchsregelung des §574 BGB (wobei dieser bei einer unberechtigten Kündigung eigentlich nicht notwenig sein dürfte) und last but not least, zieht die Ex nicht aus, dann muss der Vermieter auf Räumung klagen, nicht die Ex auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.

Der Anwalt der Ex würde über die Kündigung, die ja explizit begründet werden muss, herzlich lachen und die Kosten seiner Inanspuchnahme zu Recht dem Vermieter in Rechnung stellen.

Wahrscheinlich kommt als nächstes der Vorschlag Coca solle die Miet nicht mehr zahlen und wenn die Mietschulden mehr als 2 Monatsmieten betragen, dürfe dieser ja fristlos kündigen. Problem, Coca könnte sich dann schadensersatzpflichtig gegenüber der Ex machen
 

Barea

Bankspieler
Beiträge
4.477
Punkte
113
Berechtigtes Interese wird extrem eng ausgelegt, es gibt die Widerspruchsregelung des §574 BGB (wobei dieser bei einer unberechtigten Kündigung eigentlich nicht notwenig sein dürfte)
Der Status "unberechtigt" müsste festgestellt werden auf Initiative (und Aufwand) von A!? & kann A alleine überhaupt Widerspruch gem. §574 BGB erheben?

[Alles sehr hypothetisch und unter der Voraussetzung, dass der Vermieter mitmacht...würde er vermutlich nicht, da seine Einnahmen durch gesamtschuldnerische Haftung in derzeitiger Situation ja gesichert sind.]
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
Beiträge
12.475
Punkte
0
Der Status "unberechtigt" müsste festgestellt werden auf Initiative (und Aufwand) von A!?

Die EX zieht einfach nicht aus, dann wird die Berechtigung der Kündigung in der Räumungsklage des Vermieters gegen beide Mieter geprüft. Widerspuch hiernach nicht nötig, weil unbegründet, ob ein Mieter allein stellen kann, weiß ich nicht, aus dem BAuch raus, würde ich es aber bejahen.

Alles zeitaufwendiger und deutlich unsicherer als das Innenverhältnis glatt zu ziehen. Wird auch nicht schön, aber der andere Weg ist mMn völlig aussichtslos
 

Barea

Bankspieler
Beiträge
4.477
Punkte
113
Alles zeitaufwendiger und deutlich unsicherer als das Innenverhältnis glatt zu ziehen. Wird auch nicht schön, aber der andere Weg ist mMn völlig aussichtslos

Wenn ich als Ex wüsste:
- dass mein Mitwohner raus will
- mein bisheriger Vermieter mich nicht alleine will
- ich das vll sowieso nicht alleine zahlen kann (im Innenverhältnis zur Zahlung aber verpflichtet wäre)
- und dann vom Vermieter eine ordentliche Kündigung zugestellt wird oder im Raum steht

... würde ich glaub ich 3x überlegen ob ich weiter hardball spiele.
 

emkaes

Nachwuchsspieler
Beiträge
10.844
Punkte
0
Ort
Hinter der Stirn
Yo, aber in solchen Situationen sind Menschen nicht selten im "Sch****egal"-Modus unterwegs. Da wird dann gerne völlig irrational der Schaden für alle Seiten maximiert. Er hat sich getrennt und wenn sie auf Rache sinnt und sogar stehenden Fußes einen Anwalt einschaltet, würde ich Omega folgen und sichergehen, dass auch meine Rechte vernünftig wahrgenommen werden.

Sonst kann das ganz schnell ganz häßlich werden, vor allem weil eine Trennungsvereinbarung zumindest im Raum steht, die offenbar einige Bindungswirkung entfalten kann. Da würde ich nicht darauf setzen, dass ich gemeinsam mit einem relativ unbeteiligten Vermieter eine frisch verlassene Frau im "unter Druck" setzen übertreffen kann, bzw. würde ich potenziell nicht mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie erstmal rationalen Argumenten zugänglich ist. Ich meine das auch nicht despektierlich. Wer (unerwartet) verlassen wird, gerät leicht erst einmal in einen emotionalen Ausnahmezustand. Bei allem Verständnis dafür, tut CC gut daran, sich bestmöglich gegenüber überzogenen Ansprüchen abzusichern.
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
Beiträge
12.475
Punkte
0
... würde ich glaub ich 3x überlegen ob ich weiter hardball spiele.

Was soll ihr denn passieren? Sie hat einen Anwal, der ihr klarmacht, dass sie gegenüber dem Vermeiter sehr gute Karten hat, da reicht ein Blick in den Palandt, geschweige denn in den Sternel: Mietrecht, den jeder Wald- und Wiesenanwalt im Regal hat. ZUdm eine alleinerziehende Mutter aus einer Mietwohnung zu bekommen, ist eh nicht einfach.

NAch den Schilderungen von Coca gibt es auch pfändbares Einkommen, und das wahrscheinlich auf absehbare Zeit. Über 1.660 € Nettoeinkommen wird sie kaum haben.

Welches Risiko soll sie also haben?
 

CocaCoala

Nachwuchsspieler
Beiträge
6.198
Punkte
38
Erstmal Danke für euere Antworten. Ich habe mich inzwischen, auf Anraten des Alten Mannes, dazu entschieden selbst einen Anwalt einzuschalten. Ich hoffe, dass dieser meine Interessen bestmöglich vertritt und n gutes, für alle Parteien verträgliches, Ergebnis erzielt, an nem Streit und ner "Schlammschlacht" bin ich eigentlich nicht interessiert. Allerdings ist Sie rationalen Argumenten derzeit irgendwie nicht zugänglich, ich denke, dass sie da wohl, auf Grund des Frustes und des verletzten Stolzes noch etwas Zeit benötigt, sprich: sie verweigert sich weiterhin der Kündigung, obwohl ich ihr prinzipiell die komplette neue Küche und vieles andere, im Gegenzug für die Unterschrift unter die gemeinsame Kündigung, angeboten habe. Naja, man wird sehen wie das am Ende ausgeht. Danke aber trotzdem nochmal für euere Antworten.

CC
 

theGegen

Linksverteidiger
Beiträge
62.927
Punkte
113
Ort
Randbelgien
Und kurz noch eine Frage hinterher: Weiß jemand, ob das heutige Urteil des Hamburger OLG nur für kapitalbildende Lebensversicherungen gilt, sondern evtl. auch für Risikoversicherungen?
 

Pillendreher

Nachwuchsspieler
Beiträge
8.681
Punkte
0
Ich kann wenn gewünscht mal nach Urteilsbesprechungen Aussicht halten. Vielleicht sagt ja ein kompetenter Mensch was zu deiner Frage :) Oder einfach warten bis einer der Volljuristen hier seinen Senf dazu gibt. ;)
 
Oben