Hallo zusammen, nach ewig langer Zeit melde ich mich auch mal wieder zu Wort und zwar mit einem persönlichen Problem aus der Juristerei. Also,
folgender Sachverhalt.
Ich bin zum 01.11.2012 mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen, wir haben beide gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet und
haften, soweit ist mir das klar, beide gesamtschuldnerisch für die ganze Sache. Jetzt ist es, wie es halt im Leben mal so passiert, so, dass ich mich von
ihr getrennt habe und am 10.08.2013 meine Sachen, bis auf die Küche (die habe ich erstmal in der Wohnung belassen, da sie so auf die Schnelle keinen
Ersatz organisieren konnte), gepackt habe und ausgezogen bin. Problem ist jetzt, ich alleine kann den Mietvertrag nicht kündigen, da ich Ihre Einwilligung
bzw. Unterschrift unter der Kündigung benötige. Sie würde prinzipiell einer Kündigung oder meinem Ausscheiden aus dem Mietvertrag zustimmen, aber
nur, wenn Sie den Mietvertrag alleine übernehmen kann, dies wiederum hat aber der Vermieter abgelehnt, weil er mich als den solventeren Part von
uns beiden sieht und ihr alleine die Wohnung nicht geben möchte, weil er nicht glaubt, dass Sie die Miete alleine bedienen kann. Sie arbeitet nur halbtags
als Hauswirtschafterin im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus hat sie zwei Kinder (17 u. 5 Jahre) die auch mit uns unter einem Dach wohnen, der Vater
der Kids bin ich allerdings nicht. Wir waren nie verheiratet. Ich habe Ihr dann, weil ich halt aus dem Vertrag will, eine Trennungsvereinbarung vorgeschlagen.
In dieser habe ich ihr verschiedene Dinge (z.B. die Küche, die ich angeschafft habe) aufgelistet, die sie behalten kann, wenn sie der Kündigung des Mietvertrages
zustimmt. Sie hat diese Vereinbarung aber abgelehnt und die Kündigung nicht unterschrieben, im Gegenteil, sie ist mit der Kündigung zum Anwalt
gegangen der mir nun folgendes Schreiben (via Email, auf postalischem Wege hab nichts erhalten) zukommen hat lassen:
------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr D.,
wir zeigen an, Frau A., Musterstraße 99, 00000 Musterstadt unter Vorlage auf uns lautender Vollmacht zu vertreten.
Gegenstand unserer Beauftragung ist Ihr Schreiben an die Vermieterin unserer Mandantin, Frau W. vom 31.07.2013 sowie die uns von unserer Mandantin hereingereichte von Ihnen entworfene Trennungsvereinbarung.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Sie beide Mietvertragsparteien sind und dass die von Ihnen beabsichtigte Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber Ihrer Vermieterin insoweit ins Leere geht, als dass Sie weder eine Entlassung Ihrer Person aus dem Mietverhältnis zur Folge hat noch insbesondere das Mietverhältnis zwischen unserer Mandantin und Frau W. zu beenden in der Lage ist.
Selbstverständlich verschließt sich unsere Mandantin einer Regelung in Bezug auf die Zahlung der Miete im Innenverhältnis (zwischen Ihnen und unserer Mandantin) nicht, wobei die anteilige Beteiligung auch davon abhängt, inwieweit unsere Mandantin aufgrund Ihres Auszuges weiter Sozialleistungen erhält.
Grundsätzlich wäre auch eine dreiseitige Vereinbarung unter Einbeziehung Ihrer Vermieterin möglich, wobei eine Änderung des Inhalts des Mietvertrages im Verhältnis zum Vermieter jedenfalls nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Vorerst und vorbehaltlich einer abschließenden Vereinbarung haben wir Sie aufzufordern, Ihre bisherigen Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlung der Miete weiter zu erfüllen und uns die Erfüllung durch Übersendung entsprechender Kontoauszüge jeweils rechtzeitig nachzuweisen.
Nach Zugang der Rückäußerung des von uns angeschriebenen Landratsamtes sowie Ihrer Vermieterin kommen wir unaufgefordert auf den Vorgang zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Der Rechtsanwalt
--------------------------------------------------
Jetzt meine Frage, verstehe ich das korrekt, das ich, ohne Ihre Zustimmung niemals aus diesem Vertrag komme? Das liest sich ein bisschen so.
Was ich mir ja aber absolut überhaupt nicht vorstellen kann. Wenn es doch irgendwie eine Möglichkeit gibt aus dem Vertrag zu kommen, WIE und was
würdet Ihr (sofern ihr euch damit auskennt) mir hierfür raten? Soll ich irgendwas unternehmen oder einfach mal abwarten? Und wie ist der Punkt mit
den Sozialleistungen zu verstehen? Hängt jetzt mein Anteil an der Miete davon ab ob sie weiterhin Geld vom Amt bekommt und je weniger das sein wird
umso mehr muss ich bezahlen oder wie ist dies zu verstehen?
Für einen Rat wäre ich euch zunächst mal sehr dankbar.
Grüße
CC
folgender Sachverhalt.
Ich bin zum 01.11.2012 mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen, wir haben beide gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet und
haften, soweit ist mir das klar, beide gesamtschuldnerisch für die ganze Sache. Jetzt ist es, wie es halt im Leben mal so passiert, so, dass ich mich von
ihr getrennt habe und am 10.08.2013 meine Sachen, bis auf die Küche (die habe ich erstmal in der Wohnung belassen, da sie so auf die Schnelle keinen
Ersatz organisieren konnte), gepackt habe und ausgezogen bin. Problem ist jetzt, ich alleine kann den Mietvertrag nicht kündigen, da ich Ihre Einwilligung
bzw. Unterschrift unter der Kündigung benötige. Sie würde prinzipiell einer Kündigung oder meinem Ausscheiden aus dem Mietvertrag zustimmen, aber
nur, wenn Sie den Mietvertrag alleine übernehmen kann, dies wiederum hat aber der Vermieter abgelehnt, weil er mich als den solventeren Part von
uns beiden sieht und ihr alleine die Wohnung nicht geben möchte, weil er nicht glaubt, dass Sie die Miete alleine bedienen kann. Sie arbeitet nur halbtags
als Hauswirtschafterin im öffentlichen Dienst. Darüber hinaus hat sie zwei Kinder (17 u. 5 Jahre) die auch mit uns unter einem Dach wohnen, der Vater
der Kids bin ich allerdings nicht. Wir waren nie verheiratet. Ich habe Ihr dann, weil ich halt aus dem Vertrag will, eine Trennungsvereinbarung vorgeschlagen.
In dieser habe ich ihr verschiedene Dinge (z.B. die Küche, die ich angeschafft habe) aufgelistet, die sie behalten kann, wenn sie der Kündigung des Mietvertrages
zustimmt. Sie hat diese Vereinbarung aber abgelehnt und die Kündigung nicht unterschrieben, im Gegenteil, sie ist mit der Kündigung zum Anwalt
gegangen der mir nun folgendes Schreiben (via Email, auf postalischem Wege hab nichts erhalten) zukommen hat lassen:
------------------------------------------------------
Sehr geehrter Herr D.,
wir zeigen an, Frau A., Musterstraße 99, 00000 Musterstadt unter Vorlage auf uns lautender Vollmacht zu vertreten.
Gegenstand unserer Beauftragung ist Ihr Schreiben an die Vermieterin unserer Mandantin, Frau W. vom 31.07.2013 sowie die uns von unserer Mandantin hereingereichte von Ihnen entworfene Trennungsvereinbarung.
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Sie beide Mietvertragsparteien sind und dass die von Ihnen beabsichtigte Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber Ihrer Vermieterin insoweit ins Leere geht, als dass Sie weder eine Entlassung Ihrer Person aus dem Mietverhältnis zur Folge hat noch insbesondere das Mietverhältnis zwischen unserer Mandantin und Frau W. zu beenden in der Lage ist.
Selbstverständlich verschließt sich unsere Mandantin einer Regelung in Bezug auf die Zahlung der Miete im Innenverhältnis (zwischen Ihnen und unserer Mandantin) nicht, wobei die anteilige Beteiligung auch davon abhängt, inwieweit unsere Mandantin aufgrund Ihres Auszuges weiter Sozialleistungen erhält.
Grundsätzlich wäre auch eine dreiseitige Vereinbarung unter Einbeziehung Ihrer Vermieterin möglich, wobei eine Änderung des Inhalts des Mietvertrages im Verhältnis zum Vermieter jedenfalls nicht zwangsweise durchgesetzt werden kann.
Vorerst und vorbehaltlich einer abschließenden Vereinbarung haben wir Sie aufzufordern, Ihre bisherigen Verpflichtungen in Bezug auf die Zahlung der Miete weiter zu erfüllen und uns die Erfüllung durch Übersendung entsprechender Kontoauszüge jeweils rechtzeitig nachzuweisen.
Nach Zugang der Rückäußerung des von uns angeschriebenen Landratsamtes sowie Ihrer Vermieterin kommen wir unaufgefordert auf den Vorgang zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Der Rechtsanwalt
--------------------------------------------------
Jetzt meine Frage, verstehe ich das korrekt, das ich, ohne Ihre Zustimmung niemals aus diesem Vertrag komme? Das liest sich ein bisschen so.
Was ich mir ja aber absolut überhaupt nicht vorstellen kann. Wenn es doch irgendwie eine Möglichkeit gibt aus dem Vertrag zu kommen, WIE und was
würdet Ihr (sofern ihr euch damit auskennt) mir hierfür raten? Soll ich irgendwas unternehmen oder einfach mal abwarten? Und wie ist der Punkt mit
den Sozialleistungen zu verstehen? Hängt jetzt mein Anteil an der Miete davon ab ob sie weiterhin Geld vom Amt bekommt und je weniger das sein wird
umso mehr muss ich bezahlen oder wie ist dies zu verstehen?
Für einen Rat wäre ich euch zunächst mal sehr dankbar.
Grüße
CC