Das Wichtigste in Kürze ...
Relevant ist Euer Einkommen im Bewilligungszeitraum.
Alle Auszubildenden (Singles ohne Kind) dürfen im gesamten Bewilligungszeitraum (12 Monate) 4.800 Euro brutto bzw. monatlich durchschnittlich 400 Euro brutto anrechnungsfrei dazuverdienen.
VORSICHT: Die Daumenregel von 4.800 Euro gilt nicht bei einem Praktikum, das für Euer Studium zwingend vorgeschrieben ist ("Pflichtpraktikum") und für das Ihr eine Vergütung erhaltet.
Die Höhe der Abzüge ist abhängig von der Art der Einkünfte.
Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn der/die Auszubildende verheiratet ist und/oder Kinder hat. Gleiches gilt, wenn Schulgeld oder Studiengebühren an einer privaten Ausbildungsstätte gezahlt werden müssen.
Bei konkreten Berechnungen hilft unser BAföG-Rechner.
Allgemeine Infos zur Einkommensanrechnung findet Ihr in einem gesonderten Artikel.