Ich versuche mich kurz zu fassen, aufgrund der komplizierten Einzelheiten.
In meinen verwirrend sortierten / unsortierten Unterlagen fand ich vor einiger Zeit ein Schreiben meiner Bank von vor 5 Jahren. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das Darlehen für meine Wohnung komplett abbezahlt und könne also beim Notar mitsamt einer Löschungsbewilligung und der Urkunde den Eintrag im Grundbuch ändern lassen.
Besser ist das wohl, damit meine Kinder sich später nicht darum kümmern müssen.
Also Termin bei dem damaligen Notar gemacht und mit dem Schreiben dahin. Die stellten fest: "da fehlt aber die Löschungsbewilligung".

Die Bank kontaktiert und um eine erneute Zustellung der Löschungsbewilligung gebeten.
Das sollte sich aber als ein Riesenaufwand darstellen, mit Zusatzgebühren, aktuellem Grundbuchauszug und Antrag etc.
Die Bank informierte mich aber gut über die nötigen Schritte.
Heute ein Rückruf: Die Bank hat diesen Vorgang nochmal überprüft und festgestellt, dass ich das selbst bereits vor 5 Jahren erledigt hatte.
Deswegen hatte ich auch die Löschungsbewilligung nicht mehr.
Ich habe das Schreiben jetzt markiert mit: Wurde bereits in 2021 erledigt.
Konnte mich echt nicht mehr konkret daran erinnern, dass ich das zeitnah beim Notar geregelt hatte.
Jetzt spart es mir einen Riesenaufwand von Tagen und Wochen, sowie Kosten von Minimum 200,- € . Danke liebe Bank, dass sie das für mich klären konnten.