Naja, zwischen schuldhaften verzögern, dass ist das was du schreibst, und schuldhaften verweigern (DFB) liegt ein Unterschied!
Und der ist juristisch vll. nicht unwichtig!!!
Deshalb meine Frage...
Verzögern und Verweigern ist in diesem Falle kein Unterschied.
Jedes Nichthingehen ist gleichzeitig eine Verzögerung und eine eben zehnminütige Verweigerung. Für eine Verweigerung braucht es ja keine Totalverweigerung. Ansonsten könnte ja jeder sagen, "ich pinkel dir mal nächste Woche den Becher voll, versprochen!" Also da werden die Hoffenheimer nicht raus kommen. Mit der zehnminütigen Verzögerung ist der Zweck der Dopingprobe, einen aussagekräftigen Test zu bekommen, unmöglich gemacht worden. Das Ergebnis ist anfechtbar und zwiespältig.