In dubio pro reo. Es soll erst nachgewiesen werden, dass die gedopt haben. Im Moment hat man nämlich einen negativen Dopingtest und 10 Minuten Verspätung.
In dubio pro reo greift hier nicht. In den entsprechenden Statuten wird deutlich gemacht, dass auch das Verpassen einer Kontrolle/ die Verspätung sanktionsbewehrt sind. Damit haben die Spieler gegen diese Regeln verstoßen und dürften daher entsprechend dem Strafenkatalog bestraft werden, sofern sie nicht mildernde Umstände anbringen können, die nicht in Sicht sind.
Sie werden ja auch nicht als Dopingtäter bestraft, das hätte eine deutlich längere Sperre zur Folge, sondern nur aufgrund des verpassten Tests. Auch ein Einbrecher wird wegen eines Einbruchs bestraft werden, auch wenn er gar nichts mitgenommen hat.
Aus meiner Sicht sind nur noch 2 Fragen interessant:
1.) Gab es in der Vergangenheit wirklich einen laxen Umgang mit den Dopingvorschriften, das würde Hoffenheim entlasten.
2.) Was war der (angegebene) Grund für die Verspätung und wer ist (formal) dafür verantwortlich zu machen.
Ähnlich gelagerter Fall ist
Florian Busch von den Eisbären, dessen Fall seit knapp einem Jahr gärt. Der DEB konnte es sich nur leisten Busch nicht längerfristig zu sperren, weil er den Anti - Doping - Code nicht übernommen hatte. Dennoch hat das Bundesinnenministerium flugs 130.000 Euro Fördergelder gestrichen. Angesichts diesen Falles würde es mich überraschen, wenn im publikumswirksamen Fussball die Hoffenheimer wirklich relativ ungeschoren davonkämen.