Quo vadis – Junior Maximus ?
Für absolute Verwirrung sorgte 2010 der „Fenstersturz von Düsseldorf“, in den sowohl ein Ex- Fußballer der Fortuna Düsseldorf (Hasan N.) als auch der Boxer „Junior Maximus“ (mit bürgerlichem Namen: Kalonga Tshibuabua) und noch weitere Personen auf die eine oder andere Weise verwickelt waren.
Es macht auf einer Boxsportseite keinen Sinn, juristische Vorgänge wie strafrechtliche Gerichtsverfahren zu kommentieren. Dennoch muss es erlaubt sein, ein paar Fragen in den Raum zu stellen, weil hier Justitia scheinbar tatsächlich ein wenig blind war. Unterm Strich kam es für den Schwergewichtsboxer mit kongolesischen Wurzeln, der von der Boulevardpresse sogleich als „Geldeintreiber“ und „brutaler Schläger“ abqualifiziert wurde, knüppeldick. Obwohl er mit der Sache an sich am wenigsten zu tun hatte und seine einzige „Tatbeteiligung“ darin bestand, den säumigen Zahler zufällig auf der Straße getroffen zu haben und diesen bei Hasan N. abzuliefern, hat er eine erhebliche Strafe kassiert. Die ganze Tat, die man Junior tatsächlich vorwerfen kann, ist eine einzige Ohrfeige, die er dem „Geschädigten“ gegeben hat. Als dieser sich dann einige Zeit später aus dem Fenster stürzte, war Junior nicht einmal im gleichen Büro. Erst beim Blick auf die Straße und all dem Polizeiaufgebot ist er überhaupt erst einmal Gewahr geworden, was passiert ist. Aus reiner Panik ist er dann dummerweise weggelaufen und blieb monatelang verschwunden, weil sich die ganze Berichterstattung in dem Fall in Windeseile voll gegen ihn richtete und eine unaufhaltsame Eigendynamik entwickelte. Auf einmal war er, der sich in dieser Angelegenheit eigentlich auf der richtigen Seite des Gesetzes glaubte, von der medialen Berichterstattung zum gesetzlosen „Outlaw“ erklärt worden ohne das er sich dagegen wehren konnte. Schließlich wurde er mit großem Polizeiaufgebot durch Zielfahnder in Frankreich gestellt. Der Mann, der sich aus dem Fenster stürzte, ist von seinen Verletzungen genesen und hat zu dem ganzen Vorfall vor Gericht beharrlich geschwiegen. Ob er zur Tatzeit unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand, wurde aufgrund seiner nicht unerheblichen Verletzungen nicht geprüft. Eben sowenig, ob an ihm auch nur irgendwelche Spuren zu finden sind, die Kalonga Tshibuabua zuzuordnen wären.
Die Hauptakteure bei der ganzen Angelegenheit: Hasan N. und ein weiterer Beteiligter wurden zu einer geringen Geldstrafe bzw. einer Bewährungsstrafe belegt, während Kalonge Tshibuabua zu „sensationellen“ 5 Jahren Haft verurteilt wurde. Selbst wenn man berücksichtigt, dass er wegen anderen Delikten einmal vorbestraft war, ist dieses Strafmaß völlig unverständlich und man muss sich fragen, welche Faktoren hier eine Rolle spielten. Wollte man womöglich einen von der Boulevardpresse aufgebauschten „Schwerkriminellen“ standesgemäß zu Strecke bringen und der Volksseele zuliebe hart bestrafen ?
Wird er jetzt dieses von Medien herbeigeredete und leider auch durch die Gerichtsbarkeit bestätigte, aber absolut ungerechtfertigte Image des „Bad Boy“, des „brutalen Schlägers“, „Geldeintreibers“ usw. jemals wieder los ? Er war als Amateur internationaler Deutscher Meister, hat es zu einem eigenen Gym in Düsseldorf gebracht, ist Profiboxer geworden und hatte beste Aussichten, Schritt für Schritt im Boxsport voran zu kommen. Ob es auch bei den Profis zu Meisterehren gereicht hätte, werden wir vorerst nicht wissen. Im Moment und für die nächsten Jahre wird er froh sein, wenn er im Strafvollzug ungehindert trainieren und vielleicht einen Job als Sportwart bekleiden kann. In der Freiheit warten ein neues Leben und die Verantwortung für seine Tochter auf ihn – doch wie sieht dann seine Perspektive als Boxer aus, wenn er jetzt nicht „dran“ bleiben kann ? Wird es in der JVA für ihn, wie damals vor Jahrzehnten für Charly Graf, die Gelegenheit geben seinem Beruf als Boxer nachzugehen ? Wird er als Strafgefangener reguläre Boxkämpfe bestreiten dürfen ? Man darf gespannt sein, ob unsere Justizbehörden bereit sind, gleiches Recht für alle gelten zu lassen oder ob man vor 30 Jahren flexibler war als heutzutage. Schließlich gibt es bei guter Führung die Gelegenheit von begleiteten Freigängen oder ganz normaler Berufstätigkeit zwecks Resozialisierung und Wiedereingliederung, während die Haftzeit noch andauert.