http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Siehe 5a.
Wie gesagt, Menschen, die dazu nicht fähig sind, zum Beispiel weil sie kein eigenes oder nur unzureichendes Einkommen haben und deshalb Sozialtranferleistungen beziehen, können sich von der Gebührenpflicht befreien lassen...