Warum muss man falsche Sachen auch noch IN GROSSEN BUCHSTABEN SCHREIBEN?
Die Selbstanzeige ist nicht straffrei, das ist schon sprachlicher Bockmist. Sie kann (ob das der Notmallfall ist, ist auch nur schwer zu beurteilen), strafbefreiend wirken, wenn sie die Voraussetzungen des § 371 AO erfüllt...