Das steht zwei Fakten entgegen. Erstens, die FIA hat den Protest zugelassen. Wenn es an Nachweis mangeln würde, hätten sie es nicht zugelassen. Zweitens, sind die Appendix 6 §1-2-Ansprüche begründet. Es besteht der Verdacht, dass Entwicklungsteile von einem Competitor entwickelt wurden, so etwa...