Das ist meiner Meinung nach keine Sanktion der Athleten sondern die Pflicht nach § 60 Bundesbeamtengesetz und §8 soldatengesetz, das eintreten für die Pressefreiheit gehört zu den Obersten Pflichten der Beamten und Soldaten.
Es ist auch erbärmlich für die Ausrichter kein Konzept für ca. 20-50...