05.08. Supercup: Borussia Dortmund - Bayern München


G

Gelöschtes Mitglied 75

Guest
Ich würde mal eher davon ausgehen, dass alternativ die Regel "Im Zweifel gilt die Tatsachenentscheidung" beim Videobeweis zählt.

Wäre ja auch ok, so. Wenn man nicht eindeutig sagen kann ob die Entscheidung richtig oder falsch war bringt es ja nichts sie zu ändern.

@Vega Danke :thumb:
 

VvJ-Ente

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Das ergibt sich ganz simpel aus Regel 5, nach der allein der Schiedsrichter nach seiner Wahrnehmung entscheidet bzw. im Zweifel seine Assistenten befragt. Wenn die keine Abseitsstellung wahrnehmen, dürfen sie keine ahnden.
 
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