16. Spieltag

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mass

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Wird Vizekusen jetzt auch verpfiffen, damit man den vermeintlich letzten Bayernjäger auch noch aus dem Rennen nimmt? :clown:

Alleine dieser Satz gibt Hinweise darauf, warum sich "Nobbi the Brain Dickel" schon seit Jahren als Stadion-Einpeitscher mit grundsätzlicher Zustimmung rund ums Kamener Kreuz halten kann und darf ......:saint:
 

emkaes

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Vorab: das geht nicht gegen den BVB und Schmelzer!

Wie lächerlich ist eigentlich die deutsche Sportgerichtsbarkeit? Jetzt bekommt Schmelzer KEINE Strafe?

Wolfgang Stark sagt nach Ansicht der Fernsehbilder, dass er einen Fehler gemacht hat und das berechtigt zur Einstellung des Verfahrens?

Kann bitte jemand diese Trottel von den wichtigen Posten entfernen? Komplett lachhaft. Das ist praktisch das offensichtlichste Eingeständnis, dass Tatsachenentscheidungen des SR (der die Szene gesehen und bewertet hat) nur so lange zählen, wie sie DFL/DFB nicht zu peinlich sind.

Als Manager würde ich jetzt nach jedem Spiel mit Kamerateam und Bildschirm vom SR-Raum kampieren und ihn zwingen eine evtl. Fehlentscheidung nach Ansicht der Bilder zu bestätigen. Anschließend geht man vors Sportgericht und zitiert den Schmelzer-Fall, was soll da noch schiefgehen?

Zu behaupten, dass Starks Äußerungen nun den Freispruch möglich machen, ist gröbster Unsinn. Diese Argumentation von Vereinsanwälten verwirft das Sportgericht sonst in schönster Regelmäßigkeit.

Wenn DFB/DFL hier vernünftig etwas tun wollen, dann müssen sie die obligatorische Mindestsperre von einem Spiel nach roter Karte abschaffen. Dann kann man Schmelzer ohne große Verrenkungen (verdient) freisprechen.

So ist das übelste Willkür und vergrößert den Schaden, der bisher angerichtet wurde, noch einmal. Mit dem Schmelzer-Beispiel kann die Sportgerichtsbarkeit echt in Probleme reinfahren. Einigen der Sportanwälte traue ich zu, dass die vor ordentliche Gerichten gehen, wenn demnächst mal wieder die "Tatsachenentscheidung" angeführt wird. Denn das Fehlereingeständnis des SR rechtfertigt jetzt zumindest, dass der Spieler nicht gesperrt wird...
 

Mahoney_jr

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Stark gibt zu, dass er nicht gut genug positioniert war um die Entscheidung zu fällen. Das ist zwar nicht die Hauptaussage, aber Teil seiner Erklärung, wie er in Zukunft Fehler vermeiden will. Das wird auch aus den Fernsehbildern deutlich. Er hat auf Verdacht gepfiffen, weil er zu seitlich stand und daher kann man die Entscheidung auch wieder zurücknehmen. Lieber wäre es Dortmund sicherlich gewesen, er hätte gar nicht gepfiffen (oder sein Linienrichter hätte die Situation schon beim Abseits beendet).
 

emkaes

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Stark gibt zu, dass er nicht gut genug positioniert war um die Entscheidung zu fällen. Das ist zwar nicht die Hauptaussage, aber Teil seiner Erklärung, wie er in Zukunft Fehler vermeiden will. Das wird auch aus den Fernsehbildern deutlich. Er hat auf Verdacht gepfiffen, weil er zu seitlich stand und daher kann man die Entscheidung auch wieder zurücknehmen. Lieber wäre es Dortmund sicherlich gewesen, er hätte gar nicht gepfiffen (oder sein Linienrichter hätte die Situation schon beim Abseits beendet).

Damit wird trotzdem Tür und Tor geöffnet, um die Unumstößlichkeit der vermeintlich heiligen Tatsachenentscheidung ad absurdum zu führen.
 

Zivildiener

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Damit wird trotzdem Tür und Tor geöffnet, um die Unumstößlichkeit der vermeintlich heiligen Tatsachenentscheidung ad absurdum zu führen.

Außerdem bleibt der bittere Nachgeschmack, dass sowas erst bei Dortmund oder Bayern passieren muss. Ich würde jede Wette eingehen wäre das ganze bei einer anderen Mannschaft, wie zum Beispiel Augsburg oder auch Hannover (um nicht wieder mit Freiburg zu kommen :) ) passiert, häts ein Spiel sperre gegeben und gut ist.
 

skyw@lker

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Könnte man nicht andersherum argumentieren, dass es so möglich wird bei offensichtlichen Fehlentscheidungen von der dämlichen Ein-Spiel-Sperre-Eingeständnis-dass-doch-nichts-war Politik wegzukommen?
Die ist aus meiner Sicht ein schwachsinniger Versuch die Schiris zu schützen wenn sowieso jeder gesehen hat (unter anderem sie selbst), dass sie die Situation gravierend falsch beurteilt haben. Da erschließt sich mir die Schutzfunktion nicht.


Oder ist dein Grundproblem mit der Aufweichung, dass du glaubst, das würde jetzt bei jeder strittigen Entscheidung zu riesigen Problemen führen?

Awesome du bist hier in der Boardzeile verrutscht ;)
 

emkaes

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Könnte man nicht andersherum argumentieren, dass es so möglich wird bei offensichtlichen Fehlentscheidungen von der dämlichen Ein-Spiel-Sperre-Eingeständnis-dass-doch-nichts-war Politik wegzukommen?

Es wäre deutlich sinnvoller, diese Ein-Spiel-Sperre-sind-Pflicht-Schwachsinnsregel abzuschaffen. Schrieb ich ja bereits im ersten Post.

Dann müsste man nicht an die Tatsachenentscheidungen ran. Wenn man die aufweicht, gehts nämlich nicht nur um Platzverweise, sondern grundsätzlich auch um Videobeweis bei Toren, Abseits etc. Wenn die Tatsachenentscheidung revidierbar ist, müssen grundsätzlich alle "klaren" Fehlentscheidungen zu einer nachträglichen Korrektur zugelassen werden.

Klar ist aber natürlich, dass DFL/DFB nie zugeben würden, dass sie im Fall Schmelzer die Tatsachenentscheidung korrigieren. Praktisch tun sie es aber unübersehbar.
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
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Vorab: das geht nicht gegen den BVB und Schmelzer!

Wie lächerlich ist eigentlich die deutsche Sportgerichtsbarkeit? Jetzt bekommt Schmelzer KEINE Strafe?

Wolfgang Stark sagt nach Ansicht der Fernsehbilder, dass er einen Fehler gemacht hat und das berechtigt zur Einstellung des Verfahrens?

Kann bitte jemand diese Trottel von den wichtigen Posten entfernen? Komplett lachhaft. Das ist praktisch das offensichtlichste Eingeständnis, dass Tatsachenentscheidungen des SR (der die Szene gesehen und bewertet hat) nur so lange zählen, wie sie DFL/DFB nicht zu peinlich sind.

Als Manager würde ich jetzt nach jedem Spiel mit Kamerateam und Bildschirm vom SR-Raum kampieren und ihn zwingen eine evtl. Fehlentscheidung nach Ansicht der Bilder zu bestätigen. Anschließend geht man vors Sportgericht und zitiert den Schmelzer-Fall, was soll da noch schiefgehen?

Zu behaupten, dass Starks Äußerungen nun den Freispruch möglich machen, ist gröbster Unsinn. Diese Argumentation von Vereinsanwälten verwirft das Sportgericht sonst in schönster Regelmäßigkeit.

Wenn DFB/DFL hier vernünftig etwas tun wollen, dann müssen sie die obligatorische Mindestsperre von einem Spiel nach roter Karte abschaffen. Dann kann man Schmelzer ohne große Verrenkungen (verdient) freisprechen.

So ist das übelste Willkür und vergrößert den Schaden, der bisher angerichtet wurde, noch einmal. Mit dem Schmelzer-Beispiel kann die Sportgerichtsbarkeit echt in Probleme reinfahren. Einigen der Sportanwälte traue ich zu, dass die vor ordentliche Gerichten gehen, wenn demnächst mal wieder die "Tatsachenentscheidung" angeführt wird. Denn das Fehlereingeständnis des SR rechtfertigt jetzt zumindest, dass der Spieler nicht gesperrt wird...

Alles Blödsinn, außer der Abschaffung der Mindeststrafe

1. Die Vereine haben sich der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen und daher werden ordentliche Gerichte die Klagen gar nicht annehmen. Die Entscheidung müsste schon extrem willkürlich sein. Leitsatz eines deutschen Richters: "Warum ich?"

2. Was glaubst du denn, wo die Kamerateams nach Fehlentscheidungen stehen? Nicht jeder Kameramann darf sich im VIP-Raum besaufen.

3. Schmelzer ist kein Präzedenzfall, die gab es bereits zuvor. Und darin sind offensichtliche Wahrnehmungsfehler entsprechend entschieden worden. Bei den anderen Entscheidungen kam man meistens über "der Versuch ist strafbar" weiter.

4. Die Tatsachenentscheidung bleibt von Bedeutung, denn ansonsten müsste das Spiel ja wiederholt werden. Korrigiert wird die Entscheidung also nicht, lediglich die Folge wird "abgemildert":licht:

Also tieeeeef durchatmen
 

emkaes

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1. Die Vereine haben sich der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen und daher werden ordentliche Gerichte die Klagen gar nicht annehmen. Die Entscheidung müsste schon extrem willkürlich sein. Leitsatz eines deutschen Richters: "Warum ich?"

Ich hatte schon vermutet, dass Du hier einsteigst und mich berichtigst. Ich war sogar kurz davor, das rauszunehmen. Die Korrektur ist auch vernünftig, weil Du über die entsprechende Expertise verfügst. Die Antwort "warum ich" hätte ich dahingehend beantwortet, dass eine Sportgerichtsbarkeit, die willkürlich handelt, sich mit rechtsstaatlichen Prinzipien doch ein Stück weit beißt.

Verbands oder Parteigerichte können doch nur solange "autonom" (das mag an dieser Stelle juristisch nicht der einwandfreie Terminus zur Beschreibung sein) agieren, wie ihnen die "ordentliche Gerichtsbarkeit" (vertrauensvorschusshalber;) ) zugesteht, sich entsprechend der rechstaatlichen Kriterien zu verhalten.

Dass der "Willkürvorwurf" durch den Verband entschieden bestritten würde, ist natürlich auch klar. Angesichts der Urteile, die sich teilweise zwangsläufig nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der Begründung widersprechen müssten, sehe ich die Rechtfertigungsprobleme durchaus.

Aber um das klar zu machen: es geht mir hier nicht ums Prinzip, dass man diese Gerichtsbarkeit abzuschaffen, oder generell zu unterstellen hätte.

Eigentlich interessiert mich die Frage, wie frei solche Gerichte de facto agieren können. An Dich als Jurist: Ab wann müsste denn ein Verbandsgericht fürchten, dass sich ordentliche Gerichte für sie interessieren?

2. Was glaubst du denn, wo die Kamerateams nach Fehlentscheidungen stehen? Nicht jeder Kameramann darf sich im VIP-Raum besaufen.

Den SR durch einen Verein (und nicht die "unbeteiligten" Medien) aktiv zu einer Aussage zu nötigen, wäre aber schon eine neue Qualität. Selbst Uli Hoeneß hat das so mW noch nicht gemacht. :D

3. Schmelzer ist kein Präzedenzfall, die gab es bereits zuvor. Und darin sind offensichtliche Wahrnehmungsfehler entsprechend entschieden worden. Bei den anderen Entscheidungen kam man meistens über "der Versuch ist strafbar" weiter.

Es ist ein neuerlicher Präzedenzfall. Angefangen beim Phantom-Tor von Helmer. Das Wiederholungsspiel war doch ein Witz der Konsequenzialisten beim Verband. Ich warte noch auf die ca. 300 Wiederholungsspiele für jede weitere Torlinienfehlentscheidung.

Wenn der "offensichtliche Wahrnehmungsfehler" so ausgelegt wird, ist er geeignet, die nachträgliche Korrektur der "Tatsachenentscheidung" zur Regel zu machen. Jedes fehlentschiedene Abseits ist ein "offensichtlicher Wahrnehmungsfehler". Zwischen Schmelzers Knie und seinem Arm lagen Zentimeter. Ist das jetzt der Punkt, bei dem der "offensichtliche Wahrnehmungsfehler" beginnt?

Die Verabsolutierung der Tatsachenentscheidung zum Prinzip duldet eigentlich keinen Wahrnehmungsfehler, wenn die Regel nicht sinnentleert werden soll. Was der SR sieht, führt zu einer Entscheidung, dieses ist die Tatsachenentscheidung. Der im Nachhinein erst per Video nachzuweisende (vermeintlich objektive) Wahrnehmungsfehler ist die Negation des Prinzips der unmittelbaren Tatsachenentscheidung.

4. Die Tatsachenentscheidung bleibt von Bedeutung, denn ansonsten müsste das Spiel ja wiederholt werden. Korrigiert wird die Entscheidung also nicht, lediglich die Folge wird "abgemildert":licht:

Die Bedeutung der Tatsachenentscheidung wird - wie auch an diesem Beispiel deutlich wird - willkürlich festgelegt. In 90 Prozent der Fälle mit guten (videobasierten) Gründen wird sie nicht korrigiert, dann wird ihre Folge abgemildert und mal gibt es ein Wiederholungsspiel. Für ein Prinzip mit dessen argumentativer Verabsolutierung seit Jahrzehnten die Einführung technischer Hilfsmittel abgelehnt wird, ist mir zu viel zu inkonsistent. Ich bin an dieser Stelle dann dafür, dass man versucht, sich ehrlich zu machen: entweder Videobeweis im Spiel oder die absolute Akzeptanz der SR-Entscheidung und keine nachträgliche Verhandlung.

Bsp: Der SR trägt bei roten Karten auf dem Spielberichtsbogen den Grund für den Platzverweis ein. Dieser ist mit klaren Strafen verbunden: rohes Spiel: 3 Sperre, Tätlichkeit: 4 Sperre, etc. pp. Ein klare transparente Regelung für Wiederholungstäter obendrauf (etwa: ab der zweiten Karte für jeden weiteren PV ein Spiel extra) und gut ist. Über Tore und Abseits braucht man dann auch nicht mehr zu reden.

Also tieeeeef durchatmen

Ich bin völlig entspannt. Unentspanntes würdest Du zu hören bekommen, wenn ich mich in mehr als 3 Sätzen zur Blödheit meiner Bremer äußern müsste.

:wall:
 

liberalmente

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@big shot rob:

Das ist nicht richtig. Erfunden wurde es in den 90ern von den KSC Fans. Die 96er haben es dann von den Nürnbergern kopiert und Gladbach jetzt von Hannover.

Also ich verbinde das Lied voll mit den Hannoveranern Eurofightern, muss ich sagen. Wichtiges Europacup Heimspiel, 2:2, toller Kampf, und ab der 80. Minute kommt dann "Euuuurrropapokaaaaaaaaaaaaal, Euuuurrropapokaaaaaaaaaaaaal" von den Rängen - das ist schon großartig.

Die Fans passen sich da einfach der Mannschaft an, die sich den Arsch aufreißt - umgekehrt sieht man das leider auch in Stuttgart. :( ;)
 

Raven

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@big shot rob:

Das ist nicht richtig. Erfunden wurde es in den 90ern von den KSC Fans. Die 96er haben es dann von den Nürnbergern kopiert und Gladbach jetzt von Hannover.

erfunden von den ksc-fans, das ist korrekt (das waren damals ja auch die tatsächlichen gegner vom ksc 96/97). wie lange ist der sky-vogel denn schon dabei, wenn er meint das wäre vor 2 jahren erfunden worden :wall:

dass die 96er das von nürnberg kopiert haben und gladbach jetzt von hannover ist aber blödsinn. das lied wird doch jahr für jahr von mannschaften gesungen, die oben um die plätze mitspielen. selbst in wob ist das vor 4 jahren mal aufgetaucht... (und dieses jahr beim letzten spiel von magath)

wobei zumindest die glubberer noch nen eigenen text dazu haben:
http://www.youtube.com/watch?v=tqCYKY0fP8U
 

liberalmente

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Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Hans E. Lorenz erklärte zu Begründung: "Der Stuttgarter Spieler Ibrahima Traoré hat als Zeuge ausgesagt, den Angriff von Jermaine Jones gesehen zu haben. Er konnte entsprechend reagieren und hochspringen, wodurch er von Jones allenfalls geringfügig getroffen wurde." Dadurch sei es für das Gericht möglich, die Mindeststrafe für ein rohes Spiel (zwei Spiele Sperre) auszusprechen, so Lorenz weiter. Aufgrund der Vorbelastung von Jones komme aber ein weiteres Spiel dazu, sprich: insgesamt drei Spiele. Der Spieler hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/580281/artikel_dfb-sportgericht-reduziert-sperre-von-jones.html

Das Sportgericht blieb bei der Drei-Spiele-Sperre, auch wenn man in der Urteilsbegründung weder Vorsatz noch Absicht unterstellte. "Josué ist ein untadeliger Sportsmann mit einer außerordentlich erfolgreichen Karriere. Das Sportgericht hat ihm in der vorliegenden Situation weder Vorsatz noch Absicht unterstellt. Gleichwohl handelt es sich um ein rohes Spiel, das auch bei fahrlässigem Verhalten vorliegen kann", begründete der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz.

http://www.kicker.de/news/fussball/bundesliga/startseite/580276/artikel_fahrlaessig-josuc3a9s-sperre-wird-nicht-verringert.html

Da fragt man sich schon, ob Lorenz irgendwie retardiert ist oder ob er sich selbst einfach nicht zuhört, wenn er redet. Alleine wegen dieser beiden Urteilsbegründungen würde ich als Wolfsburgs Stelle sofort zum DFB Bundesgericht ziehen. :gitche:
 

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Ja - er ist schon sehr hartnäckig, das muss man anerkennen. :thumb:

Wobei du mir da bei Dingen, die dich interessieren, in nichts nachstehst. :thumb:

Aber mal im ernst: ich habe ja nicht einmal damit angefangen, dass Josues Rote unberechtigt war (was sie war, genau wie die von Jones), aber so eine Begründung ist doch hochgradig lächerlich.
 
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