Kali
Bankspieler
In Deutschland verbietet die gesetzliche Regelung der Einbürgerung den Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft. Also wenn eine volljärige Person die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, und eine Zusicherung bekommt, muss aus der alten Staatsbürgerschaft zuerst entlassen werden.
Eine Ausbürgerungsurkunde muss dann von der höchsten Staatsmacht des ehemaligen Landes unterschrieben werden. Es könnte der Präsident, der Innenminister oder der Außenminister sein.
Ausnahme aus dieser Regelung sind Länder wo wegen Krieg oder Bürgerkrieg die Verhältnisse so chaotisch sind, dass es sich keine geeignete Staatsmacht findet, die solche Urkunden ausstellt und unterschreibt. Armenien ist sicher nicht so chaotisch.
Wenn man eine Ausbürgerungsurkunde des ehemaligen Heimatlandes bei der Ausländerbehörde in Deutschland vorlegt, kann man die deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt bekommen.
Höchstwahrscheinlich sitzt die Person, die die Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit von Herrn Abraham ausgestellt und unterschrieben hat, mit der armenischen Fahne in der VIP-Loge bei den Kämpfen von Arthur.
Das ist so nicht richtig. Mehrstaatlichkeit ist in D gang und gäbe: Kinder aus binationalen Beziehungen, EU-Bürger, Amis, Israelis, Iraner, Schweizer...Sie alle können ihre Urspruchstaatsbürgerschaft behalten.
Von Ausnahmen kann man da nicht mehr reden.
Vielleicht hat sich Abraham in Armenien ausbürgern lassen, er könnte sich aber - bei den Beziehungen die er hat - wieder bestimmt in Armenien wieder einbürgern lassen, ohne dass D davon was erfährt. Gut möglich, dass er das gemacht hat.
Es gibt z. B. genug Leute hier, die das so machen. Da drücken die "ehemaligen" Heimatländer offenbar oft beide Augen zu - erst Recht kleine Länder, die jeden Staatsbürger "brauchen".
Guck`mal hier: http://www.sportforen.de/showthread.php?t=44864