Ich glaube auch kaum, dass es ihm sein Heimatvolk übel nimmt, dass er sowohl die deutsche als auch die armenische Staatsbürgerschaft hält.
In Deutschland verbietet die gesetzliche Regelung der Einbürgerung den Besitz einer anderen Staatsbürgerschaft. Also wenn eine volljärige Person die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, und eine Zusicherung bekommt, muss aus der alten Staatsbürgerschaft zuerst entlassen werden.
Eine Ausbürgerungsurkunde muss dann von der höchsten Staatsmacht des ehemaligen Landes unterschrieben werden. Es könnte der Präsident, der Innenminister oder der Außenminister sein.
Ausnahme aus dieser Regelung sind Länder wo wegen Krieg oder Bürgerkrieg die Verhältnisse so chaotisch sind, dass es sich keine geeignete Staatsmacht findet, die solche Urkunden ausstellt und unterschreibt. Armenien ist sicher nicht so chaotisch.
Wenn man eine Ausbürgerungsurkunde des ehemaligen Heimatlandes bei der Ausländerbehörde in Deutschland vorlegt, kann man die deutsche Staatsbürgerschaft überhaupt bekommen.
Höchstwahrscheinlich sitzt die Person, die die Entlassung aus der armenischen Staatsangehörigkeit von Herrn Abraham ausgestellt und unterschrieben hat, mit der armenischen Fahne in der VIP-Loge bei den Kämpfen von Arthur.