Könntest du das nochmal klarstellen. M.E. kommt es gerade darauf an, daß AA im Bezug auf weitere Verletzungen nach und in Folge des (ersten)Kiefernbruchs eigewilligt hat.
Das er konkludent in einen (den ersten) Kiefernbruch eingewillig hat ist m.E. klar, das steht auch nicht zu Debatte.
Gabs da noch mehr? Weitere Kieferbrüche? Wenn ja, ist beweisbar wann die geschehen sind?
Falls es natürlich noch weitere Verletzungen gab, dann ist die Zusage Abrahams weiterboxen zu wollen sicher relevant. Ich dachte jetzt nur bzgl. des ersten Kieferbruchs kann man Wegner nix anlasten, da er ja nicht präventiv vor dem Schlag, der den Kiefer bricht, das Handtuch werfen kann.
Aber auch bzgl. weiterer Brüche (ich weiß da wirklich nicht, was genau wann kaputt gegangen ist) kannst du Wegner nicht an den Wagen fahren, da ein Unterlassen seinerseits ja immer Garantenstellung voraussetzt (unechtes Unterlassungsdelikt). Hier bestand zunächst Garantenstellung aus beruflicher Stellung. Abraham hat hier m.E. aber diese Garantenstellung durch seine eigenverantwortliche Zusage weiter zu boxen, aufgelöst. D.h. Wegner hätte als verantwortlicher Sekundant eingreifen können, musste es aber ab der 5. Runde nicht mehr. Insofern kannst du eine KV durch Unterlassen m.E. vergessen. Wenn überhaupt, dann wäre der Ringrichter eher verantwortlich, da der auch Garantenstellung hat und Abrahams Zusage weiter zu boxen nicht ggü. ihm gilt. Hier aber irrelevant, da Ermittlung nicht gegen Neumann.
Interessanter könnts nur werden, wenn der Sta aktives Tun annimmt. Ich erinner mich, dass Wegner in den Rundenpausen auf Abrahams Aussage:" Mein Kiefer ist gebrochen" meinte "Ach Quatsch, da ist gar nix gebrochen"(jeder Idiot konnte sehen, dass abrahams Gesicht nicht mehr sehr gesund aussah!). (Stichwort psychische Beihilfe). Aber da kannst du Wegner eigentlich auch nix anhaben, da er ja durch diese Sprüche in der Rundenpause nicht beim körperverletzenden Miranda die Tat gefördert hat, sondern Abraham konkludent aufgefordert hat sich weiter verletzen zu lassen. Hier aber spielt dann natürlich die Zusage Abrahams (ich sage bewusst nicht Einwilligung) eine Rolle. (Stichwort eigenverantwortliche Selbstgefährdung)
Ich gebe zu, je mehr man sich mit der Sache beschäftigt, desto interessanter wird es. Zwei Juristen, drei Meinungen
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