Brähmer erneut vor Gericht !


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Moritz

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Was heißt hier Eigentum verteidigt? Was hat derjenige gemacht? In das Auto geschaut? Es stehlen wollen? Wenn jemand mein Auto stehlen will und ich der Meinung bin, dass ich ihn mit körperlicher Gewalt daran hindern muss, dann halte ich den Täter auch fest und rufe danach die Polizei. Es handelt sich ja dann um eine Straftat, was auch für die Beschädigung des Autos gilt.

Oder ohrfeigst du jeden, der in die Nähe deines Autos kommt?

Also Jisi, ich habe oben geschrieben "angenommen dem war so", bin also davon ausgegangen das der Typ sich am Auto zu schaffen gemacht hat. "Zu schaffen machen" heisst für mich nicht angucken, sondern entweder beschädigen (verkratzen o.ä.) oder er wollte es stehlen oder zumindest verschiedene Komponente (z.B. Radio).

So gehen wir nun davon aus, es war so. Hätte Jürgen wen er clever gewesen wäre und seine Emotionen unter Kontrolle gehabt hätte so handeln können wie du es beschrieben hast. Jedoch war sein Handeln nicht strafbar, denn er hat in Notwehr gehandelt, weil er einen rechtswidrigen Angriff abgewehrt hat. Denn dieser Angriff kann neben dem Leben, der Gesundheit und Bewegungsfreiheit auch auf das Eigentum abzielen. Es muss halt nur verhältnismässig sein, d.h. er darf ihn nicht halb tot schlagen oder schwer verletzen. Auch wenn der Verteidiger die Grenzen der Notwehr etwas überschreitet durch z.B. Verwirrung oder Angst kann er dafür nicht bestraft werden.

Ich denke der Typ ist mit ner Backpfeife noch gut bedient!
 

MrFischer

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Das ist mit das lächerlichste was ich je gelessen habe, da versucht man ein Auto aufzubrechen kassiert nur ne Backpfeife was ja wirkilch nicht schlimm ist, lässt sich dann als Opfer darstellen und bringt einen Profiboxer. Unfassbar wie *******e der deutsche Staat doch ist. Ich kann nur wiederholen: Armes Deutschland!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich hoffe Jürgen kommt ohne Strafe davon, alles andere wäre auch ein Witz.

Ja das ist echt ******e, wir sollten die Gesetze der Amis übernehmen:D . Ich habe letztens im Fernsehen gesehen, in irgendeinem Bundesstaat ist es so, sobald ein Fremder dein Grundstück betretet, darf man auf diese Person schießen!!!!!!!
Das ist jetzt kein Witz Leute!!!
 

Matthiaz

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Aber wer hat das Ding zur Anzeige gebracht? Ich meine ersmal würde ich wegen einer normalen Ohrfeige keine Anzeige machen, und 2. belastet dieser sich doch selber.
Richtig, deswegen halte ich das Ganze für recht unglaubwürdig. Vor allem ist der Ausdruck "am Auto zu schaffen machen" ja auch völlig unklar definiert. Vllt war es einfach jmd vom Ordnungsamt, der n Knöllchen geschrieben hat:smoke:
 

jisi

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..
So gehen wir nun davon aus, es war so. Hätte Jürgen wen er clever gewesen wäre und seine Emotionen unter Kontrolle gehabt hätte so handeln können wie du es beschrieben hast. ...

Und genau das ist der Punkt. Jürgen Brähmer hat seine Emotionen eben nicht unter Kontrolle gehabt. Er selbst hat eine Bewährungsstrafe, auch aufgrund von Körperverletzung und hätte deshlab so handeln müssen, wie ich dies beschrieben habe.

Dass es Menschen gibt, die derartige Leute sogar provozieren und vielleicht das Verhalten von Brähmer verständlich sein mag, wenn die Geschichte so stimmt, ist eine andere Sache. Jürgen Brähmer kann sich ein derartiges Verhalten eben aufgrund seiner Bewährungsstrafe nicht leisten und das sollte er doch langsam begriffen haben.

Ein Auto ist ersetzbar bzw. im Falle von Jürgen Brähmer gehe ich mal davon aus, dass es sogar vollkaskokoversichert war.

Vielleicht hat er sich jetzt seine Karriere komplett versaut und mit diesem Geld hätte er sich einige Autos kaufen können.
 
Zuletzt bearbeitet:

ogkempf

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Also wenn jemand an meinem Auto rumschluesselt, werde ich auch nicht die Polizei rufen, sondern freundlich fragen :rolleyes: ob der Herr nicht seine Finger von meinem Gefaehrt lassen mag.
 

Roberts

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Kein Bundesbürger muss dabei zusehen, wie sein Hab und Gut zerstört wird, auch wenn er eine Bewährungsstrafe hat.
Gibts in diesem Forum keine Juristen?

Doch die gibt es, nur sind die gerade mit in die Tischkante beißen beschäftigt, denn es ist immer wieder zum Haare raufen, wenn Laien mit selbstgestricktem Rechtsverständnis und Pseudowissen juristische Diskussionen führen.

Das Faustrecht, dem hier teilweise das Wort geredet wird, ist nur noch unter eingeschränkten Bedingungen als Notwehr in unserem Rechtssystem verankert.

So einen Fall vermag ich hier nicht zu erkennen.

Roberts
 

Easy

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also wenn man sich mal das urteil bei charr und abraham anschaut, dann dürfte brähmer wohl nichts zu befürchten haben
 

Airtan

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Sollen wir einen Bildzeitungsartikel für die Begehung einer Straftat heranziehen? Wäre es nicht klüger abzuwarten, wie der Richter/in diesbezüglich urteilt?
Sollte dieser Mann wirklich vorgehabt haben, das Eigentum von Jürgen Brähmer zu zerstören, in seiner Beschaffenheit zu beeinträchtigen, es im ganzen oder Teile hiervon unbefugt zu entwenden, steht dem "guten" Brähmer sehr wohl nach der StPO das Recht zu, diesen Typen festzuhalten oder sich nach den Grundsätzen der Notwehr unter Berücksichtung der Verhältnismäßigkeit zu verteidigen.
Andererseits gilt es abzuwarten, ob der "Dieb" oder "Vandale" überhaupt ein solcher gewesen ist!
Überlassen wir diesen Fall dem Strafgericht!
Tja, als mehrfach vorbestrafter, auf Bewährung herumlaufender Profiboxer wird es nicht einfach glaubwürdig zu klingen!
 

Henry Wild

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Das hat nix mit Selbstjustiz zu tun, liebe Jisi. Angenommen dem war so wie oben geschildert, hat Brähmer nur sein Eigentum verteidigt, was jristisch in Ordnung ist. Es kommt dabei nur auf die Verhältnismässigkeit an.

Blöd für ihn ist halt nur dass dann zu beweisen, gerade weil er kein unbeschriebenes Blatt mehr ist. Er hätte sich dann besser so verhalten wie Sabatai beschrieben hat. Aber wenn der Vorfall von 2006 ist und jetzt erst publik wird wirds wohl halb so wild sein. Würde mich schwer wundern wenn dadurch seine Bewährung gewandelt würde.

:thumb:

ganz genau, ob Notwehr, Nothilfe oder Schutz seines Eigentums, die Verhältnismäßigkeit der Mittel ist entscheidend.
Allerdings vor Gericht wird ja nicht der "reale" Sachverhalt verhandelt sondern nur das, was dort vorgetragen wird.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
 

Henry Wild

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Sollen wir einen Bildzeitungsartikel für die Begehung einer Straftat heranziehen? Wäre es nicht klüger abzuwarten, wie der Richter/in diesbezüglich urteilt?
Sollte dieser Mann wirklich vorgehabt haben, das Eigentum von Jürgen Brähmer zu zerstören, in seiner Beschaffenheit zu beeinträchtigen, es im ganzen oder Teile hiervon unbefugt zu entwenden, steht dem "guten" Brähmer sehr wohl nach der StPO das Recht zu, diesen Typen festzuhalten oder sich nach den Grundsätzen der Notwehr unter Berücksichtung der Verhältnismäßigkeit zu verteidigen.
Andererseits gilt es abzuwarten, ob der "Dieb" oder "Vandale" überhaupt ein solcher gewesen ist!
Überlassen wir diesen Fall dem Strafgericht!
Tja, als mehrfach vorbestrafter, auf Bewährung herumlaufender Profiboxer wird es nicht einfach glaubwürdig zu klingen!

:thumb: :thumb:
 

Drago

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körperliche gewalt darf rechtlich nur als antwort auf selbiges angewandt werden!

selbst wenn dir einer auf´s auto spuckt oder scheiben kaputt schlägt, man darf den nicht körperlich angehen, egal ob backpfeife oder kopfnuss.
 

Buster D

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Also wenn der Typ wirklich Brähmers Auto klauen wollte, dürfte Brähmer eigentlich nicht belangt werden. Aber bei Brähmer muss man leider in Betracht ziehen, dass der nur zufällig in der Nähe von Brähmers Auto stand und Brähmer wieder mal austickte.

Die Story mit dem Autoklau könnte auch die Strategie von Brähmers Verteidigung sein, um Brähmers Karriere zu retten. Wer will Brähmer schließlich nachweisen, dass er nicht glaubte, sein Auto würde gerade vor seinen Augen geklaut.
 

sucki

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Also wenn der Typ wirklich Brähmers Auto klauen wollte, dürfte Brähmer eigentlich nicht belangt werden. Aber bei Brähmer muss man leider in Betracht ziehen, dass der nur zufällig in der Nähe von Brähmers Auto stand und Brähmer wieder mal austickte.

Die Story mit dem Autoklau könnte auch die Strategie von Brähmers Verteidigung sein, um Brähmers Karriere zu retten. Wer will Brähmer schließlich nachweisen, dass er nicht glaubte, sein Auto würde gerade vor seinen Augen geklaut.

:thumb: So habe ich mir das nämlich auch gedacht!
 

KellyPavlik

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Also der Brähmer ist schon komisch war...

Aber wie gesagt vor ca. 3 Monaten hat mal ein Freund von mir auf Klo einer Disco zu ihm gesagt...

"Geh mal weg vom Waschbecken da...sonst gibts was...Ich will auch noch!!!"

Als Brähmer sich dann umdrehte wurde ihm ganz anders, weil er nicht sah das es Brähmer war.
Brähmer war ganz relaxt und sagt...

"Ruhig kleiner...du kriegst dein Waschbecken gleich..."

Aber wenn er wegen einer Backpfei echt Konsequenzen zu tragen hätte wäre das schon schade.
Aber unintelligent ist es trotzdem von Brähmer...:cry: :wall:

Mfg Jan W.:wavey: :thumb:
 

Tiger6

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Doch die gibt es, nur sind die gerade mit in die Tischkante beißen beschäftigt, denn es ist immer wieder zum Haare raufen, wenn Laien mit selbstgestricktem Rechtsverständnis und Pseudowissen juristische Diskussionen führen.

Das Faustrecht, dem hier teilweise das Wort geredet wird, ist nur noch unter eingeschränkten Bedingungen als Notwehr in unserem Rechtssystem verankert.

So einen Fall vermag ich hier nicht zu erkennen.

Roberts

D.h. wenn jemand dein Haus abfackeln will, und der schön dabei ist dein Haus mit Benzin zu übergießen, dann darfst du ihn nicht daran hindern???
 

sucki

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NEWS FLASH

Brähmer trial starts Dec. 13!
WBO #1 super middleweight Jürgen Brähmer (30-1, 24 KOs) is in line for a world title shot in 2008, however those plans could be derailed in a German courtroom. The man known as the "hundred-year talent" has a December 13 court date to face allegations of causing bodily injury by slapping a man in June 2006 in his hometown of Schwerin. A conviction could be extremely damaging for the power-punching Brähmer, as he is currently still on probation for a 2002 offense.
 

Sir

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In Deutschland gibt es keine Selbstjustiz. Und was heißt zu "schaffen machen"? Was hat man darunter zu verstehen? Notfalls ruft man die Polizei, gerade wenn man kein "unbescholtenes Blatt" mehr ist, sollte man sich soweit unter Kontrolle haben.

Nee ist klar, der Wladimir hätte das sicher ganz anders gemacht....:clown:

Ist Dir eigentlich noch nie aufgefallen, dass die Bullen nie da sind oder rechtzeitig kommen wenn man sie mal brauchen könnte?
Die sind immer nur da wenn man sie gerade nicht braucht und gehen einem zumeist gewaltig auf den Sack :D .
 
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