Moritz
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Was heißt hier Eigentum verteidigt? Was hat derjenige gemacht? In das Auto geschaut? Es stehlen wollen? Wenn jemand mein Auto stehlen will und ich der Meinung bin, dass ich ihn mit körperlicher Gewalt daran hindern muss, dann halte ich den Täter auch fest und rufe danach die Polizei. Es handelt sich ja dann um eine Straftat, was auch für die Beschädigung des Autos gilt.
Oder ohrfeigst du jeden, der in die Nähe deines Autos kommt?
Also Jisi, ich habe oben geschrieben "angenommen dem war so", bin also davon ausgegangen das der Typ sich am Auto zu schaffen gemacht hat. "Zu schaffen machen" heisst für mich nicht angucken, sondern entweder beschädigen (verkratzen o.ä.) oder er wollte es stehlen oder zumindest verschiedene Komponente (z.B. Radio).
So gehen wir nun davon aus, es war so. Hätte Jürgen wen er clever gewesen wäre und seine Emotionen unter Kontrolle gehabt hätte so handeln können wie du es beschrieben hast. Jedoch war sein Handeln nicht strafbar, denn er hat in Notwehr gehandelt, weil er einen rechtswidrigen Angriff abgewehrt hat. Denn dieser Angriff kann neben dem Leben, der Gesundheit und Bewegungsfreiheit auch auf das Eigentum abzielen. Es muss halt nur verhältnismässig sein, d.h. er darf ihn nicht halb tot schlagen oder schwer verletzen. Auch wenn der Verteidiger die Grenzen der Notwehr etwas überschreitet durch z.B. Verwirrung oder Angst kann er dafür nicht bestraft werden.
Ich denke der Typ ist mit ner Backpfeife noch gut bedient!