Ich wollte Dich damit nicht angreifen junger Mann
Aber wie ich bereits geschrieben habe, diese "Straftat" ist kein Offizialdelikt und wenn das "Opfer" eine Einstellung des Verfahrens beantragt, oder seine Klage zurück zieht, sollte das ganze auch zum Ruhen kommen! Von daher kann irgendwas nicht stimmen...
Stimmt einfach nicht
Wenn das Opfer oder der Täter eine Anzeige zurückzieht, kann es trotzdem zu einem Verfahren bzw. zu einem Gerichtsprozess kommen. Die Staatsanwaltschaft kann dann eine Entscheidung treffen, ob ein Prozess geführt werden soll oder nicht.
Stell Dir folgende Situation vor:
Ein Täter schlägt einen geistig Behinderten zusammen. Der geistig Behinderte weiß allerdings nicht was eine Anzeige ist oder was er tun soll. Trotzdem kann es zu einem Gerichtsprozess kommen, auch ohne Anzeige des Opfers oder zurückgezogender Anzeige, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnimmt, z.B. durch Zeugenaussagen, Hinweise oder ähnliches...
Fazit: Der Prozess mit Jürgen Brähmer wird stattfinden und es ist nichts Faules dran, auch wenn der 19-Jährige seine Anzeige zurückziehen möchte oder sie bereits zurückgezogen hat. Hat ein "Vorfall" stattgefunden, so ist es gleichgültig, ob eine Anzeige des Opfers vorliegt oder nicht. Es kommt immer zum Prozess, es sei denn, Dritte wissen von dem Tathergang nichts (z.B. Opfer und Täter bewahren Stillschweigen) oder es existieren überhaupt keine Hinweise oder die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein, was im Fall Brähmer nicht zutrifft.