Brähmer muss ins Gefängnis!!!


Mr.Mijagi

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Auch wenn 16 Monate echt schnell vergehen

16 Monate im Knast vergehen gaaaaanz laaaaaaaaaaaangsam.

Mir persönlich tut es unendlich leid für den wahren Weltmeister Brähmer.

Mir nicht, selbst schuld. Wenn zweimal Knast nicht reicht, muß er halt das dritte Mal rein.
Sportlich gesehen tut ihm sogar nach den letzten K(r)ampf diese lange (Erholungs)Pause gut.

Der wahre Weltmeister schlägt keine Frauen :belehr:

Noch ein kleiner Tipp von mir: "Wenn die Seife auf dem Boden liegt - lass die liegen Jürgen"
 
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Tom_Tocca

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„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.“

Ich kann mich übrigens ganz und garnicht freuen - das ist sehr schlecht für den Standort Deutschland in Sachen Profiboxen! Sauerland hat somit keinen Gegnpol mehr. Da kann man nur hoffen, dass Sauerland Öners Arena Boxstall unter die Arme greift und ggf. diesem den Fernsehvertrag beim ZDF zuschustert...
 

Morphic

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16 Monate im Knast vergehen gaaaaanz laaaaaaaaaaaangsam.



Mir nicht, selbst schuld. Wenn zweimal Knast nicht reicht, muß er halt das dritte Mal rein.
Sportlich gesehen tut ihm sogar nach den letzten K(r)ampf diese lange (Erholungs)Pause gut.

Der wahre Weltmeister schlägt keine Frauen :belehr:

Noch ein kleiner Tipp von mir: "Wenn die Seife auf dem Boden liegt - lass die liegen Jürgen"


Hmm, wenns jetzt schon Tipps gibt, dann empfehle ich Jürgen das Beste draus zu machen. Ein Lied z.B. - cover hiervon wär nicht schlecht: http://www.youtube.com/watch?v=7uVCCif3UyQ :crazy:
 

rebeldeway

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Die Argumentatíon verstehe ich nicht. Wenn etwas ******e ist, dann ist es nicht das Urteil, sondern das "Jahrhunderttalent". Was soll man denn mit einen solchen Schläger machen, der einfach nicht aufhören kann Menschen zu verprügeln, die nicht eine Spur einer Chance gegen ihn haben? Soll die Gesellschaft auf die Karriere von einem solchen Menschen Rücksicht nehmen und ihn einfach ungestraft so weiter machen lassen?

Nein, natürlich nicht. Ich will weder Brähmer heilig sprechen, noch - wie ich schon gesagt habe - eine Bestrafung in Abrede stellen. Ich halte nur generell von den meisten Haftstrafen nicht viel, weil sie das Problem wie eine Gesellschaft von Kriminellen beeinträchtigt wird, nur in die Zukunft verlagern. Aber ich will hier auch keine große Diskussion über Strafvollzug losbrechen. Meiner Meinung nach hätte man Brähmer - gerade weil er eine Vorbildfunktion hat - mit fetten Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit zuhauen müssen, bis ihm die Segelohren abfallen. Ob das dazu geführt hätte, dass bei ihm mal der Groschen fällt, weiß ich natürlich nicht. Aber spiel' doch die Szenarien mal durch: a) Brähmer darf weiter boxen, muss noch mehr Sozialarbeit machen, bleibt aber in einem einigermaßen geregelten Umfeld mit seiner Freundin und Michael Timm etc. Und b) Brähmer fährt ein, ist den ganzen Tag wieder von Knackis umgeben, kommt nach 16 Monaten oder so wieder raus und steht möglicherweise vor dem Nichts, weil die Karriere zu Ende ist. In welchem Fall könnte das Ende für alle Beteiligten übler sein? Ich weiß, das ist Kaffeesatzleserei, weil, hätte, könnte, würde... Aber ich kenne persönlich Typen wie Brähmer, und die wurden durch jeden Knastbesuch nur verdrehter. Das ist ein schmaler Grat, auf dem die sich ständig bewegen, und sie fallen in 99 Prozent immer wieder zur falschen Seite runter, wenn man diesen Teufelskreis nicht versucht zu durchbrechen. Und dazu taugen Haftstrafen eben leider nur bedingt!
 

Ebby Thust

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Also, ich glaube nicht, dass dieses Urteil bestehen bleibt und selbst wenn es doch einmal rechtskräftig werden sollte, dann werden bis dahin noch zwei bis drei Jahre vergehen und so lange ist J.B. ein freier Mann. Denn Brähmer wurde von einem Amtsgericht verurteilt. Das heißt, er hat erst einmal das Rechtsmittel der Berufung. Diese Berufungsverhandlung wird dann vor einem Langericht stattfinden. Sollte das Landgericht dieses Urteil bestätigen gibt es dann wieder das Rechtsmittel der Revision. Eine Revisionsentscheidung vor dem OLG oder dem BGH dauert derzeit mindestens ein bis zwei Jahre. Wir haben ja einige Rechtsanwälte hier als Mitglieder in unserem Forum, mögen diese mich berichtigen, wenn sie anderer Meinung sind.

Bisher stand auch immer in den Zeitungen, dass man Brähmers Bewährung, nach einem rechtskräftigen Urteil, widerrufen würde. Auch das ist gesetzlich nicht mehr möglich. Denn Brähmers Bewährungszeit endete Ende Mai 2008. Die eine Straftat, wegen der er mitverurteilt wurde, war zwar Anfang Mai 2008, also noch innerhalb der Bewährungsfrist. Zwar ist anerkannt, dass ein Bewährungswiderruf unter gewissen Umständen auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Probant noch innerhalb seiner Bewährungszeit straffällig wurde, in Extremfällen auch noch bis zu einem Jahre später. Doch diese gesetzlich vorgegebene Grenze von einem Jahr, nach Ablauf der Bewährungszeit, wäre somit im Ende Mai 2009 vorbei gewesen. Da zu erwarten ist, dass sowohl Brähmer alauch die StA alle Rechtsmittel ausschöpfen wird, ist vor mindestens 2 Jahren nicht mit einer Rechtskraft dieses Urteils zu rechnen. Dann wären - sollte Brähmers Urteil wirklich rechtskräftig werden - schon 3 Jahre, nach Ablauf seiner Bewährung vergangen und ein Bewährungswiderruf ist nicht möglich.

Ich sehe durch das Urteil auch nicht das Karriereende von Brähmer, selbst nicht im Falle der Rechtskraft dieses Urteils. Denn mit einer Verurteilung von 16 Monaten müsste Brähmer, seine Strafe im Offenen Strafvollzug verbüßen. Dies ist in Deutschland der Regelvollzug. Wenn ein Verurteilter sich in Freiheit befindet und sich zum (Offenen) Strafvollzug selbst stellt und mindestens seit 6 Monaten eine feste Arbeitsstelle hat, dann darf er dieser Arbeit, aus dem Strafvollzug heraus, weiter nachgehen. Er könnte dann tagsüber trainieren und würde für den Kampf wohl Haft- oder Sonderurlaub bekommen. Das einzige Problem ist, dass Brähmer während dieser Zeit nicht im Ausland boxen könnte. Zudem würde er wohl nur Zweidrittel der Strafe verbüßen müssen, das wären 10 Monate und 3 Wochen. Da er aber als Weltmeister nur einmal im Jahr eine Pflichtverteidigung machen muss, könnte er diese Titelverteidigung vor seinem Strafantritt machen und hätte dann wieder 1 Jahr Zeit.

Ich warte auf die Stellungnahmen unser Juristen-Mitgliedern ,-)
 
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sehe ich genau so. die ganze geschichte ist zwar zum davon laufen, aber brähmer`s karriereende bedeutet das nicht. da müsste es schon übel zugehen. zeit hat er jedenfalls noch genügend und, wie es scheint einen guten rechtsbeistand. bei promis wird gerne mal ein bisschen länger verhandelt.
 

Mr.Mijagi

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Aber ich kenne persönlich Typen wie Brähmer, und die wurden durch jeden Knastbesuch nur verdrehter. Das ist ein schmaler Grat, auf dem die sich ständig bewegen, und sie fallen in 99 Prozent immer wieder zur falschen Seite runter, wenn man diesen Teufelskreis nicht versucht zu durchbrechen. Und dazu taugen Haftstrafen eben leider nur bedingt!

Also vor ab ich möchte nicht der Nächste sein der von Brähmer mal eine umsonst auf's Maul bekommt und meine Frau bestimmt auch nicht und bei dir rebeldeway wird's wohl auch der Fall sein. Hier geht's um Körperverletzung, lieber Sportsfreund ! Der schöne Satz "Was wäre wenn...." Was heisst hier Teufelskreis, er ist kein Jugendlicher mehr. Es gibt Leute die nutzen ihre Chancen und er hatte genug davon.
Brähmer war schon im Knast und er weiß ganz genau was ihn da erwartet, trozdem wurde er "Rückfällig". Ein Psychiater wäre vielleicht angebrachter, nur sollte man das schon vorher ( spätestens nach der zweiten Freilassung ) regeln.
 

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Ich bin kein Rechtsanwalt. Es kann aber sein, dass Brähmer im Falle einer Berufung beim Landgericht auch eine höhere Strafe aufgebrummt bekommt- der Schuss kann also auch nach hinten losgehen.
Ich kann mir außerdem nicht vorstellen, dass der Fall höher als bis zum Landgericht geht. Die Richter in den höheren Gerichten werden bestimmt nicht mit solchen Fällen belastet- auch nicht wenn der Täter Brähmer heißt.
 

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sehe ich genau so. die ganze geschichte ist zwar zum davon laufen, aber brähmer`s karriereende bedeutet das nicht. da müsste es schon übel zugehen. zeit hat er jedenfalls noch genügend und, wie es scheint einen guten rechtsbeistand. bei promis wird gerne mal ein bisschen länger verhandelt.


Sicherlich hat Brähmer aus sportlicher Sicht die Möglichkeit, nach den 16 Monaten noch einmal zurückkommen. Nur stelle ich mir die Frage, ob Don Kohl da mitspielt. Kann er es sich erlauben, einen Wiederholungstäter wie Brähmer wieder in seinen Boxstall aufzunehmen? Ist das noch zu vermarkten? Ausgehend von der Annahme, dass Brähmer schuldig ist, muss man schon ganz klar sagen: Einer Frau ins Gesicht zu schlagen, und das noch als Profiboxer, ist schon ein ziemlich übles Delikt. Zumal es nicht das erste Mal war. Ob von Seiten des ZDF dann noch ein Interesse besteht, die Kämpfe von solchen Boxern zu übertragen, muss man sehen....
 

Luigi

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Ich denke 16 Monate sind nicht das Karriereende für Brähmer.
Viele Boxweltmeister kämpfen ja nur 1 x im Jahr.
Bei guter Führung ist der bestimmt keine 12 Monate im Knast.
Die letzten Monaten ist er dann noch im offenen Vollzug.

Dann hat der Brähmer gute Anwälte die Berufung gegen das Urteil
einlegen usw. - wie Ebby schon sagte.

Um die Sache genau zu prüfen, bräuchten wir hier aber einen
erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht, der öfters solche Mandant-
schaften vertritt.
 

Ebby Thust

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Ich bin kein Rechtsanwalt. Es kann aber sein, dass Brähmer im Falle einer Berufung beim Landgericht auch eine höhere Strafe aufgebrummt bekommt- der Schuss kann also auch nach hinten losgehen.

Dies kann wohl nicht passieren, da Brähmer ja fast die Strafe bekommen hat, die der StA beantragt hat, wird dieser wohl nicht auch in Berufung gehen. Wenn so nur Brähmer Berufung einlegt, gilt das sogenannte "Verschlechterungsverbot", was heißt, dass ein neues Urteil eben nicht höher ausfallen darf, als das alte Urteil.
 
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BoxOpaNo.1

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Brähmer ist und war für mich noch nie ein wirklicher Boxer,
sondern nur ein Schläger..

Denn was einen Boxer auch auszeichnet ist DISZIPLIN und die hat er nunmal überhaupt nicht und hatte sie auch nie. Als WM wirft er dazu noch ein schlechtes Licht auf den Sport ansich.

Wie manche hier mit dem Mitleid haben können ist mir ein rätsel, hättet Ihr das auch wenn IHR eins seiner Opfer gewesen wärt?....

Grundsätzlich finde ich sowieso das solche Aktionen gerade bei einem Kampfsportler der genau weiß was er anrichtet auch berufliche Konsequenzen haben sollten!
 

Moritz

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Sehr traurige Geschichte, ich wittere eine Verschwörung. Mir persönlich tut es unendlich leid für den wahren Weltmeister Brähmer. Hoffentlich endet das ganze nicht so wie mit Mike Tyson der nach der Gefängnisstrafe nie wieder an seine tollen Leistungen anknüpfen konnte.

Naja eigentlich wars bei Brähmer ja auch so. Er konnte nach seinem Comeback in keinem Kampf die Erwartungen an ihn erfüllen. Er war zu Beginn seiner Karriere sowas von explosiv, das war Wahnsinn. Das ist ihm nachher abhanden gekommen.
 

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Naja eigentlich wars bei Brähmer ja auch so. Er konnte nach seinem Comeback in keinem Kampf die Erwartungen an ihn erfüllen. Er war zu Beginn seiner Karriere sowas von explosiv, das war Wahnsinn. Das ist ihm nachher abhanden gekommen.

Zu Beginn seiner Karriere hatte er aber auch schlechtere Gegner- vielleicht hat er dadurch explosiver gewirkt.
 

Moritz

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Zu Beginn seiner Karriere hatte er aber auch schlechtere Gegner- vielleicht hat er dadurch explosiver gewirkt.

Das stimmt natürlich, aber er hatte auch Gegner nach seinem Comeback die nicht die allerschnellsten waren (Thysse oder Arias z.B.) und da hätte er deiner Theorie zufolge auch explosiver wirken müssen.

Ich denke er hat diesbezüglich schon abgebaut, er wurde nicht zu unrecht damals so hochgejubelt. Eines der Attribute die dafür verantwortlich waren war mit Sicherheit seine Explosivität.
 

Schlonski

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Also, ich glaube nicht, dass dieses Urteil bestehen bleibt und selbst wenn es doch einmal rechtskräftig werden sollte, dann werden bis dahin noch zwei bis drei Jahre vergehen und so lange ist J.B. ein freier Mann. Denn Brähmer wurde von einem Amtsgericht verurteilt. Das heißt, er hat erst einmal das Rechtsmittel der Berufung. Diese Berufungsverhandlung wird dann vor einem Langericht stattfinden. Sollte das Landgericht dieses Urteil bestätigen gibt es dann wieder das Rechtsmittel der Revision. Eine Revisionsentscheidung vor dem OLG oder dem BGH dauert derzeit mindestens ein bis zwei Jahre. Wir haben ja einige Rechtsanwälte hier als Mitglieder in unserem Forum, mögen diese mich berichtigen, wenn sie anderer Meinung sind.

Bisher stand auch immer in den Zeitungen, dass man Brähmers Bewährung, nach einem rechtskräftigen Urteil, widerrufen würde. Auch das ist gesetzlich nicht mehr möglich. Denn Brähmers Bewährungszeit endete Ende Mai 2008. Die eine Straftat, wegen der er mitverurteilt wurde, war zwar Anfang Mai 2008, also noch innerhalb der Bewährungsfrist. Zwar ist anerkannt, dass ein Bewährungswiderruf unter gewissen Umständen auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Probant noch innerhalb seiner Bewährungszeit straffällig wurde, in Extremfällen auch noch bis zu einem Jahre später. Doch diese gesetzlich vorgegebene Grenze von einem Jahr, nach Ablauf der Bewährungszeit, wäre somit im Ende Mai 2009 vorbei gewesen. Da zu erwarten ist, dass sowohl Brähmer alauch die StA alle Rechtsmittel ausschöpfen wird, ist vor mindestens 2 Jahren nicht mit einer Rechtskraft dieses Urteils zu rechnen. Dann wären - sollte Brähmers Urteil wirklich rechtskräftig werden - schon 3 Jahre, nach Ablauf seiner Bewährung vergangen und ein Bewährungswiderruf ist nicht möglich.

Ich sehe durch das Urteil auch nicht das Karriereende von Brähmer, selbst nicht im Falle der Rechtskraft dieses Urteils. Denn mit einer Verurteilung von 16 Monaten müsste Brähmer, seine Strafe im Offenen Strafvollzug verbüßen. Dies ist in Deutschland der Regelvollzug. Wenn ein Verurteilter sich in Freiheit befindet und sich zum (Offenen) Strafvollzug selbst stellt und mindestens seit 6 Monaten eine feste Arbeitsstelle hat, dann darf er dieser Arbeit, aus dem Strafvollzug heraus, weiter nachgehen. Er könnte dann tagsüber trainieren und würde für den Kampf wohl Haft- oder Sonderurlaub bekommen. Das einzige Problem ist, dass Brähmer während dieser Zeit nicht im Ausland boxen könnte. Zudem würde er wohl nur Zweidrittel der Strafe verbüßen müssen, das wären 10 Monate und 3 Wochen. Da er aber als Weltmeister nur einmal im Jahr eine Pflichtverteidigung machen muss, könnte er diese Titelverteidigung vor seinem Strafantritt machen und hätte dann wieder 1 Jahr Zeit.

Ich warte auf die Stellungnahmen unser Juristen-Mitgliedern ,-)


Danke, dass du mir die Schreibarbeit abgenommen hast. Kann man im Großen und Ganzen so stehen lassen.;)

Sicher ist das Urteil erstmal ******e und die Medien schlachten es aus, aber ins Gefängnis muss Brähmer, wie gesagt, noch lange nicht. Das zieht sich mit Verschleppungstaktik noch mindestens bis Mitte/Ende 2011, wenn nicht bis 2012 hin und dann schauen wir mal, was am Ende an Rechtskräftigem stehen bleibt. Brähmers Karriere ist mit der Sache sicher nicht zu Ende, obwohl es sich der ein oder andere wünschen mag.
 

Boomerang

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Psychologisch gesehen müsste er seine Verhaltensmuster bei Kritik oder Stressaufkommen überdenken und vielmehr noch ändern. Solange er in solchen Stress- und Kritiksituationen handelt wie bisher wird er solche Fälle magisch anziehen fast egal wo er sich rumtreibt.

Heisst Schuld ist nicht Disco oder Freunde, sondern zum größten Teil Brähmer mit seiner Art und Weise zu denken, andere Menschen zu verstehen, das gesagte oder getane zu Werten und die konsequenzen (ich hau dem auf maul) zu ziehen. an diesen dingen muss ernsthaft gearbeitet werden. und dazu muss er umfeld und anderes ändern.
100% :thumb:

Brähmer ist alles andere als stressresistent. Ich glaube es war im Fight gegen Garray, als Timm in der zweiten Kampfhälfte in den Ringpausen keinen Ton mehr sagte und nachher die Begründung: "Jürgen hat da eh nichts mehr an sich rangelassen und auf Blockade geschalten" nachreichte.
Wenn es da nicht KLICK macht und/oder keine Hilfe bekommt, bin ich mir sicher wird eine solche Haftstrafe verhindern, dass er jemals wieder WM wird.
 

Lord Krachah

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Also, ich glaube nicht, dass dieses Urteil bestehen bleibt und selbst wenn es doch einmal rechtskräftig werden sollte, dann werden bis dahin noch zwei bis drei Jahre vergehen und so lange ist J.B. ein freier Mann. Denn Brähmer wurde von einem Amtsgericht verurteilt. Das heißt, er hat erst einmal das Rechtsmittel der Berufung. Diese Berufungsverhandlung wird dann vor einem Langericht stattfinden. Sollte das Landgericht dieses Urteil bestätigen gibt es dann wieder das Rechtsmittel der Revision. Eine Revisionsentscheidung vor dem OLG oder dem BGH dauert derzeit mindestens ein bis zwei Jahre. Wir haben ja einige Rechtsanwälte hier als Mitglieder in unserem Forum, mögen diese mich berichtigen, wenn sie anderer Meinung sind.

Grundsätzlich richtig. Die Revision kommt aber nur bei Rechtsfehlern in Betracht. Hier scheint das eher ein Tatsachenproblem zu sein, so dass diese Entscheidung dem Tatrichter vorbehalten bleibt. Ohne die Begründung zu kennen, kann man da aber natürlich schwer was sagen.

Bisher stand auch immer in den Zeitungen, dass man Brähmers Bewährung, nach einem rechtskräftigen Urteil, widerrufen würde. Auch das ist gesetzlich nicht mehr möglich. Denn Brähmers Bewährungszeit endete Ende Mai 2008. Die eine Straftat, wegen der er mitverurteilt wurde, war zwar Anfang Mai 2008, also noch innerhalb der Bewährungsfrist. Zwar ist anerkannt, dass ein Bewährungswiderruf unter gewissen Umständen auch noch nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Probant noch innerhalb seiner Bewährungszeit straffällig wurde, in Extremfällen auch noch bis zu einem Jahre später. Doch diese gesetzlich vorgegebene Grenze von einem Jahr, nach Ablauf der Bewährungszeit, wäre somit im Ende Mai 2009 vorbei gewesen. Da zu erwarten ist, dass sowohl Brähmer alauch die StA alle Rechtsmittel ausschöpfen wird, ist vor mindestens 2 Jahren nicht mit einer Rechtskraft dieses Urteils zu rechnen. Dann wären - sollte Brähmers Urteil wirklich rechtskräftig werden - schon 3 Jahre, nach Ablauf seiner Bewährung vergangen und ein Bewährungswiderruf ist nicht möglich.

Das kommt darauf an, ob die alte Strafe von Brähmer erlassen wurde. Wenn dies geschehen sein sollte, kann man in der Tat diesen Straferlass nur innerhalb eines Jahres widerrufen. Falls dies aber nicht passiert ist (falls z.B. schon gegen Brähmer wieder ermittelt wurde), ist der Widerruf der Strafaussetzung nicht an eine Frist gebunden und kann auch deutlich nach einem Jahr nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen. Im ungünstigen Fall könnte ihm also noch was blühen.
 

Harlekin

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Der Richter hatte auch keinen Bock mehr auf das aktuelle Sportstudio...

Naja wie alle bereits erwähnt haben, bleiben Brähmer noch genug Möglichkeiten offen um relativ ungeschoren davon zu kommen.
Besonders schlau scheint er mir aber echt nicht und faul noch dazu.
 

Ebby Thust

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Das kommt darauf an, ob die alte Strafe von Brähmer erlassen wurde. Wenn dies geschehen sein sollte, kann man in der Tat diesen Straferlass nur innerhalb eines Jahres widerrufen. Falls dies aber nicht passiert ist (falls z.B. schon gegen Brähmer wieder ermittelt wurde), ist der Widerruf der Strafaussetzung nicht an eine Frist gebunden und kann auch deutlich nach einem Jahr nach Ablauf der Bewährungszeit erfolgen. Im ungünstigen Fall könnte ihm also noch was blühen.

Ein Widerruf nach mehreren Jahren, beginnend ab dem Ende der Bewährungszeit, Mai 2008 bei Brähmer (und es werden bestimmt 3-4 Jahre vergangen sein bis das Urteil rechtskräftig wird) darf nicht zu Lasten des Verurteilten gehen, da sich ansonsten der zeitliche Abstand zwischen Tat und Sanktion unangemessen vergrößern und hierdurch der Erfolg der Resozialisierung zusätzlich gefährdet würde (vgl. NK Ostendorf). Es besteht juristisch weitgehende Einigkeit darüber und entspricht der ständigen Rechtsprechung fast aller Strafsenate (vgl. z.B. OLG Hamm, zuletzt Beschluss vom 08.10.1998 - 4 Ws 568/98 -), dass im Einzelfall maßgeblich ist, ob der Verurteilte noch mit einer gerichtlichen Reaktion auf ein bestimmtes Bewährungsversagen rechnen musste oder angesichts des Verfahrens und des Zeitablaufs darauf vertrauen durfte, dass dieses nicht mehr zum Anlass eines Aussetzungswiderrufs genommen werde (BGH, Beschluss vom 25.04.2001 - 5 StR 53/01-). Hiervon ist vorliegend wohl auszugehen. Der Widerruf der Strafaussetzung verbietet sich demnach zum einen vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes und zum anderem im Hinblick auf das Strafziel der Resozialisierung.

Ich glaube, dass ein guter Anwalt einen Bewährungswiderruf verhindern kann.

Natürlich kommt es bei einer Revision auf Verfahrens oder Rechtsfehler an, aber erst einmal gibt es ja das Rechtsmittel der Berufung zum Landgericht und die ist ein gesetzliches Instrument, dass eigentlich keiner größeren Begründung bedarf. Und ich glaube, dass hier schon die "richtigen" Gutachter aufgefahren werden. Denn das LG kann jederzeit eine andere freie Beweiswürdigung vornehmen und ist eben in der Brufung nicht an die Beweiswürdigung des Amtsgerichts gebunden (anders wie Du richtig sagst ist es bei einer Revision, die aber erst gegen das LG-Urteil eingelegt werden wird). Hinzu kommt, dass das es nichts Besseres für einen Prozess gibt, als wenn Jahre zwischen Tat und Urteil vergangen sind. Es wird dann wohl meist alles kälter gegessen als es gekocht wird. Meine persönliche Einschätzung ist, dass Brähmer keinen Tag ins Gefängnis geht. Anwalt und StA können sich vor dem Landgericht auch einigen, dass man das Urteil annimmt, wenn es noch einmal Bewährung gibt; eine Art Vergleich, den es im Strafprozess eigentlich nicht gibt, der aber in letzter Zeit immer öfter praktiziert wird.
 
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