Breno zu Haftstrafe verurteilt


Irenicus

Nachwuchsspieler
Beiträge
7.164
Punkte
0
Der Vergeltungs-Gedanke ist bei unserem Rechtssystem nicht vorhanden. Es geht nicht darum, dass die deutsche Justiz im Namen der Versicherungsgesellschaft hier Rache übt.
Er hat eben eine Straftat begangen. Seine psychischen Probeleme etc. sind mit Sicherheit in das Urteil mit eingeflossen. Es hätten ja auch fünf Jahre sein können.

Ersteres stimmt doch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat doch selbst eingeräumt, dass Sühne und Vergeltung (!) Aspekte einer "angemessenen" Strafsanktion sind. Vergeltung ist also sehr wohl Teil unseren Strafrechtssystems. Du kannst dir auch gern die einschlägigen Kommentare zum StGB anschauen.

Insgesamt ist im Bereich der Strafrechtstheorien die sog. "Vereinigungstheorien" wohl die herrschende Meinung (siehe BVerfG).


Natürlich wird niemand im Gefängnis resozialisiert. Klar. Aber wenn Breno nicht willens oder fähig ist, sich an geltende Gesetze zu halten und damit andere Menschen und/oder deren Eigentum mutwillig(!) gefährdet bzw. sich mit diesem zu bereichern, dann muss er bestraft werden.
Wir messen hier mit zweierlei Maß. Bei einem jugendlichen Gewalttäter wird hier im Forum gleich nach Sicherheitsverwahrung/ Lebenslänglich etc. geschrien, bei Breno, der arme, der ja nichts kann außer ein Talent zu sein, da macht man dann seine Zukunft kaputt. Murrat hingegen, der kann ja im Knast dann ne Ausbildung machen und nen Schulabschluss nachholen...

Auch eine Bewährungsstrafe ist eine Strafe.

Wenn er seine Zukunft selber zerstört, dann ist das nicht die Schuld des dt. Rechtssystems.

Die Schuld natürlich nicht, aber das Strafrecht ist das letzte Mittel des Staates in die Gesellschaft einzugreifen, falls es dort zu Verstößen kommt. Kein Eingriff des Staates ist so tiefgreifend wie eine Anwedung des Strafrechts. Umso wichtiger ist es, dass man sich überlegt, was man mit dem Strafrecht jetzt erreichen will. Dass eine solche Tat nicht komplett unbestraft bleiben kann, ist klar, mir widerstrebt eben die Höhe der Sanktion bei einem solchen jungen, labilen Ersttäter. Doch was wollen wir eigentlich? Im Gefängnis selbst kommt es wohl kaum zur Besserung (siehe Rückfallquoten), die Argumente für diese Ansicht sind zahlreich. Wollen wir, dass er - wenn er das Gefängnis verlässt - wieder eine Straftat begeht oder sonst zu einem Sozialfall wird, falls er nach der Haftstrafe keinen Anschluss an die Gesellschaft findet?

Meiner Ansicht nach ist die wichtigste Aufgabe des Strafrechts zukünftiges wiederholtes delinquentes Verhalten zu verhindern bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür zu verringern, so dass eine nachhaltige Ordnung in der Gesellschaft entstehen kann. Diese Vorgabe muss logischerweise mit der Tatschwere ins Verhältnis gesetzt werden, weil jede Tat je nach der Schwere des begangenen Unrechts eine Strafe verlangt. In diesem Fall geht mir das zu sehr in Richtung Vergeltung und weniger in Richtung was für Breno UND die deutsche Gesellschaft am sinnvollsten ist. Was bringt uns jetzt genau ein Breno in der Haft?

1. Er kostet Geld und bindet Recoursen.
2. Er wird nicht aller Wahrscheinlichkeit nach nicht resozialisiert, trägt somit womöglich nichts positives zur Gesellschaft bei.
3. Abschreckung funktioniert eh nicht, die Haft hat also auch diesbezüglich keinen Nutzen.
4. siehe Tony's Beitrag
5. Eines der Argumente, die man vielleicht noch anführen könnte, wäre, dass durch dieses Urteil das Normbewusstsein der Bevölkerung gestärkt wird, wenn Täter wie Breno ins gefängnis wandern. Hier könnte man jedoch dagegenhalten und fragen, ob eine Bewährungsstrafe + finanzielle Auflagen + Therapien + Arbeitsauflagen gemeinnütziger Art nicht ebenso eine gute Wirkung gehabt hätten ohne die oben geschilderten Nachteile zu kreieren.

Vergessen wir nicht: Breno könnte darüber hinaus wohl in der Lage sein den wirtschaftlichen Schaden zeitnah zu ersetzen (?).
 

Langer

Bankspieler
Beiträge
5.957
Punkte
113
Ort
Saarland
Es gibt keinen aber auch wirklich keinen Grund den Fußballer Breno anders zu behandeln als irgendeinen anderen x-beliebigen Straftäter.:belehr:

Das wäre das totale Chaos wenn Urteile nach Herkunft,Beruf, etc.
unterschiedlich gefällt würden.
 

Giftpilz

Nachwuchsspieler
Beiträge
10.706
Punkte
0
Polemisch: Wie viele fänden die Strafe immer noch zu hoch, wenn es ein ihnen unbekannter Täter wäre? Die Milde und das Mitleid vieler haben hier wohl einfach damit zu tun, dass man glaubt, den Täter und alle Umstände genau zu kennen. ;)
 

MadFerIt

Apeman
Beiträge
17.350
Punkte
113
Polemisch: Wie viele fänden die Strafe immer noch zu hoch, wenn es ein ihnen unbekannter Täter wäre? Die Milde und das Mitleid vieler haben hier wohl einfach damit zu tun, dass man glaubt, den Täter und alle Umstände genau zu kennen. ;)

wie schon erwähnt, finde ich in anbetracht der strafen, die für andere vergehen ausgesprochen werden, die strafe unangemessen.
 

J-Dog

Nachwuchsspieler
Beiträge
9.802
Punkte
63
Ort
D,51709,M'heide
Eine milde Strafe, damit er sein Talent weiter voll nutzen kann, fände ich ungerecht. Wenn irgendein 0815 BWL-Student seine Hütte abfackelt und in den Bau geht, wird der doch anschließend auch niemals beruflich das erreichen, was er vor dieser Tat hätte erreichen können. Er wird halt seine Ansprüche runterschrauben müssen, startet unterklassig oder in einer "kleinen" Liga und arbeitet sich dann ggf. hoch. Ein Talent, dass man nur ca. 15 Jahre voll ausschöpfen kann, sollte nicht vor Strafen schützen. Vielleicht hätte er sein Talent etwas besser "pflegen" sollen, vor der Tat wirkte der auch immer "außer Form"...
 

Smokey2020

Nachwuchsspieler
Beiträge
828
Punkte
0
Ersteres stimmt doch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat doch selbst eingeräumt, dass Sühne und Vergeltung (!) Aspekte einer "angemessenen" Strafsanktion sind. Vergeltung ist also sehr wohl Teil unseren Strafrechtssystems. Du kannst dir auch gern die einschlägigen Kommentare zum StGB anschauen.

Insgesamt ist im Bereich der Strafrechtstheorien die sog. "Vereinigungstheorien" wohl die herrschende Meinung (siehe BVerfG).

Ich bin kein Jurist, aber ich glaube du verwechselt die Vergeltungstheorie mit realer Vergeltung. Edith: Sühne und Vergeltung sind wohl auch zwei klein wenig unterschiedliche Dinge....

Die Schuld natürlich nicht, aber das Strafrecht ist das letzte Mittel des Staates in die Gesellschaft einzugreifen, falls es dort zu Verstößen kommt. Kein Eingriff des Staates ist so tiefgreifend wie eine Anwedung des Strafrechts. Umso wichtiger ist es, dass man sich überlegt, was man mit dem Strafrecht jetzt erreichen will. Dass eine solche Tat nicht komplett unbestraft bleiben kann, ist klar, mir widerstrebt eben die Höhe der Sanktion bei einem solchen jungen, labilen Ersttäter. Doch was wollen wir eigentlich? Im Gefängnis selbst kommt es wohl kaum zur Besserung (siehe Rückfallquoten), die Argumente für diese Ansicht sind zahlreich. Wollen wir, dass er - wenn er das Gefängnis verlässt - wieder eine Straftat begeht oder sonst zu einem Sozialfall wird, falls er nach der Haftstrafe keinen Anschluss an die Gesellschaft findet?
Das ist doch genau passiert! Sprich: Breno zündet sein Haus nicht an, dann geht er auch nicht in den Knast!


Meiner Ansicht nach ist die wichtigste Aufgabe des Strafrechts zukünftiges wiederholtes delinquentes Verhalten zu verhindern bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür zu verringern, so dass eine nachhaltige Ordnung in der Gesellschaft entstehen kann. Diese Vorgabe muss logischerweise mit der Tatschwere ins Verhältnis gesetzt werden, weil jede Tat je nach der Schwere des begangenen Unrechts eine Strafe verlangt. In diesem Fall geht mir das zu sehr in Richtung Vergeltung und weniger in Richtung was für Breno UND die deutsche Gesellschaft am sinnvollsten ist. Was bringt uns jetzt genau ein Breno in der Haft?

1. Er kostet Geld und bindet Recoursen.
2. Er wird nicht aller Wahrscheinlichkeit nach nicht resozialisiert, trägt somit womöglich nichts positives zur Gesellschaft bei.
3. Abschreckung funktioniert eh nicht, die Haft hat also auch diesbezüglich keinen Nutzen.
4. siehe Tony's Beitrag

Na dann können wir die Gefängnisse für alle ja gleich abschaffen....



Ich finde die Strafe ja auch zu hoch, aber die Argumente "seine Karriere ist dann im Arsch" oder "er wird eh nicht resozialisiert" sind einfach fehl am Platz. Dann müsste man das ganze Strafrecht und den Vollzug nicht reformieren, sondern revolutionieren. Solange das nicht passiert, wird sich einfach an gegebene Gesetze gehalten.

Außerdem vergisst du, dass abseits des wirtschaftlichen Schadens, Breno nicht wusste, ob seine Frau und sein Manager in dem Haus waren! Das wäre, wenn es schief gegangen wäre, Mord gewesen. Jemand der so fahrlässig handelt, muss bestraft werden und auch hart.
 

xEr

Bankspieler
Beiträge
12.725
Punkte
113
Bei ordentlicher Führung ist er doch nach 2,5 Jahren oder so wieder raus. Offener Vollzug vielleicht noch früher. Finde ich dann im Anbetracht der Tat schon ok. Brenos Karriere muss deswegen noch nicht vorbei sein, aber das liegt ganz an ihm selber. Wenn er sich weiter "gehen lässt" und innerlich aufgibt, wird das natürlich nix mehr. Wenn er alles tut um sich halbwegs fit zu halten, sich ordentlich führt und durch offenen Vollzug recht früh tagsüber wieder trainiert, kann er es schon noch zu was bringen. Klar vielleicht erst mal ein kleinerer Verein, aber er kann es schon noch mit Mitte/Ende 20 zu einem guten Verein mit gutem Vertrag schaffen. Und zum Finanziellen: Im Normalfall sollte er bereits jetzt bis zum Lebensende ausgesorgt haben! Und wenn nicht, kann er das immer noch schaffen.
 

Big d

Bankspieler
Beiträge
29.500
Punkte
113
Mit diesem Urteil hätte ich nicht gerechnet und ganz ehrlich, ich empfinde es auch als zu hart. Natürlich ist das ein schweres Vergehen das Menschenleben in Gefahr hätte bringen können, aber es ist gottseidank nur ein Sachschaden entstanden. Vielleicht nur durch pures Glück, aber es kam kein Mensch zu schaden.

In Anbetracht der großen psychischen Probleme von Breno zur Tatzeit, hätte ich es besser gefunden, ihm eine Brücke zu bauen. Eine Bewährungstrafe von 2 Jahren hätte aus meiner Sicht auch gereicht, weil Breno so die Chance bekommen hätte sein Leben in die richtigen Bahnen zu lenken.

Ich kann verstehen das man sich in der Rechtsprechung nicht auf "Glück" berufen will und ja, die Tat ist durch nichts zu entschuldigen und hätte extrem schlimm ausgehen können, aber Breno war / ist krank und bräuchte Hilfe, um seine offensichtlich labile Psyche zu behandeln. Wenn der jetzt 2-3 Jahre in den Knast muss, dreht er doch endgültig durch. Da muss man doch um seine Gesundheit fürchten.

Es war sein erstes Vergehen. Vorher hat er sich, soweit man das weiß, nie etwas zu schulden kommen lassen. Da sind andere Straftäter, bei deren Taten Menschen Schaden genommen haben, deutlich glimpflicher davon gekommen. Ich bin ja durchaus für harte Bestrafung, ganz besonders dann wenn Menschen Schaden genommen haben, aber im Fall Breno ist die Strafe meiner Meinung nach eine ganz besondere Härte.

Ich hoffe man legt Revision ein und das Urteil wird schnellstmöglich korrigiert.

Ich finde das urteil auch etwas hart. zudem ja der knast verbrecher ja in der regel schlimmer macht. die jungs gehen als kleinverbrecher rein und nach ein paar jahren "lehre" bei den coolen schweren jungs kommen sie als echte knackis raus.

Bewährung allein finde ich allerdings auch nicht gut.

ich fände es in solchen fällen ("jugendliche" ersttäter) am besten die direkt beim ersten vergehen so 3-6 monate einzulochen. dadurch würden sie nicht den anschluss ans leben verlieren, aber direkt ne ordentliche watsche bekommen und sehen wie das ist. bewährungsstrafen nehmen die ja eh nicht ernst.

aber mehrere jahre zerstören ja quasi das ganze leben.

lieber 4 monate "probesitzen" und dann noch mal 2 jahre auf bewährung.
 

Smokey2020

Nachwuchsspieler
Beiträge
828
Punkte
0
Wo sind denn alle, die jetzt kürzere Strafen für jugendliche Ersttäter fordern, bei den Threads im Non-Sports.....

Da heißt es immer nur lebenslänglich und Sicherheitsverwahrung oder besser Todesstrafe....
 

MadFerIt

Apeman
Beiträge
17.350
Punkte
113
Wo sind denn alle, die jetzt kürzere Strafen für jugendliche Ersttäter fordern, bei den Threads im Non-Sports.....

Da heißt es immer nur lebenslänglich und Sicherheitsverwahrung oder besser Todesstrafe....

hätte breno jemanden ins koma geprügelt und hätte man ihm zwei jahre auf bewährung gegeben, fände ich das genauso wenig richtig, wie das urteil im eigentlichen fall.
 

xEr

Bankspieler
Beiträge
12.725
Punkte
113
hätte breno jemanden ins koma geprügelt und hätte man ihm zwei jahre auf bewährung gegeben, fände ich das genauso wenig richtig, wie das urteil im eigentlichen fall.

Und wenn man bei Hausbrand jemand draufgegangen wäre? Was genau ändert das an Brenos Tat, wenn er zum Tatzeitpunkt doch gar nicht wusste ob nicht noch jemand im Haus anwesend war?
 

Malte

Bankspieler
Beiträge
4.374
Punkte
113
hätte breno jemanden ins koma geprügelt und hätte man ihm zwei jahre auf bewährung gegeben, fände ich das genauso wenig richtig, wie das urteil im eigentlichen fall.

Das ist für mich auch genau der Punkt. Ich bin, wenn Menschen zu Schaden kommen, absoluter Hardliner. Besonders dann, wenn es nicht das erste Vergehen war und es bereits ein kriminelle Vergangenheit gibt.

Breno ist aber ganz sicher nicht der "typische" Straftäter und in diesem Fall würde ich Hilfe anstatt Freiheitsstrafe bevorzugen.
 

xEr

Bankspieler
Beiträge
12.725
Punkte
113
Breno ist aber ganz sicher nicht der "typische" Straftäter und in diesem Fall würde ich Hilfe anstatt Freiheitsstrafe bevorzugen.

Das eine schließt das andere ja nicht aus. Auch wenn man ihn für diese Tat in eine geschlossene Psychiatrie einweisen würde, kämen das ja quasi einer mehrjährigen "Freiheitsstrafe" gleich. Er wird aber auch im normalen Vollzug psychiatrische Möglichkeiten wahrnehmen können.
 

Malte

Bankspieler
Beiträge
4.374
Punkte
113
Und wenn man bei Hausbrand jemand draufgegangen wäre? Was genau ändert das an Brenos Tat, wenn er zum Tatzeitpunkt doch gar nicht wusste ob nicht noch jemand im Haus anwesend war?

Er hatte einfach Glück. Das braucht man manchmal im Leben. Hätte er das Glück nicht gehabt und sein eigene Familie getötet, wäre das für sich genommen sicher eine der härtesten Strafe die ein Mensch erleiden kann.

Man darf ja auch nicht vergessen das Breno zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert war und unter schweren Depression litt. Der hat die Hütte ja sicher nicht angezündet, weil er so gerne mit Feuer spielt. Aus meiner Sicht ging das, im ersten Moment, vielleicht sogar in Richtung Suizidversuch.

Alles kein Grund fremdes Eigentum anzuzünden, aber trotzdem ein Akt der aus einer sehr verzweifelten, persönlichen Situation entstand. Ich mache da schon einen Unterschied zu Menschen die bewusst andere Menschen verletzen wollen oder bewusst nur auf Zerstörung aus sind.

Trotzdem, wären Menschen zu Schaden gekommen, wäre aus meiner Sicht auch ein so hartes Urteil ok gewesen. Menschenleben kann man eben nicht ersetzen. Aber er hatte großes Glück und in diesem Fall würde ich damit einverstanden sein, wenn man dieses Glück auch zu positiv seine Lasten auslegen würde.
 

Malte

Bankspieler
Beiträge
4.374
Punkte
113
Das eine schließt das andere ja nicht aus. Auch wenn man ihn für diese Tat in eine geschlossene Psychiatrie einweisen würde, kämen das ja quasi einer mehrjährigen "Freiheitsstrafe" gleich. Er wird aber auch im normalen Vollzug psychiatrische Möglichkeiten wahrnehmen können.

Das stimmt sicher. Eine geschlossene Psychiatrie würde ich trotzdem allemal bevorzugen, weil das Umfeld im Knast meiner Meinung nach einfach nicht "angemessen" für Breno ist. Der ist / war in meinen Augen eher Krank als Kriminell.

Eine mehrmonatige Behandlung in einer Psychiatrie, plus Bewährungsstrafe, wäre imo auch ok gewesen. Ein Freiheitsentzug für mehrere Jahre sind es, nach meinem Empfinden, nicht.
 

Xanatos

Nachwuchsspieler
Beiträge
2.409
Punkte
0
Noch kurz eine Sachen: Wenn immer gesagt wird, seine Karriere sei dann vorbei - hat sie überhaupt je angefangen?
 
G

Gast_481

Guest
Und wenn man bei Hausbrand jemand draufgegangen wäre? Was genau ändert das an Brenos Tat, wenn er zum Tatzeitpunkt doch gar nicht wusste ob nicht noch jemand im Haus anwesend war?

Was ist denn das immer für ein "was wäre wenn"-Argument? Es ist niemand ums Leben gekommen und das hat in das Urteil einzufliessen und ist es sicher auch so passiert. Bei Verbrechen gegen das Leben unterscheidet man ja auch zwischen Mord, versuchtem Mord, fahrlässiger Tötung etc. Das heisst es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man jemand getötet hat oder es nur versucht hat, oder ob jemand ums Leben kam, man das aber gar nicht wollte. Und genauso wird es auch hier sein. Es ist niemand ums Leben gekommen. Was alles hätte passieren können, kann man sicher nicht ins Urteil einfliessen lassen.
 
Oben