Der Vergeltungs-Gedanke ist bei unserem Rechtssystem nicht vorhanden. Es geht nicht darum, dass die deutsche Justiz im Namen der Versicherungsgesellschaft hier Rache übt.
Er hat eben eine Straftat begangen. Seine psychischen Probeleme etc. sind mit Sicherheit in das Urteil mit eingeflossen. Es hätten ja auch fünf Jahre sein können.
Ersteres stimmt doch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat doch selbst eingeräumt, dass Sühne und Vergeltung (!) Aspekte einer "angemessenen" Strafsanktion sind. Vergeltung ist also sehr wohl Teil unseren Strafrechtssystems. Du kannst dir auch gern die einschlägigen Kommentare zum StGB anschauen.
Insgesamt ist im Bereich der Strafrechtstheorien die sog. "Vereinigungstheorien" wohl die herrschende Meinung (siehe BVerfG).
Natürlich wird niemand im Gefängnis resozialisiert. Klar. Aber wenn Breno nicht willens oder fähig ist, sich an geltende Gesetze zu halten und damit andere Menschen und/oder deren Eigentum mutwillig(!) gefährdet bzw. sich mit diesem zu bereichern, dann muss er bestraft werden.
Wir messen hier mit zweierlei Maß. Bei einem jugendlichen Gewalttäter wird hier im Forum gleich nach Sicherheitsverwahrung/ Lebenslänglich etc. geschrien, bei Breno, der arme, der ja nichts kann außer ein Talent zu sein, da macht man dann seine Zukunft kaputt. Murrat hingegen, der kann ja im Knast dann ne Ausbildung machen und nen Schulabschluss nachholen...
Auch eine Bewährungsstrafe ist eine Strafe.
Wenn er seine Zukunft selber zerstört, dann ist das nicht die Schuld des dt. Rechtssystems.
Die Schuld natürlich nicht, aber das Strafrecht ist das letzte Mittel des Staates in die Gesellschaft einzugreifen, falls es dort zu Verstößen kommt. Kein Eingriff des Staates ist so tiefgreifend wie eine Anwedung des Strafrechts. Umso wichtiger ist es, dass man sich überlegt, was man mit dem Strafrecht jetzt erreichen will. Dass eine solche Tat nicht komplett unbestraft bleiben kann, ist klar, mir widerstrebt eben die Höhe der Sanktion bei einem solchen jungen, labilen Ersttäter. Doch was wollen wir eigentlich? Im Gefängnis selbst kommt es wohl kaum zur Besserung (siehe Rückfallquoten), die Argumente für diese Ansicht sind zahlreich. Wollen wir, dass er - wenn er das Gefängnis verlässt - wieder eine Straftat begeht oder sonst zu einem Sozialfall wird, falls er nach der Haftstrafe keinen Anschluss an die Gesellschaft findet?
Meiner Ansicht nach ist die wichtigste Aufgabe des Strafrechts zukünftiges wiederholtes delinquentes Verhalten zu verhindern bzw. die Wahrscheinlichkeit dafür zu verringern, so dass eine nachhaltige Ordnung in der Gesellschaft entstehen kann. Diese Vorgabe muss logischerweise mit der Tatschwere ins Verhältnis gesetzt werden, weil jede Tat je nach der Schwere des begangenen Unrechts eine Strafe verlangt. In diesem Fall geht mir das zu sehr in Richtung Vergeltung und weniger in Richtung was für Breno UND die deutsche Gesellschaft am sinnvollsten ist. Was bringt uns jetzt genau ein Breno in der Haft?
1. Er kostet Geld und bindet Recoursen.
2. Er wird nicht aller Wahrscheinlichkeit nach nicht resozialisiert, trägt somit womöglich nichts positives zur Gesellschaft bei.
3. Abschreckung funktioniert eh nicht, die Haft hat also auch diesbezüglich keinen Nutzen.
4. siehe Tony's Beitrag
5. Eines der Argumente, die man vielleicht noch anführen könnte, wäre, dass durch dieses Urteil das Normbewusstsein der Bevölkerung gestärkt wird, wenn Täter wie Breno ins gefängnis wandern. Hier könnte man jedoch dagegenhalten und fragen, ob eine Bewährungsstrafe + finanzielle Auflagen + Therapien + Arbeitsauflagen gemeinnütziger Art nicht ebenso eine gute Wirkung gehabt hätten ohne die oben geschilderten Nachteile zu kreieren.
Vergessen wir nicht: Breno könnte darüber hinaus wohl in der Lage sein den wirtschaftlichen Schaden zeitnah zu ersetzen (?).