Breno zu Haftstrafe verurteilt


Smokey2020

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Was ist denn das immer für ein "was wäre wenn"-Argument? Es ist niemand ums Leben gekommen und das hat in das Urteil einzufliessen und ist es sicher auch so passiert. Bei Verbrechen gegen das Leben unterscheidet man ja auch zwischen Mord, versuchtem Mord, fahrlässiger Tötung etc. Das heisst es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man jemand getötet hat oder es nur versucht hat, oder ob jemand ums Leben kam, man das aber gar nicht wollte. Und genauso wird es auch hier sein. Es ist niemand ums Leben gekommen. Was alles hätte passieren können, kann man sicher nicht ins Urteil einfliessen lassen.

Es geht um die Intention. Breno hätte den Tod seiner Familie in Kauf genommen, da er nicht wußte, ob sie da waren.
Schon nen Unterschied.
 
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Gast_481

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Es geht um die Intention. Breno hätte den Tod seiner Familie in Kauf genommen, da er nicht wußte, ob sie da waren.
Schon nen Unterschied.

Ähm, nein, die Intention ist z.B. bei versuchtem Mord auch da. Dennoch wird er anders gewertet als Mord. Ich sehe einfach den Sinn hinter dieser "was wäre wenn"-Argumentation nicht. Wenns eingetroffen wäre, hätte er noch ne deutlich höhere Strafe gekriegt. Das ist doch schon alles in das Urteil eingeflossen. Sehe nicht inwiefern man mit "es hätte ja noch mehr passieren können" das Ganze mit einer richtigen Körperverletzung gleichsetzen kann.

Ich sehe Brenos Strafe ja auch nicht als zu hoch an, ich sehe sie als zu hoch im Vergleich zu anderen Strafen für mMn schwerere Delikte an.
 

Omega

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Was alles hätte passieren können, kann man sicher nicht ins Urteil einfliessen lassen.

Das fließt bereits im Straftatbestand mit ein. Schwere Brandstiftung ist ein Gefährdungsdelikt und auf Grund der "Gefahr" bereits ein Verbrechen. Der Verweis auf "ist nix passiert, also nicht so schlimm" ist fehl am Platz und fließt in die Strafzumessung ein. Die schwere Brandstiftung steht völlig zu recht auf einer Ebene mit einer Sprengstoffexplosion. Würden wir über das Strafmaß diskutieren, wenn er das Haus in die Luft gesprengt hätte, z. B. über eine Gasleitung?
 

MS

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Verdammt, jetzt wollte ich ein "Gefährdungsdelikt" schön erklären...:mad:
 

Michael der Echte

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Orientiert am höchstmass von 15 Jahren ist er doch nun weggekommen. Leider spricht er ja nach 4 Jahren Deutschland immer noch kein deutsch, das ist zeigt doch welch geistes Kind Breno ist, könnte er Deutsch wäre zumindest ein kleiner Nebenverdienst mit Werbung für Zippo Feuerzeuge oder Zündhölzer drin, so ist auch dieser Weg verbaut.
 

Schlonski

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Was ist denn das immer für ein "was wäre wenn"-Argument? Es ist niemand ums Leben gekommen und das hat in das Urteil einzufliessen und ist es sicher auch so passiert. Bei Verbrechen gegen das Leben unterscheidet man ja auch zwischen Mord, versuchtem Mord, fahrlässiger Tötung etc. Das heisst es macht sehr wohl einen Unterschied, ob man jemand getötet hat oder es nur versucht hat, oder ob jemand ums Leben kam, man das aber gar nicht wollte. Und genauso wird es auch hier sein. Es ist niemand ums Leben gekommen. Was alles hätte passieren können, kann man sicher nicht ins Urteil einfliessen lassen.



Dass niemand ums Leben kam fliesst hier nicht ins Urteil ein. Beim angeklagten Delikt schwere Brandstiftung ist negatives Tatbestandsmerkmal, dass niemand ums Leben kam, ja sogar nicht mal verletzt wurde. D.h. dadurch das niemand zu Schaden kam hat Breno nur vor einer Anklage der besonders schweren Brandstiftung (wenn jemand dabei verletzt wird) oder gar Totschlag oder Mord bewahrt.

Der zentrale Punkt bei der Bestrafung der schweren Brandstiftung, also das Anzünden von Wohnhäusern, ist das Setzen der konkreten Gefahr für die Umgebung des Brandobjekts. Bestraft wird also, dass er mögliche Hausbewohner bzw. die Nachbarn und Feuerwehrleute in die Gefahr einer Gesundheitsverletzung oder Lebensgefahr bringt, ohne dass diese Leute tatsächlich geschädigt wurden, was dann die abstrakte Gefährdungkomponente ist.

Wenn jetzt in der Verhandlung Breno zudem eine volle Schuldfähigkeit attestiert wird, dann sagt das einiges aus. Wir hier mögen denken der Breno ist eher krank als kriminell. Für die Beurteilung dieser Frage gibts Gutachter die Brenos Werdegang in kleinste Detail durchfieseln. Und dieser Gutachter kam zum klaren Schluss, Breno ist kriminell und nicht krank, da er sein Tun als solches trotz Suff und Blödheit klar erkannte und voll schuldfähig ist. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Nur weil einer hohl ist, ist er noch lange kein Fall für die Psychiatrie.
 
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Spielberg1

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Ich habe irgendwo gelesen, dass Breno max. 2,5 Jahre absitzen muss. Danach kann er dann nach Brasilien abgeschoben werden (und dort neu anfangen, wenn er sich fit hält). Ich denke, so wirds auch kommen.
 

Sparrow69

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Meiner Meinung nach hat der Anwalt von Breno ziemlichen Mist gebaut. Breno hätte 1. ein Geständnis ablegen müssen und 2. alles dafür tun müssen den Schaden zu ersetzen (hätte mit Bayern`s Hilfe bestimmt geklappt).
Dann hätten die besonderen Gründe, die es für eine Bewährung braucht, vorgelegen. Es hätte dann von dem Rechtsanwalt versucht werden können bei StAA und Gericht vorher das Strafmaß abzusprechen.

Auf Freispruch zu plädieren ist natürlich:crazy:
 

Xanatos

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Wenn jetzt in der Verhandlung Breno eine volle Schuldfähigkeit attestiert wird, dann sagt das einiges aus. Wir hier mögen denken der Breno ist eher krank als kriminell. Für die Beurteilung dieser Frage gibts Gutachter die Brenos Werdegang in kleinste Detail durchfieseln. Und dieser Gutachter kam zum klaren Schluss, Breno ist kriminell und nicht krank, da er sein Tun als solches trotz Suff und Blödheit klar erkannte und voll schuldfähig ist.

Du verkennst dabei natürlich, dass wir als Internetbenutzer uns viel besser mit Breno auskennen, und ein Gerichts-Gutacher das niemals so gut beurteilen kann wie wir - schließlich ist er nur ausgebildet, macht das als Beruf und hat vermutlich sogar mal mit diesem Breno geredet. Alles schon recht zweifelhaft, was den dazu befähigt, ein Urteil abzugeben.
 
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Gast_481

Guest
Das fließt bereits im Straftatbestand mit ein. Schwere Brandstiftung ist ein Gefährdungsdelikt und auf Grund der "Gefahr" bereits ein Verbrechen. Der Verweis auf "ist nix passiert, also nicht so schlimm" ist fehl am Platz und fließt in die Strafzumessung ein. Die schwere Brandstiftung steht völlig zu recht auf einer Ebene mit einer Sprengstoffexplosion. Würden wir über das Strafmaß diskutieren, wenn er das Haus in die Luft gesprengt hätte, z. B. über eine Gasleitung?

Dass niemand ums Leben kam fliesst hier nicht ins Urteil ein. Beim angeklagten Delikt schwere Brandstiftung ist negatives Tatbestandsmerkmal, dass niemand ums Leben kam, ja sogar nicht mal verletzt wurde. D.h. dadurch das niemand zu Schaden kam hat Breno nur vor einer Anklage der besonders schweren Brandstiftung (wenn jemand dabei verletzt wird) oder gar Totschlag oder Mord bewahrt.

Der zentrale Punkt bei der Bestrafung der schweren Brandstiftung, also das Anzünden von Wohnhäusern, ist das Setzen der konkreten Gefahr für die Umgebung des Brandobjekts. Bestraft wird also, dass er mögliche Hausbewohner bzw. die Nachbarn und Feuerwehrleute in die Gefahr einer Gesundheitsverletzung oder Lebensgefahr bringt, ohne dass diese Leute tatsächlich geschädigt wurden, was dann die abstrakte Gefährdungkomponente ist.

Wenn jetzt in der Verhandlung Breno zudem eine volle Schuldfähigkeit attestiert wird, dann sagt das einiges aus. Wir hier mögen denken der Breno ist eher krank als kriminell. Für die Beurteilung dieser Frage gibts Gutachter die Brenos Werdegang in kleinste Detail durchfieseln. Und dieser Gutachter kam zum klaren Schluss, Breno ist kriminell und nicht krank, da er sein Tun als solches trotz Suff und Blödheit klar erkannte und voll schuldfähig ist. Dummheit schützt vor Strafe nicht. Nur weil einer hohl ist, ist er noch lange kein Fall für die Psychiatrie.

Jungs, ihr habt mich ein wenig falsch verstanden, was aber auch meine Schuld ist, da ich im von Omega zitierten Teil einen Käse zusammenformuliert habe, den ich weiter oben richtiger dargestellt habe. Mir ging es vor allem darum:

MadFerIt, spatz und andere User bemängelten lediglich das Strafmass im Vergleich zu anderen Strafen.

Fall A: Breno zündet das Haus an, niemand kommt zu Schaden. Er kriegt Strafe X.

Fall B: Mord, Körperverletzung etc., wo die Strafe ebenfalls X oder gar kleiner als X ausfällt.

Das wurde bemängelt, worauf oft "aber bei Fall A hätte auch was passieren können" ins Feld geführt wurde. Das ist so nicht plausibel als Gegenargument, denn wenn bei A tatsächlich was passiert wäre, dann wäre eben nicht mehr die Gefährdung Tatbestand gewesen, sondern Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung (oder wäre es da sogar Mord gewesen?) und dann wäre die Strafe noch höher ausgefallen als bei B, wo ebenfalls ein Verbrechen gegen einen Menschen begangen wurde. Das ist für einen Laien schwer nachzuvollziehen und ein "bei A hätte ja auch was passieren können" ist da keine Hilfe. Das hat aber nichts damit zu tun, dass man das Strafmass als zu gross betrachtet (zumindest bei mir nicht, so wie ich das herauslesen konnte aber auch bei den anderen nicht).
 

MS

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1. Ist ein Mord nie = x im Fall A oder gar kleiner.
2. Wäre bei B was passiert, ergäbe sich die Strafbarkeit nicht aus dem Tatbestand der Körperverletzung oder Mord, sondern aus Besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b StGB) oder Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB).
3. Im Strafrecht gibt es die Unterscheidung zwischen Handlungsunwert und Erfolgsunwert. Das Ganze hat auch seinen Sinn. Während bei dem Erfolgsdelikt (Fall A) - dem Wortlaut folgernd - nicht nur die Handlung als solche bestraft wird, sondern auch der Erfolg, gibt es Tatbestände, die auch ohne Eintritt des Erfolgs alleine schon aufgrund des Handlungsunwerts bestraft werden müssen. Manche Handlungen sind als solche schon depperter als manche konkreten Erfolge.

Insofern macht es keinen Sinn zu sagen, "Fall A muss zwingend mit weniger bestraft werden, als Fall B, denn wenn bei Fall A was passiert wäre, wäre es ja Fall B." Es macht einen Unterschied, ob ich jemanden gezielt und bewusst eine rein haue und nur diese eine Person in Gefahr bringe, oder ob ich unkontrolliert ein ganzes Haus abfackel, obwohl ich die Risiken nicht abschätzen kann und die Folgen meiner Handlung meinem Einflussbereich entziehe (nebenbei steht der Sachschaden ohnehin fest).
 

MadFerIt

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1. Ist ein Mord nie = x im Fall A oder gar kleiner.
2. Wäre bei B was passiert, ergäbe sich die Strafbarkeit nicht aus dem Tatbestand der Körperverletzung oder Mord, sondern aus Besonders schwerer Brandstiftung (§ 306b StGB) oder Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB).
3. Im Strafrecht gibt es die Unterscheidung zwischen Handlungsunwert und Erfolgsunwert. Das Ganze hat auch seinen Sinn. Während bei dem Erfolgsdelikt (Fall A) - dem Wortlaut folgernd - nicht nur die Handlung als solche bestraft wird, sondern auch der Erfolg, gibt es Tatbestände, die auch ohne Eintritt des Erfolgs alleine schon aufgrund des Handlungsunwerts bestraft werden müssen. Manche Handlungen sind als solche schon depperter als manche konkreten Erfolge.

Insofern macht es keinen Sinn zu sagen, "Fall A muss zwingend mit weniger bestraft werden, als Fall B, denn wenn bei Fall A was passiert wäre, wäre es ja Fall B." Es macht einen Unterschied, ob ich jemanden gezielt und bewusst eine rein haue und nur diese eine Person in Gefahr bringe, oder ob ich unkontrolliert ein ganzes Haus abfackel, obwohl ich die Risiken nicht abschätzen kann und die Folgen meiner Handlung meinem Einflussbereich entziehe (nebenbei steht der Sachschaden ohnehin fest).

nur weil es so ist, heißt es ja nicht, dass man es nicht hinterfragen darf oder dass es vielleicht sogar falsch sei. wenn juristen über jura reden, klingt das immer so, als wären die gesetze gottgegebene, unumstößliche wahrheiten.
 

Tony Jaa

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Obwohl man aber auch sagen darf, dass das Gericht eine etwas andere Formulierung benutzt hat.
"Er konnte nicht ausschließen, dass sich seine Familie im Haus hätte befinden können, da sie vom Besuch beim Manager wieder zurückkehren hätten können" (ausm Kopf)

Das ist für mich schon ein deutlicher Unterschied zu "Er konnte nicht wissen, wer im Haus ist."
 

Langer

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Breno hat eine schwere Brandstiftung begangen, wenn verschiedene User jetzt die Höhe der Strafe kritisieren sollten sie doch bitte beispielshaft dieses
Strafmaß mit anderen Fällen gleicher Machart vergleichen.
Dann und nur dann könnte man die Höhe des Urteils evt. anzweifeln.

Alles andere ist pure Makulatur.
 

Tony Jaa

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Breno hat eine schwere Brandstiftung begangen, wenn verschiedene User jetzt die Höhe der Strafe kritisieren sollten sie doch bitte beispielshaft dieses
Strafmaß mit anderen Fällen gleicher Machart vergleichen.
Dann und nur dann könnte man die Höhe des Urteils evt. anzweifeln.

Alles andere ist pure Makulatur.


Niemand zwingt dich mitzureden.
Im Übrigen ist das doch eine absolut sinnfreie Aussage, da es hier gar nicht darum geht, ob das Urteil juristisch fehlerbehaftet ist.
Das Recht soltel im Ganzen verhältnismäßig sein und nicht nur zwischen den einzelnen Delikten.
Ich kann auch für jeden Diebstahl die Todesstrafe aussprechen. Dann dürfte man sich laut deiner Logik auch nicht darüber beschweren.


nur weil es so ist, heißt es ja nicht, dass man es nicht hinterfragen darf oder dass es vielleicht sogar falsch sei. wenn juristen über jura reden, klingt das immer so, als wären die gesetze gottgegebene, unumstößliche wahrheiten.

:thumb:
Es ist schon erstaunlich welche Präzision und Objektivität der Rechtssprechnug zugesprochen wird, wenn man bedenkt dass das Fach von denjenigen ausgeübt wird, die zu doof für Mathe sind. :D
 

MS

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nur weil es so ist, heißt es ja nicht, dass man es nicht hinterfragen darf oder dass es vielleicht sogar falsch sei. wenn juristen über jura reden, klingt das immer so, als wären die gesetze gottgegebene, unumstößliche wahrheiten.

Natürlich kann man es hinterfragen, sollte man auch. Nur wenden Juristen letztlich nur das beschlossene Gesetz an. Entsprechend gilt erst mal das als "Gottgegeben". Was Gesetz wird, kann jeder mittelbar selber beeinflussen.

@ Tony Jaa
Ich kenne den Spruch, nach meiner Erfahrung sind gute Juristen aber logisch denkende Menschen, die auch mit Mathe gut umgehen können.
 

Langer

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Niemand zwingt dich mitzureden.
Im Übrigen ist das doch eine absolut sinnfreie Aussage, da es hier gar nicht darum geht, ob das Urteil juristisch fehlerbehaftet ist.
Das Recht soltel im Ganzen verhältnismäßig sein und nicht nur zwischen den einzelnen Delikten.
Ich kann auch für jeden Diebstahl die Todesstrafe aussprechen. Dann dürfte man sich laut deiner Logik auch nicht darüber beschweren.




:thumb:
Es ist schon erstaunlich welche Präzision und Objektivität der Rechtssprechnug zugesprochen wird, wenn man bedenkt dass das Fach von denjenigen ausgeübt wird, die zu doof für Mathe sind. :D

Danke für dein überaus freundliches Statement.
Meinen Einwand hast du zwar nicht verstanden aber was solls, schönes Wochenende.:wavey:
 

Tony Jaa

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Danke für dein überaus freundliches Statement.
Meinen Einwand hast du zwar nicht verstanden aber was solls, schönes Wochenende.:wavey:


Sorry Homeboy, aber ich bin gerade im "Free Breno"-Mode. ;)
Ich verstehe das Argument schon, allerdings teile ich es nicht. Man kann durchaus der Meinung sein, das bestimmte Delikte allgemein zu hart/weich bestraft werden und die Relation verloren geht.


@MS
Jo, ok das stimmt. Die Leute, die Jura wirklich gut gemeistert haben, haben in der Regel schon etwas im Kopf.
Leute, die ein besonderes mathematisches Talent haben, lockt das Studium aber sicher nicht an. Die Arbeit in der Wissenschaft ist dann halt noch wesentlich komplexer und abstrakter. Die Spitzenleute aus der Ökonomie, Mathematik, Naturwissenschaften sind dann mMn schon ein Stück weit intelligenter als ihre Pendants aus der Rechtswissenschaft, zumindest im wissenschaftlichen Sinne. Und wenn die mal etwas zur Lage der Gesellschaft beitragen, wird das ja auch nicht als Gottes Wort anerkannt.

Den Juristen könnte bei solchen Diskussionen hier und da ein wenig mehr Demut schon ganz gut zu Gesicht stehen.
 
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