Oder sitzt einer von Euch im Kopf von Ya Konan drin?
Es sollte doch immer noch der Grundsatz, dass bei einer Ahndung eine Vermutung nicht ausreicht. Denn den zitierten Satz kann man ja auch umdrehen: Woher wusste der Ref, was im Kopf von Ya Konan abgeht? Ohne Zweifel hier eine Absicht unterstellen zu können und dies als ausreichend legitimiert anzusehen, widerspricht jedenfalls meinem Rechtsempfinden.
EDIT:
Aber ich halte die sog. Tatsachentscheidungen eh für Käse. Dass ein Beschuldigter hier praktisch seine Unschuld beweisen muss, ist absoluter Schwachsinn.