Zumal einige Argumente pro Ya Konan auch unbrauchbar sind. Was soll der Vergleich mit normalen Spielsituationen (Freistoßmauer, Einwurf)? Hier ist in den Regeln klar festgelegt, was erlaubt ist. Abstandsregeln sind ja da aus gutem Grund festgelegt worden. Wenn ein Spieler aber während einer Spielunterbrechung den Ball mit Absicht auf einen Gegner kickt oder wirft, ist das im Zweifel eben grob unsportlich und deshalb rot.
Da spielt das Verletzungsrisiko (auch so ein untaugliches Argument) auch keine Rolle.
Um noch einmal klarzustellen, ich unterstelle Ya Konan gar keine Absicht. Ich stelle nur fest, dass es OHNE ZEITLUPE für Aytekin durchaus so gewirkt haben kann, dass hier eine grob unsportliche Aktion vorlag. Wenn er den Eindruck hatte, muss man rot ziehen. Das hat er getan.
Das Schiedsgericht muss mindestens ein Spiel Sperre aussprechen. Über den Sinn/Unsinn dieser Regelung kann man streiten. Grundsätzlich sehe ich aber hier auch keinen Amnestiefall, weil Vorsatz nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Dass es nicht Spiele Sperre mehr wurden, legt für mich nahe, dass man Ya Konan nach Ansicht der Fernsehbilder (die Aytekin nicht hatte) abnimmt, dass bei ihm wohl kein Vorsatz im Spiel war.
Von daher bin ich weiterhin mit dem Urteil D'Accord.