Rhaegar
Bankspieler
- Beiträge
- 3.711
- Punkte
- 113
Es gibt hier keinen Widerspruch. Meines Wissens nach war der Begriff Schutzhand nie im Regelwerk. Ob diese strafwürdig ist, war schon immer von der jeweiligen Handspielregelung abhängig. 2017 durfte man sich offensichtlich auch schon mit den Händen schützen: https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/133907-SRZ_3-2017_iO.pdf#page=22Nö, schon am Anfang geschrieben wenn es kein Schutzhand gibt. Der Widerspruch, den es nun hier gibt, kommt ha nicht von mir. Zwischen dem was da steht und Schutzhand gibt es keinen Unterschied.