Prozess gegen Boxer Tom Schwarz nach Eklat im Saal verschoben | MDR.DE
Unglaubliche Szenen kurz vor dem geplanten Prozessauftakt gegen den Ex-Boxprofi Tom Schwarz, der seine Freundin geschlagen und schwer verletzt haben soll. Ein Journalist sorgte dafür, dass nicht verhandeln werden konnte.www.mdr.de
Lass ich mal kommentarlos hier.
Es geht, so denke ich, nicht darum, dass man, wahrscheinlich rechtswidrig, eine Person aus dem Gerichtsgebäude entfernen könnte. Sondern darum, wer von den anwesenden Journalisten das Recht hat, eine Gerichtsverhandlungen zu verfolgen. War doch schon beim NSU-Prozess ein sehr großes Thema.
Klar, aber eigentlich melden sich Journalisten an, so dass man die Saalgröße abschätzen kann. Entweder ist also im Vorfeld was schief gelaufen oder der Vorsitzende hätte ihn halt rausschmeißen müssen.
Die Entscheidung, welche Journalisten der Verhandlung beiwohnen dürfen, ist juristisch ein sehr schwieriges Thema und sorgte schon beim NSU-Prozess für große Kontroversen. Und da war ein Oberlandesgericht.
Dass ein Richter an einem Amtgericht sich nicht auf sowas einlassen will/kann, ist stark zu vermuten.
Beim AG es nur um einen Tag ging und es wahrscheinlich ohnehin keine Sprungrevision geben wird, was zur Folge hätte, dass ein Fehler völlig egal wäre.
Das verstehe ich nicht. Das, was du schreibst, hat doch nichts damit zu tun, dass ein Journalist, bzw. das Medienhaus dahinter, dem das Beiwohnen der Verhandlung an diesem evtl. einzigen Tag verwehrt wurde, z.b. das Amtsgericht dann auf Schadensersatz verklagen kann, und der Richter, dem bewusst ist, dass er, wenn ohne Vergabemechnismus einfach ein paar Journalisten ausschließt, rechtswidrig handelt, sehr im Hinblick auf seine weitere berufliche Zukunft erpicht darauf ist, nicht vorsätzlich rechtswidrig zu handen.
So wird es jeden Tag an allen deutschen Amtsgerichten gehandhabt.
Auch im Hinblick auf Journalisten?
1. Wie du schon gesagt hast, wissen wir nicht, ob sich nicht im Vorfeld die in Frage kommenden Journalisten angemeldet haben.Die melden sich halt vorher an. Aber wer spontan kommt, muss halt drauf setzen, dass noch Plätze da sind. Sonst hat er Pech.
1. Wie du schon gesagt hast, wissen wir nicht, ob sich nicht im Vorfeld die in Frage kommenden Journalisten angemeldet haben.
Ich bin nicht wirklich ein Fachmann für diese Frage, aber ich denke, dass der Ausschluß einzelner Journlisten nicht so einfach geht, wie du schreibst.
Mit Ausnahme von Familienstreitigkeiten und im Falle von Minderjährigen sind Gerichtsverhandlungen öffentliche Veranstaltungen.
Journalisten haben bgzl. des Zutritt zu diesen Veranstaltungen Sonderrechte nach §6 II VersammlG und abgeleitetet aus Art. 5 I S. 2 GG.
Sitzungspolizeiliche Anordnungen nach § 176 GVG (also wahrscheinlich auch die Coronabestimmungen im Gerichtssaal, oder?) können Eingriffe in den Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 I S. 2 GG) darstellen.
Gibt doch BVerfG-Beschlüsse, die man evtl. als Rechtsanalogie heranziehen kann. z.B. der Beschluss bzgl. der sitzungspolizeilichen Anordnung zur Verpixelung. BVerfG, 20.12.2011 - 1 BvR 3048/11
2. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Amsrichter ohne rechtlichen Rahmen einfach so eine Gerichtsverhandlung verschiebt und ein gut ausgebildeter Jurist wie ein Richter nicht von sich aus auf die Idee kommt, einen Pressevertreter entfernen zu lassen, wenn das wirklich so einfach wäre, wie du schreibst.
Wird aber jetzt alles wirklich etwas off-topic. Die deutschen Boxnews sind jedenfalls inzwischen ganz schön weit weg.
Ja, du hast Recht. Und zwar in doppelter Hinsicht: (Aber das solltest du mit deinem Hintergrund gegenüber mir Laien auch.)
Ich habe noch ein einschlägigeres Urteil gefunden, dass das, was du schon geschrieben hast, nämlich Prioritätsprinzip, unterstreicht: BVerfG, 30.10.2002 - 1 BvR 1932/02 RN 13 und 14.
Ist zwar wirklich offtopic, aber warum handelt dann der Richter so, wenn es dieses einschlägige Urteil zur Verteilung nach dem "Prinzip der Schlange" bei Gerichtsprozessen gibt?
Ah, hast in der Zwischenzeit auch was dazugeschrieben.Es kann ja durchaus sein, dass der Raum schlichtweg absehbar (also bei erwartetem Presseandrang) zu klein war. Dann hätte die Verwaltung da gepennt und er hat deswegen abgebrochen. Oder er hatte halt kein Bock auf den Stress für so ein Allerweltsverfahren. Richter sind halt auch nur Menschen.
Gebe mir mal selber eine eventuelle Anwort: Die Gerichtsbediensteten haben es verpennt, gleich beim Zugang darauf zu schauen, wie viele Pressevertreter in den Saal gegangen sind. Der Richter kommt also in den Gerichtssaal und stellt fest, dass zu viele Personen im Saal sind. Es kann nicht einwandfrei festgestellt werden, wer in welcher Reihenfolge den Saal betreten hat. Das höchstrichterlich abgesegnete Prioritätsprinzip bzg. "Prinzip der Schlange" kommt nicht zu Geltung. Dem Richter bleibt nicht anders übrig, als den Prozess zu verschieben?