Naja solange der Wortlaut der huntschen Äusserungen nicht bekannt wird, kann man sich ähnlich wie beim Mareazzi-Fall damals kein abschliessendes Urteil bilden. Irgendwie müssen die Äusserungen ja rassistisch gedeutet werden können, ansonsten würden sich die zwei Engländer ja der Verleumdung schuldig machen.
Aber solange nichts bewiesen bleibt man unschuldig und von dem her ist Urteil richtig. Und wegen ein paar "üblichen" Beschimpfungen muss man sicher keine Sperre aussprechen (wie im Falle Materazzis).