„Die DFL wurde von uns im Vorfeld der Abstimmung über einen möglichen Investoreneinstieg sowohl über die Weisung an Martin Kind selbst, bei der Abstimmung mit Nein zu stimmen, als auch über die ablehnende Reaktion hierzu von Martin Kinds Anwälten, in Kenntnis gesetzt. Die DFL musste also ganz konkret davon ausgehen, dass sich Martin Kind, nach jahrelangen Verstößen gegen die Weisungen des Vereinsvorstands, erneut über diese hinwegsetzen würde.
[…]
Es ist scheinheilig und ein schwerwiegender Vertrauensbruch der Mitglieder des Präsidiums und der Geschäftsführung der DFL, sich jetzt auf eine formell wirksame Außenvollmacht von Herrn Kind berufen zu wollen. Denn eine solche Berufung greift nicht, wenn sich jemand treuwidrig vor einer Kenntniserlangung verschließen will. Hier liegt sogar positive Kenntnis vor.
Alles zusammengenommen muss festgestellt werden: Der Beschluss der DFL ist nicht wirksam, was mittlerweile auch zahlreiche Sportrechtsexperten bestätigen, weil die DFL-Verantwortlichen die eigene Satzung betreffend der 50+1-Regel missachten und das uneingeschränkte Weisungsrecht des Muttervereins nicht sichergestellt, sondern sogar proaktiv selber eingeschränkt haben.“