Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.3. wurde in der ARD der Boxkampf von Artur Abraham übertragen. Der Kampf endete damit, dass der zu dem Zeitpunkt zurückliegende Abraham auf seinen am Boden knieenden Gegner einschlug.
Laut der Entscheidung der BLM, die Übertragung der Kämpfe der UFC im DSF im Schnellverfahren zu untersagen, widerspricht ein solches Verhalten (nämlich "das Einschlagen auf einen am Boden liegenden Gegner") "dem Leitbild eines öffentlich-rechtlich getragenen Rundfunks." Ich bin der Meinung, dass dies umso mehr für die ARD gelten sollte. Umso schwerer wiegt es, dass unmittelbar nach dem Kampf das Kinderprogramm begann und somit auch ein Verstoß gegen den Jugendschutz im Raum steht.
Ich fordere Sie deshalb auf, sofort sämtliche Boxübertragungen in der ARD zu verbieten. Eventuell abgeschlossene Verträge mit Boxställen oder Boxverbänden dürfen hier (wie im Fall der UFC) keine Rolle spielen.