Ebay-Frage


X-ecutioner

Nachwuchsspieler
Beiträge
3.313
Punkte
36
Ort
Das Land, wo Milch und Honig fließen.
Vor 1 Monat habe ich ein neues, noch in Folie versiegeltes PS2-Spiel über Ebay verkauft.
Es wurde gekauft, habe meine Bewertung erhalten, usw.

Jetzt, nach 1 Monat meldet sich der Käufer und meint das Spiel funktioniert nicht bzw. kann auf seiner PS2 nicht gelesen werden und möchte nun gerne umtauschen oder Geld zurück verlangen.


Nun, ist das jetzt mein Problem?


und bei der Auktion hatte ich das übliche erwähnt " Dies ist eine Privatauktion, keine Garantie oder Rücknahme...."
 

Barea

Bankspieler
Beiträge
4.477
Punkte
113
wenn du schon bewertet wurdest kann es dir egal sein, erst recht wenn du dir keiner schuld bewusst bist und das ding wirklich neu war und nicht grad aus asien importiert wurde
 

Luke

Bankspieler
Beiträge
1.696
Punkte
113
Ort
a place to get lost
Also ganz so simpel wie Barea würde ich diese Sache nicht sehen.

Ok, das eine ist die erhaltene Bewertung, da kann Dir in der Tat nichts mehr passieren.

Was die rechtliche Sache angeht, halte ich es bei Verkäufen auf ebay damit, dass ich explizit auf die private Natur der entsprechenden Transaktion hinweise. Dies beinhaltet auch, dass ein Käufer bei erfolgreichem Gebot auf jegliche Garantien bei Gebrauchtwaren verzichtet.

Ob es sich hierbei um eine juristisch einwandfreie Formulierung handelt, vermag ich nicht zu beurteilen.

Andererseits ist es schon merkwürdig, dass sich der Käufer erst nach einem Monat meldet. Klingt für mich eher wie: Gekauft, durchgespielt und dann wird versucht das Ding wieder an den Verkäufer zurückzugeben.

Was würde ich machen?
Stelle nochmals klar, dass es sich um einen privaten Kauf handelte und ggf. auch nochmal, dass er sich mit der Gebotsabgabe mit diesen Bedingungen einverstanden erklärt hat.
 

X-ecutioner

Nachwuchsspieler
Beiträge
3.313
Punkte
36
Ort
Das Land, wo Milch und Honig fließen.
Laut Verkäufer ist der Grund das dies ein Geburtstagsgeschenk war.
Der Artikel wurde gekauft, und nach 2 Wochen oder so einem Freund geschenkt, welcher das Spiel ausprobiert hat, jedoch seine PS2 das Spiel nicht lesen konnte.

Das witzige ist, als ich den Artikel versendet habe und nach über 1 Woche meine Bewertung noch nicht erhalten habe, wollte ich mich vergewissern und schrieb den Käufer an um zu erfahren ob die Ware denn angekommen ist und alles ok ist.
Es kam ein "ja, alles super, danke", womit für mich die Sache erledigt war.
 

GHOSTDOG

Nachwuchsspieler
Beiträge
3.829
Punkte
0
So etwas kenne ich. Ich hatte schon mal ein ähnliches Problem mit einem meiner Käufer. Ich hatte ein Paar Schuhe erfolgreich verkauft, für ca. 35 Euro, und es natürlich anschließend ganz normal in Richtung Karlsruhe verschickt. Ungefähr 2 Wochen später meldet sich der Käufer und behauptet, dass die Schuhe immer noch nicht da wären. Komisch, ich hatte doch alles richtig gemacht. Bei unversichertem Versand kann immer etwas "verschwinden". Dann überprüfe ich natürlich nochmal mein Angebot, ob ich auch nichts falsch angegeben hatte bzgl. Versand. Natürlich hatte ich die Schuhe unversichert losgeschickt, aber vers. Versand angegeben :)mensch:). Das war ganz klar mein Fehler. Also Geld zurück und alles gut. :saint:

Bei dir ist es natürlich etwas anderes. Der Artikel ist normal angekommen, so, wie er gekauft wurde. Wenn das Spiel nicht funktioniert (warum auch immer?), oder seine PS2 nicht funktioniert :D , ist das nicht mehr dein Problem. Du hast deine Aufgaben erfüllt. Es war ganz klar eine Privatauktion, ohne Rücknahme. Also würde ich ihm das Geld sicher nicht zurück überweisen. Aber gut, wenn du keine Probleme mit ihm haben möchtest, frag ebay. :saint:
 

tschoess

Nachwuchsspieler
Beiträge
144
Punkte
0
Ort
Österreich
Da brauchst du rein rechtlich gesehen gar nichts machen.

Der könnte ja sogar einfach damit gespielt haben und jetzt will er es wieder ohne Verlust loswerden - also zurück an dich.

Da es OVP war kann er dir auch keinen Vorwurf machen bewußt einen defekten Artikel verkauft zu haben.
 

Arielle

Nachwuchsspieler
Beiträge
10.210
Punkte
0
Ich habe mal eine Bikini mit Parero gekauft (Neuware). Auf diesen Parero hätte ich gut und gerne verzichten können, der war halt dabei. Aber ein Bikini ohne Bikinihose => unanständig. :crazy: weil untragbar, ausser am FKK- strand.

Ich habe den Verkäufer sofort angeschrieben, dass die Hose fehlt und er meinte, seine Eltern wären für 14 Tage in Urlaub gefahren. Ich sollte so lange warten. Nach 14 Tagen, habe ich nochmal angefragt, bekam keine Antwort. Fragte dann ein zweites mal, bekam wieder keine Antwort und habe ihm dann eine s**mäßige Bewertung geschrieben, über die hat er sich dann beschwert. Klar hätte ich das auch zurückschicken können und was weiß ich noch alles......und der ganze Zinober zwecks 15,- €uro....war mir zu blöd.

Das ganze lief für mich unter "sch*** gelaufen".
 

Eric

Maximo Lider
Beiträge
8.855
Punkte
113
Ha, wie aktuell!

Vor gar nicht so langer Zeit hatte ich gleich zwei Modellbausätze ersteigert und sofort das Geld überwiesen. Vom Käufer hörte ich daraufhin nix mehr, auf meine immer drängenderen Mails hat er nichtmal reagiert. Ich hab ihn schliesslich Ebay gemeldet und mir seine Kontaktdaten geben lassen (er hat die 10 -Tagesfrist sich daraufhin gegenüber Ebay zu äussern ohne Reaktion verstreichen lassen) und ihm zwei miese Bewertungen reingedrückt.

Einen Tag später schreibt mich ein anderes seiner "Opfer" an, von wegen er wäre auf meine Bewertung aufmerksam geworden und bei ihm wärs genauso gelaufen. Geld überwiesen und nie mehr was von unserem gemeinsamen Freund gehört. Da haben bei mir dann natürlich die Alarmglocken geläutet.

Wir haben uns beide abgesprochen die Sache bis zum bitteren Ende durchzuziehen. Die Frage war nur, gleich nen persönlicher Besuch und dann Betonschuhe und ne Runde Badespass mit Messer im Rücken, erstmal Moskau-Inkasso vorbeischicken oder es auf dem juristischen Weg versuchen.

Na ja, wir haben dann erstmal letzteres versucht. Ich selber hab ihm nen bösen Brief geschrieben von wegen ich weiss, dass ich nicht der einzige bin mit dem er das abzieht, Rücktritt vom Kaufvertrag nach § 323 BGB wegen entgültiger Verweigerung der Leistungserbringung, hab ne letzte Frist gesetzt das Geld zurückzuerstatten und schon mal angekündigt danach juristische Schritte gegen ihn einzuleiten inkl. ner Anzeige wegen (gewerbsmässigem) Betrug. Das ganze natürlich per Einschreiben mit Rückschein.

Ich hatte das auch wirklich vor. Zwar wäre die Anzeige wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, aber da ich ja mindestens noch ein weiteres Opfer kannte hätte ich auf jeden Fall erstmal die gewerbsmässige Verarsche unterstellt.:saint: Da wird die Polizei ja eher hellhörig.

Zwei Tage später kommt der Postbote und bringt mir die Ware. Bei meinem "Mitopfer" wars genauso.:crazy:

Hab momentan ziemlich die Nase voll von Ebay.

Aber ich sehe schon, das ist imgrunde alles off topic.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

JamiLLX

Bankspieler
Beiträge
23.514
Punkte
113
Hab momentan ziemlich die Nase voll von Ebay.

Aber ich sehe schon, das ist imgrunde alles off topic.

mir gings zwar nicht so wie dir, aber fälschungsverkäufer gibts da massenweise, weswegen ich bei ebay nichts mehr kaufen werde, mal abgesehen von händlern die auch eine garantie anbieten müssen.

die firma ebay und der dazugehörige paypal verein ist für mich zumindest einfach nur das letzte.
 

tschoess

Nachwuchsspieler
Beiträge
144
Punkte
0
Ort
Österreich
Sobalds Probleme gibt hält sich ebay sowieso raus - das kann mich sich mit dem Verkäufer selbst ausschnapsen.

Und warum bei Nichtlieferung der ja schon säumige Verkäufer dann auch noch so lange Zeit bekommt, auf die Unstimmigkeit zu reagieren ist ja sowieso der Witz schlechthin.

Ich verwende nach einer negativen Erfahrung ebay auch nur mehr selten. Nur bei kleineren Beträgen und großer Ersparnis zu einem alternativen Angebot.
 

Raven

Nachwuchsspieler
Beiträge
7.069
Punkte
0
Ort
Wolfsburg
Grade bekommen:

"das eBay-Sicherheitsteam hat fuer Sie eine wichtige Mitteilung zu einem Artikel, auf den Sie geboten haben...

Der Artikel wurde vom eBay-Marktplatz entfernt und Ihr Gebot wurde gestrichen, da das Konto des Verkaeufers von unberechtigten Personen in betruegerischer Absicht verwendet wurde."



hatte online überwiesen, da ist jetzt natürlich nichts mehr zu machen...
betrag waren ca. 85 euro
sollte man da jetzt irgendwas unternehmen oder abhaken unter sammeln von erfahrung...?
 

BBEssen

Nachwuchsspieler
Beiträge
3.275
Punkte
0
Ort
hmm. .....Essen?
Wenn der Account- und Konto-Inhaber den gleichen Namen haben, Anzeige erstatten.

Beim unterschiedlichen Namen (gehackte Accounts) ist es eher weniger ergiebig. Da hilft nur beim nächsten Mal auf solche Kleinigkeiten zu achten.

Wenn die Überweisung noch nicht lange her ist, den Bankberater des Vertrauens kontaktieren. Auch wenn immer behauptet wird, dass nicht zurück gebucht werden kann, geht`s manchmal doch.

Ansonsten gibt es zu (fast) allen Fragen eine interessante Linksammlung unter:

http://members.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=hapila


Vielleicht kann ja mal der Eine oder Andere mitteilen, ob und wie die Links geholfen haben.
 

Raven

Nachwuchsspieler
Beiträge
7.069
Punkte
0
Ort
Wolfsburg
account- und konto-inhaber unterschiedlich.
ok, selbst schuld, da wird nichts mehr zu holen sein. bank hab ich schon angerufen, vielleicht geh ich donnerstag abend nochmal direkt vorbei...
es geht mir gar nicht mal so ums geld, ich ärger mich einfach unheimlich über mich selbst :wall:
 

Arielle

Nachwuchsspieler
Beiträge
10.210
Punkte
0
..... Auch wenn immer behauptet wird, dass nicht zurück gebucht werden kann, geht`s manchmal doch......

:confused:

Rückbuchung geht nicht, wenn das Konto aufgelöst wurde, aber so lange es dieses Konto gibt, kann ich immer rückbuchen, dachte ich zumindest bisher immer.
 

JamiLLX

Bankspieler
Beiträge
23.514
Punkte
113
:confused:

Rückbuchung geht nicht, wenn das Konto aufgelöst wurde, aber so lange es dieses Konto gibt, kann ich immer rückbuchen, dachte ich zumindest bisher immer.

falsch gedacht. das geht nur wenn es innerhalb der "eigenen" bank ist. alles andere benötigt die zustimmung des kontoinhabers auf der gegenseite.

vereinfacht: die sparkasse kann nicht bei postbank konten rumtransferieren, wenn das geld dort angekommen ist, ist es deren angelegenheit.
 

Omega

Fußball-Moderator a.D.
Beiträge
12.475
Punkte
0
Bei Lastschriften geht es. Auch im eigenen Institut darf es eigentlich nicht gehen, denn wenn jemand etwas überweist hat er darauf zu achten, dass es richtig ist. Der Bankangestellte kann schließlich nicht überprüfen, ob ein Rückforderungsanspruch besteht.

Wird in offensichtlichen Fällen aber schon mal gemacht, sollte aber am gleichen Tag sein, damit der Überweisungsempfänger wenig davon mitbekommt.
 

tschoess

Nachwuchsspieler
Beiträge
144
Punkte
0
Ort
Österreich
Falls der Name nicht zum Konto paßt muß die Bank die Überweisung ablehnen und haftet dafür, wenn sie dies nicht überprüft.

Banken sind verpflichtet bei eingehenden Überweisungen den Kontowortlaut zu prüfen.

In dem Fall würd ich mich mal an die Empfängerbank wenden und ihnen das unter die Nase reiben.

Wir (Bank bei der ich in Ö arbeite) haben da nämlich mal ein nettes Schreiben von einem deutschen RA bekommen, der uns auf diesen Fakt hingewiesen hat (war eine Fehlüberweisung = Name und Konto haben nicht zusammengestimmt) und der Empfänger hat die Kohle nicht rücküberwiesen - das hätten sowieso wir sofort machen müssen - nur haben wir halt darauf vertraut, daß unser Kunde das schon macht, wenn er es sagt.
 

tschoess

Nachwuchsspieler
Beiträge
144
Punkte
0
Ort
Österreich
Tja - wie so oft - im Endeffekt entscheidet der Richter - bei uns in Österreich allerdings meist gegen die Bank.

Auf einen Versuch käme es trotzdem an. Ich frag mich nur was der Unterschied sein soll zwischen Online-Überweisung und herkömmlicher - denn für die Empfängerbank macht das keinen Unterschied und es ist oft nichtmal erkennbar wie die Überweisung abgesetzt wurde.
 
Oben