Mazraoui hat ja nicht explizit zu Gewalt aufgerufen, von daher ist sein Verhalten doch juristisch nicht zu beanstanden und komplett von der Meinungsfreiheit gedeckt, oder nicht? Ich bin da nicht wirklich firm, vielleicht kann
@KOH76 oder
@Flöpper oder ein anderer unserer Juristen mal klarstellen, wie das rechtlich zu bewerten ist.
Fall dem so ist, gibt es doch weder Grund, noch Handhabe für irgendwelche arbeitsrechtlichen Konsequenzen und "abschieben" kann man einen EU-Bürger (Mazraoui ist in den Niederlanden geboren und aufgewachsen und hat neben der marokkanischen auch die niederländische Staatsbürgerschaft) wegen einer vielleicht nach dem eigenen Kompass grudfalschen, aber eben erlaubten Meinungsäußerung doch sowieso nicht? Was auch gut so ist, denn egal, wie besch*ssen man seine Haltung finden mag: Recht bemisst sich in Deutschland zum Glück nicht nach einem öffentlichen Empörungslevel, sondern nach Gesetzeslagen.
Ich finde es völlig ok, wenn Kevin Kühnert
»Als jemand, der von Kindesbeinen an dem FC Bayern durchaus verbunden gewesen ist, halte ich es für nicht ausreichend, dass der Verein von Kurt Landauer dazu bislang keine angemessenen Worte findet«
sagt. Eben als jemand, der von Kindesbeinen, etc - also als Privatperson. Als SPD-Generalsekretär hat er mMn dafür keinerlei Mandat. Der CDU-Hinterbänkler Steininger sowieso nicht, aber da ist die populistsiche Grundidee hinter der Äußerung ja eh offensichtlich.
Natürlich wird das intern Thema beim FC Bayern sein, geäußert hat sich der Verein ja auch schon. Natürlich ist das ein Problem, wenn man mit Peretz auch noch einen israelischen TW im Kader hat. Natürlich ist das alles schwierig und natürlich haben die meisten Deutschen (auch ich) sicher eine andere Grundhaltung zu diesem Konflikt und ein anderes Verständnis über die Schuldfrage in diesem elend langen Krieg, als ein Muslim mit marokkanischen Wurzeln.
Trotzdem darf er diese, seine Haltung haben, so lange er nicht zu Gewalt und Terror an Israelis oder Juden im Allgemeinen aufruft. Und er muss sie auch haben dürfen.
Das ist doch die Grundessenz von Meinungsfreiheit: man darf jede Meinung haben, die nicht gegen geltendes Recht verstößt. Man muss natürlich dann mit Kritik leben können. Auch mit deutlichen Reaktionen. Aber Forderungen nach Kündigung oder Ausweisung widersprechen doch unserem ureigensten Rechtsstaatverständnis komplett, oder bin ich mit einem anderen Grundgesetz aufgewachsen, als manche Leute? Und politische Mandatsträger haben sich zu privaten Meinungsäußerungen von Sportlern oder anderen Unterhaltungskünstlern, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen, mal prinzipiell überhaupt nicht zu äußern - jdf ganz sicher nicht in ihrer Funktion (als Privatpersonen können sie das natürlich tun). Oder habe ich da ein falsches, exklusives Rechtsverständnis?