Je zwei Spielsperren gegen Yves Sarault und Philippe Wetzel vom SC Bern
Die beiden Stürmer des SC Bern, Philippe Wetzel und Yves Sarault werden vom Einzelrichter der Nationalliga GmbH, Heinz Tännler, für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele der Nationalliga A gesperrt. Philippe Wetzel hatte im Vorbereitungsspiel gegen die Kloten Flyers vom 30. August 2003 einen Check gegen das Knie des Gegenspielers Dario Kostovic ausgeführt. Yves Sarault checkte im Meisterschaftsspiel der Nationalliga A zwischen den Kloten Flyers und dem SC Bern vom 16. September 2003 den Klotener Philippe Seydoux gegen die Bande.
Der Einzelrichter der Nationalliga GmbH, Heinz Tännler, begründet den Entscheid gegen Philippe Wetzel damit, dass der Check gegen das Knie ein klassisches Beispiel für eine regelwidrige Attacke mit dem Bein, beziehungsweise mit dem Knie auf das Knie des Gegenspielers darstelle. Wetzel wäre in der Lage gewesen, den Zusammenprall zu verhindern, indem er entweder am Gegner vorbeigefahren oder ihn korrekt mit dem Oberkörper attackiert hätte. In der Videosequenz sei eindeutig zu erkennen, dass Wetzel unmittelbar vor dem Aufprall das rechte Bein seitlich „ausfuhr“. Nach Auffassung des Einzelrichters sei das Verhalten von Wetzel eher als unbedarft, denn als bösartig zu bezeichnen. Das Verschulden wiege dennoch nicht unerheblich. Gemäss Arztzeugnis erlitt Dario Kostovic eine sehr schwere Knieverletzung. Philippe Wetzel wird für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele der NLA gesperrt.
In der Angelegenheit Yves Sarault begründet der Einzelrichter seinen Entscheid damit, dass die Analyse der Videosequenz ohne Zweifel ergibt, dass der Bandencheck von Yves Sarault ursächlich für die Verletzung von Seydoux war. Der an der Bande stehende Spieler der Kloten Flyers, der (weil er den Puck gewissermassen mit seinem Körper abdeckte) weder auf eine Attacke gefasst noch darauf vorbereitet war, flog Kopf voran in das Plexiglas und erlitt dabei eine Hirnerschütterung. Nach Auffassung des Einzelrichters Heinz Tännler sei dem Beschuldigten vorzuwerfen, er habe eventualvorsätzlich gehandelt, das heisst, er habe die Verletzung von Seydoux zwar nicht gewollt, sie aber immerhin in Kauf genommen. Der Unrechtsgehalt der Attacke sei erheblich, weil der völlig überraschte Gegenspieler überhaupt keine Chance hatte, der Aktion auszuweichen beziehungsweise deren Folgen abzuwenden. Das Verschulden von Yves Sarault wiege erheblich. Der sehr erfahrene Spieler Sarault musste wissen, dass diese völlig unmotivierte Aktion eine Verletzung verursachen könnte, bzw. würde. Seydoux habe sich in keiner Art und Weise schützen, geschweige denn verteidigen können, heisst es in der Begründung Tännlers. Yves Sarault wird für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele der NLA gesperrt und mit einer Busse von CHF 700.- belegt.
Gegen diese beiden Disziplinarentscheide kann innert fünf Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht des Schweizerischen Eishockeyverbandes (SEHV) erhoben werden.
1. Oktober 2003 / Schweizerische Eishockey Nationalliga GmbH
Quelle
Auch wenn das eine Bernerin bei uns im Chat gerade nicht einsehen wollte - die Strafe gegen Sarault ist wohl noch ganz human - zumindest, nach den Bildern und Berichten die ich von der Aktion gesehen hab - aber live hab ich das natürlich nicht gesehen .....