Federball alias Badminton


Tony Jaa

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Ich bin grundsätzlich gg solche Urteile, weil ich verstehe, dass sich ein Sportler durch Siege nicht schlechter stellen sollte. Das Ganze dürfte ja auch nicht zum ersten Mal passiert sein.
Allerdings haben die Spieler das schön wirklich frech umgesetzt. Bei so einer Darbietung kann man einfach nicht davon ausgehen, dass man nicht bestraft wird.
 

Eric

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Um nochmal auf die von Omega geposteten Regeln zurückzukommen.

Verhaltensregeln für Spieler
.
4. Verstöße des Spielers auf dem Feld und in der Halle
4.1 Unangemessenes Verhalten
4.1.1 Unehrenhaftes und unsportliches Verhalten auf dem Spielfeld und im gesamten Sporthallenbereich
.
.
4.5 Fehlende Bereitschaft, mit vollem Einsatz zu spielen


Badminton Regeln
.
.
16. Fortgesetztes Spiel, schlechtes Betragen und Strafen
Ein Spieler darf nicht:
.
3. sich unsportlich/ungehörig aufführen;
4. sich eines unsportlichen Verhaltens schuldig machen, das nicht anderweitig durch eine Regel abgedeckt ist.

Jede Menge unbestimmte Rechtsbegriffe, die aber nach verständiger Würdigung der Umstände problemlos auf den hiesigen Einzelfall hin ausgelegt werden können. Und gerade weil es sich bei Dingen wie Sportlichkeit, Ehrenhaftigkeit, oder dem Empfinden der Allgemeinheit etc. um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, die sogar einem gewissen gesellschaftlichen Wandel unterliegen, muss man sich den Einzelfall ansehen.

Die Alternative wäre Regeln aufzustellen nach dem Motto: "Wer den Ball fünfmal in Folge ins Netz schlägt handelt unsportlich" (vllt. doch lieber sechsmal?) oder "Wer nicht mindestens 3 Punke pro Satz gewinnt schadet dem Ansehen des ehrenwerten Badminton-Sports".

Solche Regeln würden jedoch bei konsequenter Anwendung zwangsläufig zu unbilligen Härten führen, weil viel zu eng, willkürlich und ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalls. Tritt ein übergewichtiger Hobbyspieler bei Olympia gegen einen Weltklassespieler an ist es durchaus möglich, dass der Hobbyspieler kaum einen Ball übers Netz bekommt. Von unehrenhaftem oder unsportlichen Verhalten kann aber keine Rede sein, da die Umstände einfach ganz andere sind als bei einer Begegnung zwischen Topleuten.

Von daher ist es nur "recht und billig" unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, wann unsportliches Verhalten denn nun genau vorliegt. Und daher ist es auch zwangsläufig erforderlich sich mindestens das Video anzusehen, wenn man irgendeine qualifizierte Aussage zum "Badminton-Skandal" machen will.
 

liberalmente

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Um ehrlich zu sein, sehe ich da überhaupt keinen großen Unterschied zu diesem Fall, eher viele Ähnlichkeiten. Bei Guttenberg war es eben die Häufigkeit der Indizien, die auf ein Abschreiben hinwiesen. Wie willst du denn auch ein Abschreiben beweisen? Keiner hat ihm ja dabei über die Schulter gesehen. Im Prinzip kannst du nicht nachweisen, dass Guttenberg nicht zufällig den selben Gedanken hatte und ihn niederschrieb. Nur die Häufigkeit dieser Fälle hat in unglaubwürdig gemacht.

In diesem Fall ist es doch genauso. Einen Ball ins Netz schlagen - geschenkt. 11 Bälle hintereinander ins Netz - Absicht.

Der Hauptpunkt ist doch der, dass Gutti keine Arbeit vorgelegt hat, die den einfachsten Standards genügen würde. Daher ist es gar keine Frage, dass ihm die Doktorwürde aberkannt wurde. Letztlich hat die Uni Bayreuth ihm dann "bewusstes Vorgehen" unterstellt, aber er wurde vor Gericht nur (zumindest zum größten Teil) wegen Urheberverletzungen angeklagt, die ebenfalls unstrittig waren.

Es ist komplett objektiv feststellbar, dass Guttenberg in einer Häufigkeit, ohne Angabe von Zitaten, abgeschrieben hat, die nicht einmal einer Hausarbeit eines Erstsemester Studenten würdig wäre. Das ist objektiv, im Gegensatz zum subjektiven Empfinden gegenüber den Athleten.

Stop! Was bitte ist denn "klar erkennbar"? Wie soll ich denn in den Kopf des Diebes reinschauen, wann es für ihn klar erkennbar war. Da bitte ich dich mal um eine eindeutige Definition.

Du unterstellst mir hier, ich würde generell keine juristischen Regeln akzeptieren und das ist schlichtweg nicht der Fall. Nur müssen Gesetze gerecht (was bei Kant durch den Kat. Imperativ versucht wird, sicherzustellen) und allgemein anwendbar (Universalisierbarkeitsklausel bei Kant) sein. Die Regel "man darf nichts nehmen, was ein anderer in seiner Tasche, allgemein bei sich (in der Hand, auf dem Kopf usw usw) oder in seiner Wohnung hat" ist sowohl gerecht, da es, angenommen, Privateigentum wird akzeptiert (und das Gegenteil anzunehmen würde hier jetzt zu weit führen), im Interesse aller ist, als auch universell anwendbar, weil es ein klares erlaubt und ein klares nicht-erlaubt gibt.

Und du argumentierst mit Kant. Gerade Kant spricht doch von der Verpflichtung gegegenüber einem "Sittengesetz". Du argumentierst mit ihm, verstehst ihn aber selber nicht. Andere sind jedenfalls nicht deiner Meinung. Treu und Glauben fände Kant scheinbar total super.

Ob du es mir glaubst oder nicht, das Sittengesetz war mir bekannt. :) Nur muss man es auch im richtigen Kontext betrachten. Kant hat eine Ethik verfasst, die der Gesetzgebung klare Richtlinien an die Hand geben sollte (und letztlich gegeben hat), wie gerechte Gesetze aussehen müssen. Und da ist die Universalisierbarkeitsklausel derart stark, dass schwammige Begriffe nahezu keine Chance haben.

Man muss Kant nicht wörtlich nehmen (sonst hätten wir wohl die Todesstrafe in Deutschland ;)), man muss sein System anwenden.

liberalmente, Prinzipien schön und gut, aber in dem Fall ist es wirklich das Spiel selbst, das du dir mal ansehen solltest. Profisport ist eben keine alleinige Sache der Sportler, sondern auch die der Zuschauer und in derem und eigenem Interesse die der Verbände.

In der Praxis mag das stimmen, aber da sind wir wieder beim Gladiatoren Status. Hast du ein Recht darauf, dass Sportler immer alles geben?

Ihr habt allerdings alle nicht verstanden, warum sich liberal das Video nicht ansieht, nämlich nicht, weil er so von seiner Meinung überzeugt ist, sondern weil es aus seiner Argumentationssicht egal ist, WIE schlecht sie gespielt haben, da es für Ihn keine Regelwidrigkeit ist, schlecht zu spielen, bzw. dass man nur die Extremfälle sanktionieren kann.

Die Punkte sehe ich nicht so

Vielen Dank, plissken. Dass du dabei nicht meine Meinung teilst macht diesen Einwurf noch bemerkenswerter. :thumb:

Das Witzige ist ja, dass mente versucht sein "Rechtsempfinden" mit irgendwelchen Philosophen zu begründen, deren Lehre zwar auch Einfluss auf die Gesetzgebeung haben und hatten, kein Frage, aber wie alle extremen Theorien schlicht nicht praktisch umsetzbar sind. Diese Theorien ungefiltert jetzt auf das wahre Leben anwernden zu wollen ist doch völlig absurd, allein schon vor dem Hintergrund, dass diese Theorien ja auch nicht unbestritten sind.

Kant ist keine extreme Theorie. Rousseau, Hegel, Marx - alles (für mich) keine Frage, aber Kant ist keine extreme Theorie. Dafür ist sie zu gut begründet und auf zu festem Fundament.

Und natürlich ist sie nicht unbestritten, keine Philosophie wird je "unbestritten" sein, und wenn es nur die Skeptiker sind, die sie hinterfragen. Das ist ja auch der Unterschied zwischen Philosophie und Religion. :rolleyes:

Zu behaupten, dass man sich den Einzelfall nicht anschauen muss, weil Humes gesetz das nicht erfordert, hat ja schon etwas von relig.. äh philosophischen Fanatismus.

Hier verwechselst du jetzt Humes Gesetz mit a priori, was durchaus einen Unterschied ausmacht. Aber bei so viel Text kann man auch mal durcheinanderkommen. :D Auch wenn du mir so einen Fehler wahrscheinlich links und rechts um die Ohren gehauen hättest. ;)

Der Faktor Mensch wird ja völlig außer acht gelassen:crazy:
Zum Glück ist der Mensch in seiner Gesamtheit ja klüger. Er erkennt, dass er nicht in einer "Laborwelt" lebt und deswegen Stellschrauben braucht, um Theorien anzupassen.

Tja, dummerweise lassen sich außerhalb der "Laborwelt", wie du sie herablassend bezeichnest, elementar wichtige Errungenschaften wie die Menschenrechte nicht begründen. Willst du die auch an Stellschrauben drehenden Menschen überlassen?

Ganz faszinierend fidne ich im Übrigen, dass mente hier solche auslegungen ablehnt, bei Strafmaßen aber vehement mit seinem Rechtsgefühl arbeitet. Da muss er eine zerrissene Seele sein.:saint:

Das ist eine andere Ebene der Diskussion und ich bin mir sicher, dass du das auch weißt. Sobald die Schuld nach gerechten Regeln nachgewiesen ist habe ich nichts gegen harte Strafen, das stimmt. Aber die Diskussion hier dreht sich ja darum, ob man den Athleten die Schuld nachweisen kann.

Die Alternative wäre Regeln aufzustellen nach dem Motto: "Wer den Ball fünfmal in Folge ins Netz schlägt handelt unsportlich" (vllt. doch lieber sechsmal?) oder "Wer nicht mindestens 3 Punke pro Satz gewinnt schadet dem Ansehen des ehrenwerten Badminton-Sports".

Solche Regeln würden jedoch bei konsequenter Anwendung zwangsläufig zu unbilligen Härten führen, weil viel zu eng, willkürlich und ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalls. Tritt ein übergewichtiger Hobbyspieler bei Olympia gegen einen Weltklassespieler an ist es durchaus möglich, dass der Hobbyspieler kaum einen Ball übers Netz bekommt. Von unehrenhaftem oder unsportlichen Verhalten kann aber keine Rede sein, da die Umstände einfach ganz andere sind als bei einer Begegnung zwischen Topleuten.

Bis hier kann ich dir Folgen.

Von daher ist es nur "recht und billig" unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, wann unsportliches Verhalten denn nun genau vorliegt. Und daher ist es auch zwangsläufig erforderlich sich mindestens das Video anzusehen, wenn man irgendeine qualifizierte Aussage zum "Badminton-Skandal" machen will.

Komme aber dann zu einem anderen Schluss. :D

Mir ist schon klar, dass der Sport wie wir ihn kennen mit meinen Voraussetzungen an Sportrechtssprechung nicht funktionieren könnte. Das habe ich aber auch nie bestritten. Ich finde nur, dass man hart daran arbeiten müsste, den Sport wenigstens in die Nähe von ordentlicher Rechtssprechung zu rücken. Da müsste man sicherlich auch theoretisch heikle, pragmatische Entscheidungen treffen.

Wenn ich die Entwicklung auf diesem guten Weg sähe würde ich ja gar nicht motzen. Ich würde vielleicht kritisieren, dass man mehr machen könnte, aber wenigstens wäre der Weg richtig. Nur sehe ich diese Entwicklung nicht, eher das Gegenteil - irgendwelche Funktionäre handeln mehr und mehr im Diktator Modus, weil ihnen keiner etwas tun kann. Vom CAS abgesehen, der tatsächlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Aber was Nützen 3 Schritte nach vorne, wenn in der Praxis zu oft 4 Schritte zurück gemacht werden?
 

samus1

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Es ist komplett objektiv feststellbar, dass Guttenberg in einer Häufigkeit, ohne Angabe von Zitaten, abgeschrieben hat, die nicht einmal einer Hausarbeit eines Erstsemestern würdig wäre. Das ist objektiv, im Gegensatz zum subjektiven Empfinden gegenüber den Athleten.

Wie ist es denn objektiv feststellbar das ihm nicht zufällig genau das selbe eingefallen ist?
 

liberalmente

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Wie ist es denn objektiv feststellbar das ihm nicht zufällig genau das selbe eingefallen ist?

Es gibt gut begründete Regeln, was wissenschaftlicher Standard ist und was nicht. Natürlich wäre es theoretisch denkbar, dass jemand über 80 Seiten hinweg Wort für Wort dasselbe denkt wie 20 verschiedene Autoren.

Nur: es würde nicht den wissenschaftlichen Standards entsprechen, deren Grundsätze in dieser Hinsicht auf einem argumentativ festem Fundament stehen, und dafür wurde Gutti bestraft. In diesem sehr unrealistischen Fall wäre Gutti Unrecht getan. Ich habe aber nie behauptet, dass es in einem Rechtsstaat kein Unrecht geben würde. :licht: Entscheidend ist, dass mit allen Mitteln versucht wird, dieses zu minimieren. Das passiert im Sport nicht, nicht im Ansatz.
 

samus1

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Das ist doch in diesem Fall genau das gleiche. Theoretisch ist es möglich, das weltklasse Spieler 11 mal hintereinander eine Aufgabe vergeben. Badminton-Standards entspricht das aber nicht. Wissenschafltiche Standards besagen ja auch nicht, das man nicht die selben Gedanken haben darf, sondern nur das man nicht abschreiben darf. Wenn jemand ohne Internet irgendwo im nirgendwo Guttenbergs Arbeit geschrieben hätte, würde man nichts dagegen sagen. Guttenberg hintgegen legt man es negativ aus, weil es nahliegender ist das es Betrug war. Genauso ist es hier. Man würde nichts sagen wenn es irgendwelche Kreisklasse Spieler wären, aber bei Weltklasse Spielern muss man von Betrug ausgehen.
 

liberalmente

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Badminton-Standards entspricht das aber nicht.

Definiere die mal bitte für mich, allgemein gültig, wie wissenschaftliche Standards. Für den Dicken Hobby Spieler wie für den GOAT, genauso wie wissenschaftliche Standards für den Erstsemester Studenten wie auch für den Professor gelten.
 

samus1

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Gern, nachdem ich wissenschaftliche Standards genauso allgemein gültig definiert gesehen habe. Meiner Erfahrung nach legt man da bei Erstsemestern auch andere Standards an als bei Promotionsstudenten. Ebenso läuft es im Sport ab. Bei wem welche Standards gelten, leitet sich aus den tatsächlichen Gegebenheiten ab.
 

liberalmente

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Meiner Erfahrung nach legt man da bei Erstsemestern auch andere Standards an als bei Promotionsstudenten.

Man duldet bei Erstsemestern vielleicht eher Fehler, weil man der Ansicht ist, dass sie aus Nicht-Wissen heraus begangen wurden. Ändert aber nichts an den allgemein gültigen Standards an sich. Die es beim Badminton nicht gibt. Falls es sie geben sollte wäre ich erfreut darüber, sie mir mitzuteilen. Vielleicht kann ich dann daraus Standards für Sportarten ableiten, die mich interessieren. :jubel:
 

samus1

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Man duldet bei Erstsemestern vielleicht eher Fehler, weil man der Ansicht ist, dass sie aus Nicht-Wissen heraus begangen wurden.

Damit sagst du es doch selbst. Der jeweils gültige Standard wird subjektiv festgelegt, es gibt bei beidem keine feste Definition. Einem Erstsemster läst man ein nicht gekennzeichnetes Zitat durchgehen und dem Badminton-Amateur die 11 vergebenen Angaben. Bei einem Professor rechnet man das genauso als Betrug an, wie bei einem Profi-Sportler.
 

liberalmente

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Damit sagst du es doch selbst. Der jeweils gültige Standard wird subjektiv festgelegt, es gibt bei beidem keine feste Definition. Einem Erstsemster läst man ein nicht gekennzeichnetes Zitat durchgehen und dem Badminton-Amateur die 11 vergebenen Angaben. Bei einem Professor rechnet man das genauso als Betrug an, wie bei einem Profi-Sportler.

Wir könnten das sicherlich ewig weiterführen, ohne zu einem Ergebnis zu kommen, müssen wir wegen mir nicht machen. Fakt ist, dass es niedergeschriebene Standards gibt, an die sich der Erstsemester auch halten muss. Dass dabei natürlich mal ein Auge zugedrückt wird ist logisch, aber der Erstsemester muss sich daran halten und muss nicht irgendwelchen anderen Standards folgen.

Solche Standards hat Badminton, wie auch die meisten (alle?) anderen Sportarten nicht, weil man Amateurspieler und Weltmeister nur schwer unter einen Hut bekommt.
 

Omega

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Definiere die mal bitte für mich, allgemein gültig, wie wissenschaftliche Standards. Für den Dicken Hobby Spieler wie für den GOAT, genauso wie wissenschaftliche Standards für den Erstsemester Studenten wie auch für den Professor gelten.
Fall: Ein Kind droht in einem Bdesee zu ertrinken. Am Rand stehen ein Nichtschwimmer, ein schelchter Schwimmer und ein ausgebildeter Rettungsschwimmer, der dort privat ist. Andere Hilfe ist nicht einholbar.
Da hätte ich geren einen objektiven Standard, ob gerettet werden muss.

Und bei dem Diebstahlsfall darf ich dann Fahrräder stehlen, die an einem Baum lehnen? Ist ja nicht in einer Wohnung.

Und wenn ich es nur am fremden Eigentum festmache. Darf ich dann das Fahrrad auch nicht nehmen, um z. B. Hilfe für einen Verletzten zu holen?
 

liberalmente

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Fall: Ein Kind droht in einem Bdesee zu ertrinken. Am Rand stehen ein Nichtschwimmer, ein schelchter Schwimmer und ein ausgebildeter Rettungsschwimmer, der dort privat ist. Andere Hilfe ist nicht einholbar.
Da hätte ich geren einen objektiven Standard, ob gerettet werden muss.

Rawls definiert die natürliche Pflicht, anderen zu helfen, wenn diese in Not oder Gefahr ist, vorausgesetzt, es ist ohne ungebührliche eigene Gefährdung und Schädigung möglich. Er setzt diese natürliche Pflicht noch vor die Institutionen und damit von diesen unabhängig als zwischenmenschliche Pflicht. Dem würde ich mich anschließen.

Sehe da auch das Problem nicht. Der Rettungsschwimmer ist verpflichtet, dem ertrinkenden Kind zu helfen. Wenn er es nicht tut benötigt er eine sehr gute und allgemein nachvollziehbare Erklärung dafür.

Die anderen beiden müssen nicht helfen, da sie sich selbst gefährden müssten.

Darf ich dann das Fahrrad auch nicht nehmen, um z. B. Hilfe für einen Verletzten zu holen?

Primär erst einmal nicht, aber wenn man das Fahrrad nimmt und später zurückbringt sehe ich nicht, wo man Probleme bekommt. Solange man nachweisen kann, dass man einem verletzten geholfen oder dies zumindest versucht hat.

Ich verstehe aber ehrlich gesagt den Punkt nicht, den du machen willst.
 

Omega

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Rawls definiert die natürliche Pflicht, anderen zu helfen, wenn diese in Not oder Gefahr ist, vorausgesetzt, es ist ohne ungebührliche eigene Gefährdung und Schädigung möglich. Er setzt diese natürliche Pflicht noch vor die Institutionen und damit von diesen unabhängig als zwischenmenschliche Pflicht. Dem würde ich mich anschließen.
Dann gibt es also doch unterschiedliche Maßstäbe bei Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten? arum gilt das bei Schwimmern und nicht bei Badmintonspielern?

Sehe da auch das Problem nicht. Der Rettungsschwimmer ist verpflichtet, dem ertrinkenden Kind zu helfen. Wenn er es nicht tut benötigt er eine sehr gute und allgemein nachvollziehbare Erklärung dafür.

Die anderen beiden müssen nicht helfen, da sie sich selbst gefährden müssten.
Aussage des Rettungsschwimmers: "Ich dachte, ich würde mich selbst gefährden" Keine weitere Aussage.

Primär erst einmal nicht, aber wenn man das Fahrrad nimmt und später zurückbringt sehe ich nicht, wo man Probleme bekommt. Solange man nachweisen kann, dass man einem verletzten geholfen oder dies zumindest versucht hat.

Ich verstehe aber ehrlich gesagt den Punkt nicht, den du machen willst.

Moment, du hast doch eine klare Regel gefasst
In dem man als nachvollziehbare Regel festschreibt, dass man sich auch nicht nur kurzfristig, ohne die Erlaubnis des anderen, fremdes Eigentum, das klar erkennbar fremdes Eigentum ist (weil es sich bspw in einer Tasche befindet), aneignen darf.

Und was gilt eigentlich, wenn das Fahrrad ziemlich schrottreif aussieht?
 

Dorian Gray

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@liberalmente

Mal so aus Interesse. Studierst du Philosophie? Oder liest du die ganzen Klassiker einfach so privat in den Halbzeitpausen der 1645 Fußballspiele, die du dir im Jahr reinziehst? ;)
 

Lord Krachah

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Die Regel "man darf nichts nehmen, was ein anderer in seiner Tasche, allgemein bei sich (in der Hand, auf dem Kopf usw usw) oder in seiner Wohnung hat" ist sowohl gerecht, da es, angenommen, Privateigentum wird akzeptiert (und das Gegenteil anzunehmen würde hier jetzt zu weit führen), im Interesse aller ist, als auch universell anwendbar, weil es ein klares erlaubt und ein klares nicht-erlaubt gibt.

Diesen Rechtssatz gibt es aber einfach nicht. Denn man darf sehr wohl fremde Sachen an sich nehmen. Nur wenn man sie sich zueignen möchte, macht man sich strafbar. Das von dir angenommene A läuft mit Schmuck aus einer Wohnung und macht sich somit strafbar stimmt nicht. Nur wenn er diesen Schmuck für sich oder einen anderen verwerten möchte, macht er sich strafbar. Daran kann man erkennen, dass man selbst bei einer eigentlich so klaren Regel wie der Diebstahlsverbotsnorm ohne Interpretationen des Lebenssachverhalts nicht auskommt. Nichts anderes ist beim Badminton geschehen.
 

Tim B.

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Es hat wohl so ziemlich JEDER Sport, Badminton auf alle Fälle, das wurde hier gepostet, Klauseln in seiner Satzung, die unsportliches Verhalten verbieten und Sanktionen nach sich ziehen.

Die Spielerinnen wurden verwarnt, mit der mehrfach wiederholt Androhung von Disqualifikation. Es mag sein, daß die chinesischen Spielerinnen bei dieser Entscheidung keine Freiheit hatten, also daß es vom Sportministerium vorgegeben war. Das ist dann aber ein chinesisches Problem.

Natürlich ist "unsportlich" ein wenig präziser Begriff, aber es ist davon auszugehen, daß zumindest ein Sportgericht in dem Fall diese Badminton-Spiels zu dem Ergebnis käme, daß der Tatbestand erfüllt ist. Insbesondere in Anbetracht der öffentlich zu Protokoll gegeben Geständnisse einiger Beteiligter.

Sportgerichte sind keine Gerichte im Sinne der Judikative. Sie müssen demnach auch nicht deren Standards gerecht werden. Es wird im Sport ja gerne mal abseits der puren Objektivität entschieden, z.B. wenn "Absicht" unterstellt wird.

Ich wüsste auch nicht, wie die Sportlerinnen dagegen klagen sollten. Und vor allem: wo.

Welche Gerichtsbarkeit ist denn anwendbar? Die Englische, wegen dem Austragungsort? Die Malayische, weil dort der asiatische Verband registriert ist? Die Schweizerische, als Sitz des IOC?
Ob sich z.B. ein englisches Gericht der Wahrheitsfindung befähigt fühlt, wenn chinesische Spieler von malaysischen Offiziellen für ein nach Satzung schwammig definiertes Vergehen verurteilt werden, möchte ich bezweifeln.
Zumal dann das Problem der Vollstreckbarkeit bleibt, sprich, wie wollte das englische Gericht die Ansprüche durchsetzen lassen?

Man kann sich stundenlang über die rechts-philosophischen Probleme der Entscheidung unterhalten, aber meistens muss die Theorie hinter der Praxis zurückstehen. Zur Zeit ist es eben eher ein Problem, daß die Spielerinnen absichtlich verloren haben - es wurde ja zugegeben - und deswegen schickt man sie nach Hause. Wenn sich Fälle häufen, in denen Sportler aus anderen (politischen) Motivationen disqualifiziert werden, kann man darüber diskutieren, ob man die Kriterien der Unsportlichkeit präzisieren muss.
Man muss sich aber keine Probleme machen, wo keine sind.
 

liberalmente

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Dann gibt es also doch unterschiedliche Maßstäbe bei Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten? arum gilt das bei Schwimmern und nicht bei Badmintonspielern?

Aussage des Rettungsschwimmers: "Ich dachte, ich würde mich selbst gefährden" Keine weitere Aussage.

Der Schwimmer hat die Pflicht, zu versuchen, das Kind zu retten. Genauso wie die Badminton Spieler die Pflicht hatten, zu versuchen, das Spiel zu gewinnen. Ob der Schwimmer das Kind erfolgreich gerettet hat wäre juristisch wohl irrelevant. Du kannst mich gerne korrigieren, aber ich bezweifle, dass ihn irgendein Gericht der unterlassenen Hilfeleistung verurteilen würde, wenn er das Kind nicht rettet, solange er es versucht hat.

Gleichzeitig kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand verurteilt werden würde, wenn er nicht schwimmen kann und dem Kind deswegen nicht hilft.

Deswegen passt dein Vergleich auch nicht, wenn man näher hinschaut. Ich habe nicht behauptet, dass die Badminton Spieler das Recht gehabt hätten, nicht anzutreten und das Spiel so zu verlieren. Dagegen kann man vorgehen, das ist ein objektives Kriterium. Zu sagen, sie hätten objektiv nicht alles gegeben, das ist das Problem, was ich damit habe.

Nun magst du den Fall konstruieren, dass der Rettungsschwimmer schwimmt, aber sich für "jeden" erkennbar keine Mühe gibt. Würde zwar keinen Sinn ergeben, aber OK. Der entscheidende Punkt hierbei wäre: Im jedem sportlichen Duell gibt es einen Verlierer. Den muss es geben (den Fall des Unentschieden, den es in manchen Sportarten gibt, außen vor gelassen). Es gibt aber nicht in jedem Fall eines ertrinkenden Kindes ein totes Kind.

:crazy:, ich weiß, aber so ist nunmal der konstruierte Fall, ich hoffe du verstehst, auf was ich hinaus will.

Und was gilt eigentlich, wenn das Fahrrad ziemlich schrottreif aussieht?

:confused:

Das von dir angenommene A läuft mit Schmuck aus einer Wohnung und macht sich somit strafbar stimmt nicht. Nur wenn er diesen Schmuck für sich oder einen anderen verwerten möchte, macht er sich strafbar.

Wenn jemand den Schmuck aus der Wohnung eines anderen nimmt, ohne sich oder jemand anderes bereichern zu wollen, und er erwischt wird, wird er verurteilt. Wäre dann, wie im Falle von dem konstruierten Guttenberg Fall weiter oben, ein bedauerliches Fehlurteil. Ich habe aber, um das zu wiederholen, nie behauptet, es gebe eine Idealgerechtigkeit vor Gericht. Ordentliche Gerichte geben sich aber Mühe, Fehlurteile zu vermeiden. Vielen Sportgerichten ist das aber leider zu oldschool. :rolleyes:

@ Tim B.

Kein Vorwurf (wirklich nicht), aber das wurde hier im Thread schon ausdiskutiert. Dass die Entscheidung nach aktueller Lage der Sportgerichtsbarkeit möglich und vielleicht sogar folgerichtig (angesichts früherer Urteile etc.) ist steht nicht zur Debatte. Mir geht es darum, ob das richtig ist (normativ, nicht deskriptiv).
 

Tim B.

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Mir geht es darum, ob das richtig ist (normativ, nicht deskriptiv).

Das ist doch ganz einfach: die Sportler unterwerfen sich der Sportsgerichtbarkeit. Müssen sie prinzipiell nicht, sie könnten auch einen eigenen Verband gründen. Und dann hätte dieser Verband natürlich auch Regeln. Aber vielleicht andere.

Die Regeln besagen, daß unsportliches Verhalten nicht toleriert wird. Sie mögen sich nicht sicher gewesen sein, ob absichtliches Verlieren als unsportlich gilt. Deswegen wurde es ihnen von einem Offiziellen mehrfach und in aller Deutlichkeit ("You could be disqualified for this!") gesagt.
Zu dem Zeitpunkt haben sie keine Ausrede mehr.

Jetzt führst du das Argument an: Wie will man objektiv entscheiden, ob sie ihr Bestes geben? In diesem Fall war das einfach, weil es zugegeben wurde. Ist also eigentlich überhaupt kein Problem.

Wenn sie sich das nächste Mal cleverer anstellen - also Aufschläge nicht einfach ins Netz ballern und es hinterher schön abstreiten - wird man da auch nichts machen können.

Nehmen wir mal an, Roger Federer ist mit der Schiedsrichterleistung unzufrieden. Plötzlich pfeffert er einen Ball direkt auf den Umpire. Dieser kuckt böse, Federer entschuldigt sich - kein Problem. Gleich im nächsten Ballwechsel wieder ein harter Ball direkt auf den Stuhl. Das Publikum buht, der Schiri steigt ab, verwarnt Federer der entschuldigt sich. Gut. Ein normaler Ballwechsel folgt, danach wieder: Ball auf Schiri. Dieser disqualifiziert jetzt Federer wegen unsportlichem Verhalten.
Kann man Federer Absicht beweisen? Natürlich nicht.
Aber die Erfahrung zeigt, daß es unwahrscheinlich ist, daß einem Profi dreimal hintereinander so ein Schnitzer passiert. Es wird Federer dazu noch angelastet werden, daß er ein Motiv hatte.

Hier das Gleiche. JEDER Badmintonspieler sieht, daß das Absicht ist. Subjektiv. Dazu das Motiv, bei sicherem Weiterkommen einem schweren Gegner ausweichen zu wollen.
Das reicht halt einfach.

100% Gerechtigkeit wird so oder so nie gewährleistet sein, aber aus praktischer Sicht ist der Ausschluß der Sportler die bessere Wahl.
 
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