Würde mich überraschen, wenn der BDB da nicht in Berufung geht.
Fraglich ist da einfach, was "maßgebliche Anti-Doping-Bestimmungen" sind. Ebenso wie z.B. auch beim Wilder-Povetkin-Fall ist vielleicht auch hier etwas unklar, wessen Regularien nun zu beachten sind.
Der BDB verbietet angeblich laut seiner Satzung den Einsatz von Methylsynephrin ... auch die WADA verbietet den Einsatz dieser Substanz. Deswegen änderte der BDB als beaufsichtigende Kommision den Kampf in ein No Contest.
Die IBF jedoch hat die bei Soliman gefundene Substanz jedoch nicht auf seiner Doping-Liste stehen ... und es war ein IBF-Ausscheidungskampf. Deswegen hatte ja Sturm eine Pflichtverteidigung gegen Soliman zu bestreiten, nachdem er gegen Barker in dessen freiwilliger Titelverteidigung gewonnen hatte (Sturms letzter richtiger Sieg).
Soliman hatte den ersten Platz im IBF-Ranking ja schon dank dem Sieg über Lorenzo beansprucht ... boxte aber freiwillig einen weiteren Ausscheidungskampf gegen Sturm. Die IBF sperrte Soliman nicht (wie der BDB für Kämpfe in Deutschland).
Solimans Anwälte versuchen nun sicherlich Schadensersatz einzuklagen ... von wegen entgangener Einnahmen und so weiter. Allerdings ist schwer zu beziffern, was Soliman da entgangen sein soll. Die IBF hatte ihn ja nicht gesperrt und er behielt seine #1-Position. Somit blieb er der Gegner in der nächsten IBF-Mittelgewichts-Pflichtverteidigung. Die Annulierung des Kampfes durch den BDB hatte hierran nichts geändert.
Ich wage zu bezweifeln, dass Soliman einen Kampf gegen Gaele oder Barker bekommen hätte, wenn der BDB nicht das Ergebnis geändert hätte. Dass er ausgerechnet gegen Sturm um den IBF-Titel boxen durfte war für Soliman vielleicht sogar von Vorteil.
Vielleicht versucht man Schadensersatz wegen Rufschädigung einzuklagen ... allerdings darf man bedenken, dass das Kieler Urteil nichts daran ändert, dass Soliman eine Substanz eingenommen hat, die abseits der IBF in vielen Doping-Listen steht. Die Ursache für eine etwaige Rufschädigung liegt also in erster Linie bei Soliman ... und nicht darin, welche Doping-Bestimmungen (BDB oder IBF) maßgeblich sind.