O-Scoring: Stieglitz vs. Khomitsky & Hammer vs. Mathis, 26.07.2014, Dessau


Heinrich1

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Wir sind da in einem Grenzbereich:

Ne, wir sind da nicht in einem "Grenzbereich".

Wir sind da in einem Grenzbereich: Wie wird denn ein Schlag gewertet, der wohl mit der einen Seite des Handschuhs noch am Ohr ist aber mit der Mitte schon dahinter? Ab wann genau wird ein Schlag als Hinterkopf-Schlag gezählt?

Zum einen eine feste Behauptung aufstellen und dann anschließend mit 2 Fragen offenbaren, dass man keinen Plan hat. :laugh2:
 

Heinrich1

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Aber Axel war mal wieder klasse. Trotz nicht unerheblichem suggestiven Wirken des Sat1 Moderators, blieb er bei seiner Meinung, dass die Disqualifikation nicht in Ordnung war.
 

jkd

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überführung durch 100%ige beweislast

:D stelle mir Roberts beim kopfschütteln vor. passt beweislage besser?

alles ne sache des bewusstseins. zwischen der bewussten verwendung von worten und dem bewussten einsatz von distanz, timing und bewegung, gibt es nur dann einen unterschied, wenn man sich in letzteren in vollendung versuchen will. denn dann hat letzteres weniger mit systemen als mit selbstbewusstsein zu tun.
 

Totto

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Zum einen eine feste Behauptung aufstellen und dann anschließend mit 2 Fragen offenbaren, dass man keinen Plan hat. :laugh2:
Jo - wenn Du richtig gelesen hättest, was ich geschrieben habe (nicht, was Du vielleicht lesen wolltest?), hättest Du auch gemerkt, dass sich beides nicht widerspricht. Wie ist denn nun genau die Definition? Zählt "hinterm Ohr" nun als Hinterkopf oder nicht? Was zählt - die Seite oder die Mitte des Handschuhs? Ich gebe zu, dass ich nicht weiß, ob dies überhaupt im Detail definiert ist. Und - was ist nun?
 

Der alte Mann

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Das Verhalten von WBF und BDB erscheint generös/fair, ist es aber nicht. Spätestens das Videostudium bringt den eindeutigen Beweis. Klar ist auch, dass Hammer nach dem KO-Schlag zu Boden geht und eben nicht mehr kampffähig ist. Somit hätte das Urteil in einen KO-Sieg für Mathis umgewandelt werden müssen, alles Andere ist Mumpitz.
Naja ein KO kann es auch nicht sein. Dafür muss man meines Wissens nach ausgezählt werden. Es gibt ja nicht umsonst die 10sec um wieder hoch zu kommen.
 

Roberts

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Naja ein KO kann es auch nicht sein. Dafür muss man meines Wissens nach ausgezählt werden. Es gibt ja nicht umsonst die 10sec um wieder hoch zu kommen.

Von dem Zeitpunkt an, an dem Küchler hätte anfangen müssen Hammer auszuzählen, bis zu dem Punkt, an dem sie wackelig auf die Beine kommt, vergehen anhand der mitlaufenden Uhr ca. 20 Sekunden. Es ist erkennbar, dass Hammer KO ist. Besteht für den Ringrichter die Pflicht zu zählen, wenn erkennbar ist, dass der Boxer oder die Boxerin gar nicht mehr rechtzeitig wieder hochkommen kann, geschweige denn anschließend wieder kampffähig ist?
 
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Easy

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Von dem Zeitpunkt an, an dem Küchler hätte anfangen müssen Hammer auszuzählen, bis zu dem Punkt, an dem sie wackelig auf die Beine kommt, vergehen anhand der mitlaufenden Uhr ca. 20 Sekunden. Es ist erkennbar, dass Hammer KO ist. Besteht für den Ringrichter die Pflicht zu zählen, wenn erkennbar ist, dass der Boxer oder die Boxerin gar nicht mehr rechtzeitig wieder hochkommen kann, geschweige denn anschließend wieder kampffähig ist?

Küchler hat doch allein schon 15 sek. gebraucht, um sich das richtige Urteil für den Kampfabbruch und eine Begründung dafür auszudenken.

Hammer war sogar noch in der Ecke wackelig, wobei da auch einiges noch gespielt war, da sie ja dann wusste, dass es keine KO gegen sie wird. Da will man halt nochmal zeigen, wie schlimm doch die Aktion, die zur Disqualifikation geführt hat war...
 
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