Tour de Lennard
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Kam in der relativ kurzen Zeit, wo ich das Kunstturnen sah, relativ häufig vor, dass Einspruch gegen eine Wertung erhoben wurde und diese teilweise korrigiert wurde.Zum Thema nicht messbare und eventuell subjektive Bewertungen passt diese aktuelle Meldung:
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Das betrifft aber den technischen Teil der Bewertung. Da wurden schlicht Elemente als ungültig gewertet, was sich zum Teil in der Nachbetrachtung als falsch heraus gestellt hat. Die subjektivere B-Note kann nicht angefochten werden.
Grundsätzlich finde ich das schon ganz gut, dass man da überhaupt Einspruch einlegen kann, zumal offensichtlich recht häufig berechtigt. Blöd, dass in dem Fall vier Sekunden zu spät.