Benjamin
Zahlenfreund
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Wie wir aus der Vergangenheit wissen, sind die Kriterien, nach denen die Anzahl der Olympia-Starter berechnet wird, die jedes Land stellen darf, alles andere als einfach. Bei der FIS ist vor wenigen Stunden ein Dokument veröffentlicht worden, in dem das Verfahren für Pyeongchang 2018 erläutert wird. Tatsächlich gibt es ein paar kleine Unterschiede zum System von Sotschi. Die Quelle habe ich nur auf englisch gefunden, ich übernehme daher keine Gewähr für die Richtigkeit meiner Angaben.
Quelle:
QUALIFIKATION SYSTEM FOR THE XXIII. OLYMPIC WINTER GAMES PYEONGCHANG 2018
1. Wettkämpfe
Im Programm stehen bei den Herren zwei Einzelwettkämpfe, davon einer auf der Großschanze, der andere auf der Normalschanze. Außerdem findet wie immer ein Teamspringen statt. Die Damen tragen einen Einzelwettkampf auf der Normalschanze aus. Ein Mixed-Teamspringen taucht weiterhin nicht im Programm auf.
2. Teilnehmerbegrenzung
Das IOC unterscheidet (und das ist neu!) zwischen "competing athletes" (Wettkampfspringern) und "alternate athletes" (Ersatzspringern). Insgesamt dürfen maximal 65 Wettkampfspringer bei den Herren und 35 Wettkampfspringerinnen bei den Damen nominiert werden.
Dabei darf kein Land mehr als 4 Herren und 4 Damen nominieren. In den Einzelwettkämpfen darf kein Land mehr als 4 StarterInnen an den Start bringen. Ein persönliches Startrecht der Titelverteidiger gibt es im Gegensatz zu den Weltmeisterschaften also nicht. Wie viele Starter jedes einzelne Land tatsächlich an den Start bringen kann, hängt hauptsächlich vom Erfolg im Weltcup ab - das genaue Verfahren wird in Abschnitt 4 beschrieben.
Damit nicht aufgrund einer Verletzung die Teilnahme eines Teams am Teamspringen gefährdet ist, darf außerdem jedes Land, das eine Quote von 4 Wettkampfspringern hat, zusätzlich einen Ersatzspringer nominieren. Dieser Ersatzspringer darf an den Trainings teilnehmen; zum Einsatz kommt er aber nur, wenn einer der Wettkampfspringer krank wird oder sich verletzt.
Im Klartext: So wie ich das Dokument verstehe, wird es - anders als bisher - nicht mehr möglich sein, dass ein Trainer das Training abwartet, bevor er sich endgültig entscheidet, wer in der Qualifikation an den Start geht. Es muss bereits vorher feststehen, wer Wettkampfspringer und wer Ersatzspringer ist.
3. Grundvoraussetzungen für die Starter
Alle TeilnehmerInnen müssen vor dem 1. Januar 2003 geboren sein (das ist also die gleiche Altersbeschränkung wie beim Weltcup). Außerdem müssen sie irgendwann in ihrer Laufbahn mal einen Weltcup- oder SGP-Punkt geholt haben oder einen COC-Punkt innerhalb des Qualifikationszeitraums, welchen von Juli 2016 bis zum 21. Januar 2018 geht.
4. Starterquotenberechnung
Zur Berechnung der Starterquoten wird die "Olympic Quota Allocation List" verwendet. Hierzu werden alle Weltcup-Punkte der Saison 2016/17 und alle Weltcup-Punkte, die in der Saison 2017/18 bis zum 21. Januar 2018 gesammelt werden, zusammen gezählt. Ob auch die SGP-Punkte zählen, geht nicht ganz klar aus dem Dokument hervor, der SGP wird zwar nirgendwo erwähnt, andererseits beginnt der Qualifikationszeitraum im Juli...
Man geht nun diese Liste Springer für Springer durch (anfangend beim Besten) und zählt die Springer für jede Nation, um Anzahl der maximal zu nominierenden Springer zu ermitteln. Sobald ein Land die maximale Quote von 4 erreicht hat, werden alle weiteren Springer dieses Landes ignoriert.
Dieses Verfahren wird zunächst fortgesetzt, bis man insgesamt 55 Springer durchgezählt hat (in der Regel dürfte man dann bereits deutlich jenseits des 55. Platzes liegen, da ja einige Springer ignoriert wurden). Sollten zu diesem Zeitpunkt nicht wenigstens 12 Länder eine Quote von mindestens 4 haben, so erhalten zunächst die Länder mit der Quote 3 einen zusätzlichen Quotenplatz, um ein Team stellen zu können (wenn das immer noch nicht ausreichen sollte, um auf 12 Teams zu kommen, werden vermutlich auch Teams mit Quote 2 berücksichtigt usw.).
Anschließend geht die Quotenberechnung weiter wie zuvor (Durchgehen der Liste), bis insgesamt 65 Quotenplätze vergeben sind. Sollte die WRLO zu Ende sein, bevor 65 Quotenplätze vergeben sind, wird die COC-Wertung herangezogen (auch hier die Summe beider Saisons). Korea als Gastgebernation darf auf jeden Fall einen Springer und eine Springerin stellen, so lange sie die Grundvoraussetzungen erfüllen (allerdings nicht automatisch ein Team, das ist auch eine kleine Änderung gegenüber dem letzten Mal).
Bei den Damen ist die Berechnung deutlich einfach - hier geht man die Liste einfach durch, bis - unter Berücksichtigung der ignorierten Damen - eine Quote von 35 Teilnehmerinnen erreicht ist.
Für Damen und Herren gilt: Falls ein Land die ihm zustehende Starterquoten nicht voll ausnutzt, rücken einfach die nächsten Länder auf der Warteliste nach.
Quelle:
QUALIFIKATION SYSTEM FOR THE XXIII. OLYMPIC WINTER GAMES PYEONGCHANG 2018
Starterquotenberechnung für die Olympischen Winterspiele 2018 in Pyeongchang
1. Wettkämpfe
Im Programm stehen bei den Herren zwei Einzelwettkämpfe, davon einer auf der Großschanze, der andere auf der Normalschanze. Außerdem findet wie immer ein Teamspringen statt. Die Damen tragen einen Einzelwettkampf auf der Normalschanze aus. Ein Mixed-Teamspringen taucht weiterhin nicht im Programm auf.
2. Teilnehmerbegrenzung
Das IOC unterscheidet (und das ist neu!) zwischen "competing athletes" (Wettkampfspringern) und "alternate athletes" (Ersatzspringern). Insgesamt dürfen maximal 65 Wettkampfspringer bei den Herren und 35 Wettkampfspringerinnen bei den Damen nominiert werden.
Dabei darf kein Land mehr als 4 Herren und 4 Damen nominieren. In den Einzelwettkämpfen darf kein Land mehr als 4 StarterInnen an den Start bringen. Ein persönliches Startrecht der Titelverteidiger gibt es im Gegensatz zu den Weltmeisterschaften also nicht. Wie viele Starter jedes einzelne Land tatsächlich an den Start bringen kann, hängt hauptsächlich vom Erfolg im Weltcup ab - das genaue Verfahren wird in Abschnitt 4 beschrieben.
Damit nicht aufgrund einer Verletzung die Teilnahme eines Teams am Teamspringen gefährdet ist, darf außerdem jedes Land, das eine Quote von 4 Wettkampfspringern hat, zusätzlich einen Ersatzspringer nominieren. Dieser Ersatzspringer darf an den Trainings teilnehmen; zum Einsatz kommt er aber nur, wenn einer der Wettkampfspringer krank wird oder sich verletzt.
Im Klartext: So wie ich das Dokument verstehe, wird es - anders als bisher - nicht mehr möglich sein, dass ein Trainer das Training abwartet, bevor er sich endgültig entscheidet, wer in der Qualifikation an den Start geht. Es muss bereits vorher feststehen, wer Wettkampfspringer und wer Ersatzspringer ist.
3. Grundvoraussetzungen für die Starter
Alle TeilnehmerInnen müssen vor dem 1. Januar 2003 geboren sein (das ist also die gleiche Altersbeschränkung wie beim Weltcup). Außerdem müssen sie irgendwann in ihrer Laufbahn mal einen Weltcup- oder SGP-Punkt geholt haben oder einen COC-Punkt innerhalb des Qualifikationszeitraums, welchen von Juli 2016 bis zum 21. Januar 2018 geht.
4. Starterquotenberechnung
Zur Berechnung der Starterquoten wird die "Olympic Quota Allocation List" verwendet. Hierzu werden alle Weltcup-Punkte der Saison 2016/17 und alle Weltcup-Punkte, die in der Saison 2017/18 bis zum 21. Januar 2018 gesammelt werden, zusammen gezählt. Ob auch die SGP-Punkte zählen, geht nicht ganz klar aus dem Dokument hervor, der SGP wird zwar nirgendwo erwähnt, andererseits beginnt der Qualifikationszeitraum im Juli...
Man geht nun diese Liste Springer für Springer durch (anfangend beim Besten) und zählt die Springer für jede Nation, um Anzahl der maximal zu nominierenden Springer zu ermitteln. Sobald ein Land die maximale Quote von 4 erreicht hat, werden alle weiteren Springer dieses Landes ignoriert.
Dieses Verfahren wird zunächst fortgesetzt, bis man insgesamt 55 Springer durchgezählt hat (in der Regel dürfte man dann bereits deutlich jenseits des 55. Platzes liegen, da ja einige Springer ignoriert wurden). Sollten zu diesem Zeitpunkt nicht wenigstens 12 Länder eine Quote von mindestens 4 haben, so erhalten zunächst die Länder mit der Quote 3 einen zusätzlichen Quotenplatz, um ein Team stellen zu können (wenn das immer noch nicht ausreichen sollte, um auf 12 Teams zu kommen, werden vermutlich auch Teams mit Quote 2 berücksichtigt usw.).
Anschließend geht die Quotenberechnung weiter wie zuvor (Durchgehen der Liste), bis insgesamt 65 Quotenplätze vergeben sind. Sollte die WRLO zu Ende sein, bevor 65 Quotenplätze vergeben sind, wird die COC-Wertung herangezogen (auch hier die Summe beider Saisons). Korea als Gastgebernation darf auf jeden Fall einen Springer und eine Springerin stellen, so lange sie die Grundvoraussetzungen erfüllen (allerdings nicht automatisch ein Team, das ist auch eine kleine Änderung gegenüber dem letzten Mal).
Bei den Damen ist die Berechnung deutlich einfach - hier geht man die Liste einfach durch, bis - unter Berücksichtigung der ignorierten Damen - eine Quote von 35 Teilnehmerinnen erreicht ist.
Für Damen und Herren gilt: Falls ein Land die ihm zustehende Starterquoten nicht voll ausnutzt, rücken einfach die nächsten Länder auf der Warteliste nach.
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