Onkelz mag ich eigentlich nicht (mehr) sonderlich, obwohl ich aus der Zone bin, die sind mir zu aufgeblasen und das Gepose und dieses "wir gegen alle"-getue geht mir auf'n Nerv. Das erinnert mich zu sehr an Schützenvereine. Diese "rechts oder nicht"-Diskussion ist ja schon ewig alt; ich hab mal einen Studenten mitgenommen und der wollte echt aussteigen, weil ich Onkelz im Auto laufen hatte. Was ein Protest!
Letztendlich ist es aber auch ein Dilemma. Die Medien lassen BO aus Ignoranz oder Faulheit oder was weiß ich in der rechten Ecke stecken. Die Onkelz können damit aber ganz gut mit leben, weil sie so ja etwas den Hauch des Verbotenen haben und ihre Platten sowieso oder vielleicht so auch besser verkaufen.
Ich hab mal die Urteilsbegründung rausgesucht, warum man die Band nachwievor als berüchtigte rechtsradiakle Band bezeichnen kann. Erstaunlich fide ich die Feststellung, das rechtsradikal nicht Nazi meint, sondern prinzipiell auch dei Einstellung zur Gewalt. :confused: Mag ja sein, aber kann ich die denn auch als "berüchtigt linksradikal" bezeichnen?
Na ja, egal, ich denk die haben sich sowieso aufgelöst?
So, jetzt aber zur Begründung:
"Diese in der Antragsschrift der Antragsteller [BO] vertretene Auffassung [also die Behauptung verbieten zu lassen] lässt sich zwar vordergründig damit begründen, dass sich die Antragsteller in den vergangenen Jahren wiederholt ausdrücklich von ihren früheren unstreitig rechtsradikalen Liedtexten distanziert hätten, sei es in Interviews, neuen Liedtexten oder durch die Teilnahme an Konzerten, auf denen Künstler sich mit den Opfern rechter Gewalt solidarisierten. Die Antragsgegnerin hat aber verschiedene Gesichtspunkte genannt, die es zumindest vertretbar erscheinen lassen, auch den gegenwärtigen Stil der Band als rechtsradikal zu bezeichnen. Aus ihrer Sicht offenbart sich die rechtsradikale Tendenz der Antragsteller nämlich bereits aus dem Hang zur Gewalt, der auch in jüngeren Liedern zum Ausdruck komme, dem Gefühl, gegen den Rest der Welt ankämpfen zu müssen, das die neuen Lieder vermittelten, ohne ein klares politisches Ziel erkennen zu lassen. Eine solche Geisteshaltung ist aus der Sicht des Antragsgegnerin charakteristisch für rechtsradikale Gruppierungen. Des weiteren hat die Antragsgegnerin Anhaltspunkte dafür genannt, dass die Antragsteller heute zwar die alten eindeutig ausländerfeindlichen Texte nicht mehr zu Gehör bringen und sich öffentlich von ihrer Vergangenheit distanzieren, gleichzeitig aber bemüht sind, auch die Fans aus dem rechtsradikalen Lager nicht von sich zu stoßen, indem sie beispielsweise einer Verbreitung von Liedern wie "Türken raus" unter Hinweis auf fremde Verwertungsrechte entgegentreten, anstatt den Inhalt dieser Lieder zur Begründung anzuführen.
Da es unter diesen Gesichtspunkten nachvollziehbar ist, die Kontinuität der Band ungeachtet ihrer Abkehr von den Liedern ihrer Anfangsjahre als bewahrt anzusehen, kann die Antragsgegnerin auch behaupten, dass die Band für ihre rechtsradikale Einstellung auch heute noch berüchtigt sei, das heißt berechtigterweise einen entsprechenden Ruf genieße."